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Stand:geändert am 25.06.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung Financial Action Task Force - FATF

Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der im Jahr 1989 gegründeten Financial Action Task Force (FATF). Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Für diesen Bereich setzt sie Standards („International Standards on Combating Money Laundering and the Financing of Terrorism & Proliferation - The FATF Recommendations"). Zugleich fördert die FATF die weltweite Verbreitung dieser Standards und überprüft deren Umsetzung in ihren Mitgliedstaaten.

Das Gremium ist der OECD in Paris angegliedert und umfasst aktuell 38 Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission und den Golf-Kooperationsrat (insgesamt 40 Jurisdiktionen). Der deutschen Delegation der FATF unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gehören regelmäßig auch Vertreter anderer Ressorts, nachgeordneter Behörden sowie der BaFin an.

Die FATF verabschiedete im Jahr 1990 insgesamt 40 Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung. Im Jahr 1996, 2003 (unter der deutschen Präsidentschaft des seinerzeitigen BaFin-Präsidenten Jochen Sanio) und zuletzt 2012 wurden diese wichtigsten internationalen Standards grundlegend aktualisiert und überarbeitet.

Als Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 hatte die FATF im Oktober 2001 zusätzlich das Mandat zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erhalten. Die von der FATF in diesem Zusammenhang veröffentlichten neun "speziellen Empfehlungen" wurden 2012 mit den übrigen Empfehlungen zusammengefasst.

Obwohl die Standards als nicht unmittelbar bindendes Recht ("soft law") keine unmittelbare Wirkung entfalten, haben sie bislang mehr als 200 Jurisdiktionen Länder für sich als verbindlich und bindend anerkannt.


Die insgesamt 40 Empfehlungen setzen einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe fest, die für den gesamten Finanzsektor sowie für alle beteiligten Personen und Berufsgruppen gelten. In die Überarbeitung der Standards flossen die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Proliferationsbekämpfung ein. Zudem wurde verstärkt der Fokus bei den zuletzt aktualisierten Empfehlungen auf den risikobasierten Ansatz gelegt.

Die FATF verabschiedet regelmäßig verschiedene Auslegungsgrundsätze, insbesondere „Guidance“- und „Best-Practice"-Papiere.

Mitgliedstaaten der FATF:

(abzurufen unter https://www.fatf-gafi.org/en/countries/fatf.html (Stand: Juni 2024):

• Argentinien
• Australien
• Belgien
• Brasilien
• China
• Dänemark
• Deutschland
• Finnland
• Frankreich
• Großbritannien
• Griechenland
• Hong Kong
• Indien
•Indonesien
• Irland
• Island
• Israel
• Italien
• Japan
• Kanada
• Luxemburg
• Malaysia
• Mexiko
• Neuseeland
• Niederlande
• Norwegen
• Österreich
• Portugal
• Republik Korea
• Russland * Mitgliedschaft suspendiert seit 24.02.2023
•Saudi-Arabien
• Schweden
• Schweiz
• Singapur
• Spanien
• Südafrika
• Türkei
• USA

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