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Stand:geändert am 31.05.2023 Register "vertraglich gebundener Vermittler"

Register "vertraglich gebundener Vermittler"

Gegenstand

Die BaFin führt auf ihrer Homepage ein Register, das Auskunft darüber gibt, wer die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Kredit- oder Wertpapierinstituts erbringt. Die Vorgenannten fallen unter die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und benötigen für ihre Tätigkeit daher keine eigene Erlaubnis.

Seit dem 03.01.2018 enthält das Register auch im ausländischen EWR-Raum ansässige „vertraglich gebundene Vermittler“ ausländischer Kredit- oder Wertpapierinstitute des EWR-Raums, die im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Deutschland Wertpapierdienstleistungen erbringen (§ 53b Abs. 2a S. 2 KWG bzw. § 74 WpIG).

Inhalt

Der Inhalt der Datenbank beruht auf den Anzeigen, die die Institute nach den vorgenannten Vorschriften bei der BaFin einreichen. Diese tragen daher die Verantwortung dafür, dass die Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Die BaFin bringt die Datenbank anhand der eingegangenen Anzeigen täglich auf den neuesten Stand.

Einzelheiten zum Register und zu dessen Inhalt ergeben sich aus der KWG-WpIG-Vermittlerverordnung. Diese bezieht sich derzeit zwar (noch) allein auf Anzeigen nach dem KWG. Die Verordnung wird in Kürze jedoch ausdrücklich auch Anzeigen nach dem WpIG erfassen, das zum 26.06.2021 in Kraft getreten ist.

Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler enthält die Datenbank nicht. Für sie gibt es jeweils ein eigenes Register, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird und unter www.vermittlerregister.org einsehbar ist.

Die Datenbank darf nicht zu werblichen Zwecken genutzt werden. Auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der BaFin-Internetseite wird verwiesen.

Bedienung

Sie können in dem Register nach „vertraglich gebundenen Vermittlern“ sowie nach „haftenden Unternehmen“ suchen. Geben Sie hierfür den Namen der gesuchten Person oder des gesuchten Unternehmens oder auch nur einen Teil davon in dem dafür vorgesehenen Suchfeld ein.

Falls Sie den Namen nicht genau kennen oder nicht wissen, wie er geschrieben wird, kann Ihnen die Buchstabensuche helfen. Klicken Sie unterhalb des jeweiligen Suchfelds auf einen Buchstaben, werden Ihnen alle Vermittler bzw. haftenden Unternehmen, deren Name mit diesem Buchstaben beginnt, angezeigt. Es sei denn, die Suche hat mehr als 1.000 Treffer. In diesem Fall können Sie das Ergebnis aber mit den zur Verfügung stehenden Optionen (CSV/XML) exportieren. Des Weiteren bietet es sich in diesem Fall an, die Suche einzugrenzen. Entweder durch das Hinzufügen weiterer Buchstaben des Namens oder durch die Einschränkung „nur aktivebzw.nur abgemeldete“. Auch die „Komfortsuche“, auf die ich gleich zurückkommen werde, hilft, die Suche einzugrenzen.

Ein Klick auf „Sonstige“ jeweils unterhalb des Alphabets zeigt Ihnen Personen oder Unternehmen an, deren Namen nicht mit einem Buchstaben bzw. nicht mit einem in der Auswahl vorhandenen Buchstaben (Ziffern, Umlaute, Buchstaben mit Akzenten) beginnen.

Des Weiteren steht Ihnen für die Suche von Vermittlern die „Komfortsuche“ zur Verfügung. Das Besondere hierbei ist, dass Sie die Suchfelder (Name, Rechtsform, PLZ, Ort, Land oder Register-Nr.) je nach Ihrem Informationsstand ausfüllen und die Suchergebnisse so entsprechend eingrenzen können. (Hinweis: Die Register-Nr. ändert sich, wenn der vertraglich gebundene Vermittler sich unter ein anderes Haftungsdach begibt.)

Die Suchmasken der „Komfortsuche“ beziehen sich allein auf vertraglich gebundene Vermittler. Die mit „Institut“ überschriebene Suchmaske betrifft Vermittler in einer der im Drop-Down-Menü vorhandenen Rechtsformen.

Die BaFin übernimmt keine Gewähr für den Bestand und die Qualität der Anlageprodukte der Institute oder ihrer Vermittler oder für die prognostizierten Erträge.

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