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Stand:geändert am 09.01.2024 | Thema Prospekte Hinterlegte Prospekte für Wertpapiere und Wertpapier-Informationsblätter

Datenbank der hinterlegten Prospekte für Wertpapiere und seit dem 21. Juli 2018 hinterlegten Wertpapier-Informationsblätter (WIBs)

Bevor Sie zur Datenbank der hinterlegten Prospekte für Wertpapiere und der WIBs wechseln, nehmen Sie bitte die unten stehenden Erläuterungen zur Kenntnis.

Hinweise zur BaFin-Datenbank

Die BaFin macht die von ihr gebilligten Wertpapierprospekte, die gebilligten Nachträge zu einem gebilligten Wertpapierprospekt und die von ihr zur Veröffentlichung gestatteten WIBs und dazu hinterlegte Aktualisierungen auf ihrer Internetseite zugänglich.

Diese Zugänglichmachung ist keine Veröffentlichung i.S.v. Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) oder
§ 5 Abs. 3 WpPG. Sie dient allein zur Erfüllung der Verpflichtung der BaFin gemäß Art. 21 Abs. 5 Prospekt-VO und § 5 Abs. 4 WpPG. Emittenten, Zulassungsantragsteller oder Anbieter sind weiterhin verpflichtet, den Wertpapierprospekt sowie eventuelle Nachträge oder das WIB und Aktualisierungen zu veröffentlichen.

Die BaFin weist hiermit darauf hin, dass Veröffentlichungen nach Art. 17 VO (EU) 596/2014 (MAR) weitere wesentliche Angaben zum Emittenten oder zu den Wertpapieren enthalten können.

Die BaFin übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zugänglich gemachten Wertpapierprospekte, Nachträge, WIBs oder Aktualisierungen. Diese Dokumente sowie deren Erstellung insgesamt liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Zulassungsantragstellers, Emittenten oder Anbieters.

Es sind die Prospekte und Nachträge für Wertpapiere im Volltext abrufbar, die bei der BaFin hinterlegt und von ihr gebilligt wurden (geschah dies ab dem 21. Juli 2019, so beträgt die Aufbewahrungsdauer zehn Jahre). Ebenso für zehn Jahre im Volltext abrufbar sind die WIBs, deren Veröffentlichung bei der BaFin ab dem
1. Januar 2022 gestattet und die bei ihr hinterlegt wurden; auch die hinterlegten Aktualisierungen dieser WIBs werden für zehn Jahre im Volltext vorgehalten. Bei Prospekten und Nachträgen, die nach Deutschland notifiziert wurden sowie bei WIBs, die vor dem 1. Januar 2022 bei der BaFin hinterlegt worden sind, findet man in der Datenbank einen Metadatensatz.
Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen wird auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der BaFin-Internetseite verwiesen. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen finden sie unter der Rubrik - Impressum - Haftungssauschluss & Copyright.

Nutzungshinweise:

Die Suche nach einem bestimmten Prospekt oder WIB ist über den Namen des Emittenten oder Anbieters oder über die Wertpapierkennnummer (WKN) bzw. die International Security Identification Number (ISIN) möglich. Die Suche nach Emittenten oder Anbietern kann entweder anhand des vollständigen in das Suchfenster einzugebenden Namens erfolgen, durch die Eingabe eines oder mehrerer Anfangsbuchstaben oder durch das Anklicken des Anfangsbuchstabens unterhalb des Suchfensters. Auch die WKN/ISIN kann vollständig oder nur mit einigen Anfangszahlen eingegeben werden.

Wenn Sie die gesuchte WKN/ISIN gefunden haben, besagt dies, dass für das Angebot der betreffenden Wertpapiere ein Prospekt oder WIB bei der BaFin hinterlegt und (bei Prospekten) auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz (innere Widerspruchsfreiheit) geprüft und gebilligt wurde. Bei WIBs gilt gegenüber Prospekten ein ähnlicher, allerdings im Einzelnen reduzierter Prüfungsmaßstab.

Allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt oder WIB hinterlegt und veröffentlicht wurde, kann nicht auf die Seriosität oder Bonität des Emittenten geschlossen werden. Dennoch enthalten diese Dokumente für die Anlageentscheidung wertvolle Informationen.

Die Datenbank enthält keine Aussage darüber, ob die aufgeführten Anbieter und / oder Emittenten eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG benötigen oder besitzen. Nähere Informationen diesbezüglich können Sie Sie unter "Recherche zu Unternehmen" erhalten.

Die BaFin versendet keine Prospekte oder WIBs.

In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass zu einem Emittenten oder Anbieter außer dem Adressfeld keine weiteren Angaben erscheinen. In diesen Fällen berücksichtigen Sie bitte, dass dann eine Emission in der alternativen Kategorie (Anbieter oder Emittent) vorliegt. Da es auch Wertpapiere gibt, für die keine WKN/ISIN vergeben ist, die aber ordnungsgemäß hinterlegt und veröffentlicht wurden, werden diese ohne WKN/ISIN angezeigt.

Die Datenbank wird täglich aktualisiert. Die BaFin hat die Informationen sorgfältig zusammengestellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben zu den Wertpapierprospekten sowie eventuell erfolgter Nachträge oder zu WIBs oder deren aktualisierten Fassungen übernommen werden.

Direkt zur BaFin-Datenbank


ESMA Prospectus Register

Das ESMA-Register ermöglicht die Suche und das Herunterladen von Wertpapierprospekten, Registrierungsformularen, einheitlichen Registrierungsformularen, Wertpapiermitteilungen, Zusammenfassungen, Nachträgen, Änderungen, die von den zuständigen nationalen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum gebilligt wurden, und die endgültigen Bedingungen. Die Nutzer können anhand verschiedener Kriterien nach Dokumenten suchen, z. B. nach dem Namen des Emittenten (durch Eingabe des vollständigen Namens in das Suchfeld oder eines Teils des Namens) oder der LEI, der ISIN-Nummer der Wertpapiere, den Mitgliedstaaten, in denen die Wertpapiere angeboten und/oder an einem geregelten Markt notiert werden können, und der Art der Wertpapiere.

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