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Internationales

Auch wenn es keinen weltweit verbindlichen Rechtsrahmen gibt, entwickeln sich die Märkte über Grenzen hinweg. Informieren Sie sich hier über die europäische Aufsichtsstruktur, die internationale Regulierung, die auf EU-Ebene durchgeführten Stresstests und Umfragen sowie die globale und bilaterale Zusammenarbeit der BaFin.

Eu­ro­päi­sche Auf­sicht

Seit dem 4. November 2014 stellt der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Bereits am 1. Januar 2011 haben drei neue europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) ihre Arbeit aufgenommen: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Zugleich wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet.

Ein­heit­li­cher Banken­aufsichts­mechanismus - SSM

Der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) stellt bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können auf freiwilliger Basis am SSM teilnehmen.

Glo­ba­le Zu­sam­men­ar­beit

Zu den Aufgaben der BaFin gehört es, auf EU-Ebene an der Schaffung eines einheitlichen europäischen Finanzmarkts mitzuwirken. Doch darüber hinaus ist sie auch in globalen Gremien aktiv und gestaltet so weltweite Aufsichtsstandards mit. Dabei vertritt die BaFin die Interessen des Finanzplatzes Deutschland.

Bi­la­te­ra­le Zu­sam­men­ar­beit

Die BaFin unterhält vielfältige Kontakte mit anderen Aufsichtsbehörden in aller Welt. So organisiert sie vor allem bilaterale Treffen mit Aufsehern aus anderen Ländern und pflegt mit diesen den Austausch über aktuelle Probleme und Entwicklungen. Außerdem berät die BaFin ausländische Aufsichtsbehörden im Rahmen der technischen Kooperation, um sie bei Aufbau oder Weiterentwicklung ihrer Aufsichtssysteme zu unterstützen. Dies erleichtert unter anderem deutschen Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten.

Mark­t­ab­fra­ge zu Mi­FID II, Mi­FIR und Art. 4 MAR

Die BaFin hat eine Marktabfrage zur europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie zu Artikel 4 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) gestartet. Handelsplätze, Unternehmen und Verbände haben damit Gelegenheit, diesbezügliche Fragen und entsprechende Lösungsvorschläge in einem speziell hierfür aufgesetztem Prozess bei der BaFin einzureichen.

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