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Stand:geändert am 01.01.2021 | Thema Zulassung Unternehmensdatenbank

Bevor Banken, Wertpapierinstitute, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass".

Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, können Sie mit einem Klick auf den Link "Direkt zur Unternehmensdatenbank" recherchieren. Bitte beachten Sie zuvor auch die Bedienungs- und Rechtshinweise.

Bedienungshinweise zur Unternehmensdatenbank

Um nach einzelnen Unternehmen zu suchen, geben Sie bitte den jeweiligen Namen in das Suchfeld "Unternehmen" ein. Neben dem Namen und der Anschrift führen die Suchergebnisse auch die einzelnen Erlaubnisse bzw. Tätigkeiten auf. Mit dem Auswahlfeld "Kategorie" können Sie die Suche auf bestimmte Unternehmensarten (z.B. "Kreditinstitute" oder "Lebensversicherer") beschränken. Wenn Sie das Suchfeld "Unternehmen" frei lassen, erhalten Sie eine Gesamtliste aller in der Datenbank gelisteten Unternehmen bzw. aller Unternehmen einer bestimmten Kategorie. Über die Buchstabenfelder haben Sie zudem die Möglichkeit, die Unternehmen mit dem jeweiligen Anfangsbuchstaben zu filtern. "Sonstige" filtert Unternehmen, die mit Zahlen, Umlauten oder Sonderzeichen beginnen.

Die Suche funktioniert unabhängig davon, ob Sie den Suchbegriff groß oder klein schreiben. Wollen Sie nach einem Namensbestandteil suchen, der nicht am Anfang des Unternehmensnamens steht, müssen Sie dem Suchbegriff ein * voranstellen. Unabhängig davon fügt die Software automatisch ein * am Ende des Suchbegriffs an. Sie müssen also Unternehmensnamen nicht vollständig ausschreiben. Generell sind als Platzhalter nur * für eine beliebige Buchstabenfolge und ? für einen einzelnen Buchstaben möglich.

Rechtshinweise zu den Datenbanken & Listen

Alle Daten und Angaben in den hier veröffentlichten Datenbanken und Listen sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Schlichtungsstellen. Auch übernimmt die BaFin keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge.

Direkt zur Unternehmensdatenbank

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