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Stand:geändert am 17.06.2025 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Bedeutende Stimmrechte nach §§ 33, 38 und 39 WpHG

Bevor Sie die "Datenbank bedeutender Stimmrechtsanteile" nutzen, lesen Sie bitte die unten stehenden Erläuterungen und Hinweise.

In den Erläuterungen finden Sie Informationen über die Inhalte der Datenbank und eine Bedienungsanleitung.

Hinweise zur Datenbank

Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile an Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist und deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Die Aktualisierung der Datenbank erfolgt regelmäßig zeitnah nach der Veröffentlichung. Dabei kann es kurzzeitig zu Abweichungen kommen zwischen den Stimmrechtsanteilen, die in der Stimmrechtsdatenbank aufgeführt sind, und den Beteiligungsverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Suche tatsächlich bestehen.

Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

Die Datenbank kann in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

Bedienungsanleitung

Die Suche ist möglich über den Namen des Emittenten oder des Meldepflichtigen. Bei der Suche nach Meldepflichtigen werden sämtliche an einem Emittenten beteiligten Stimmrechtsinhaber nach §§ 33, 34, § 38 und § 39 WpHG aufgeführt – unabhängig davon, ob diese tatsächlich zur Abgabe einer Stimmrechtsmitteilung verpflichtet sind. Dadurch werden in der Ansicht „Auswahl Meldepflichtige“ auch die Tochterunternehmen eines Meldepflichtigen angezeigt und dabei als solche gekennzeichnet. Bei Auswahl eines Tochterunternehmens, wird sodann die Detailansicht („Details zum Meldepflichtigen“) zum zugehörigen Mutterunternehmen als Meldepflichtigen angezeigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Detailansicht des Mutterunternehmens als Meldepflichtigen dessen Tochterunternehmen anzeigen zu lassen. Es ist allerdings zu beachten, dass Tochterunternehmen, die gemäß der bis zum 26.11.2015 geltenden Rechtslage eine (eigene) Stimmrechtsmitteilung abgegeben haben, weiter als separate Meldepflichtige aufgeführt werden. Gibt das Mutterunternehmen nach der Gesetzesänderung eine sog. Konzernmitteilung nach dem ab dann geltenden § 37 WpHG ab, werden die in der Kette der Tochterunternehmen aufgeführten Tochterunternehmen nicht mehr als separate Meldepflichtige angezeigt. Ab dem 26.11.2015 werden Tochterunternehmen auch dann nicht mehr als separate Meldepflichtige angezeigt, wenn diese eine eigene Stimmrechtsmitteilung abgeben, da beim obersten Mutterunternehmen keine Schwellenberührung stattfand (z. B. nachträgliche Eingliederung eines Tochterunternehmens in der Kette der vom obersten Mutterunternehmen kontrollierten Unternehmen). In diesem Fall wird in der Datenbank lediglich die Konzernstruktur (Namen der kontrollierten Unternehmen und ggf. deren Stimmrechtsanteil, vgl. Meldeformular unter 8.) der letzten Konzernmitteilung des obersten Mutterunternehmens aktualisiert. Solche eigenen Stimmrechtsmitteilungen von Tochterunternehmen sind anhand der verschiedenen Daten der Veröffentlichung nach § 40 WpHG erkennbar.

Bei der Suche kann ein Suchwort eingegeben werden, wobei Groß- und Kleinschreibung beliebig ist; Sonderzeichen und Umlaute können zum Suchtext gehören. So genannte Jokerzeichen werden nicht berücksichtigt. Alternativ kann durch das Anklicken des Anfangsbuchstabens unterhalb des Suchfensters eine Gruppe von Namen gewählt werden. Daraufhin wird eine Zuordnungsliste zwischen Gesellschaften und Meldepflichtigen angezeigt. Durch Auswahl des Links werden dann die Details (Stimmrechtsanteile und Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung) hierzu angezeigt, die sich auch ausdrucken lassen.

Datenbank

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