BaFin - Navigation & Service

Thema SSM Bilanz: Zwei Jahre europäische Bankenaufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus für die Banken der Eurozone SSM (Single Supervisory Mechanism) feierte im November 2016 seinen zweiten Geburtstag (siehe Infokasten „Aufsicht im SSM“). Die Integration der europäischen Bankenaufsicht war und ist ein Vorhaben historischen Ausmaßes, das die Europäische Zentralbank (EZB) wie auch die 19 beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden weiterhin vor große Herausforderungen stellt. Der Start des SSM sei gelungen, der SSM aber noch nicht dort, wo er hinsolle, sagt Raimund Röseler, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht. „Es müssen natürlich noch einige Nachbesserungen vorgenommen werden, um das Ziel einer einheitlichen und effizienten Bankenaufsicht zu erreichen.“

Aufsicht im SSM

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus SSM beaufsichtigt unter der Leitung der Europäischen Zentralbank (EZB) die rund 130 bedeutenden Institute oder Institutsgruppen (Significant InstitutionsSIs) des Euroraums unmittelbar. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind Teil des SSM. Die sogenannten weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSIs) beaufsichtigt die EZB mittelbar; sie stehen nach wie vor unter nationaler Aufsicht. Die etwa 1.600 LSIs in Deutschland beaufsichtigt die BaFin mit Unterstützung der Deutschen Bundesbank. Der SSM steht grundsätzlich auch den EU-Ländern offen, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören.1

Eine der zentralen Herausforderungen wird darin bestehen, die Governance zu überarbeiten, wobei die Optimierung der Entscheidungsprozesse und die Verteilung der Kompetenzen einen besonderen Schwerpunkt bilden. Aktuell müssen alle wesentlichen Entscheidungen im SSM von den 25 stimmberechtigten Mitgliedern des Supervisory Boards getroffen werden, des obersten Gremiums des SSM. Zusätzlich hat der EZB-Rat sie zu bestätigen. Angesichts der vielfältigen Themenpalette – es geht um mehr als 2.000 Entscheidungen jährlich – ist dies nicht zielführend und mit unnötigem administrativem Aufwand verbunden. Das Aufsichtsgremium sollte sich vielmehr auf kritische und grundsätzlich bedeutsame Entscheidungen konzentrieren. Die BaFin unterstützt daher die Bemühungen, mehr Kompetenzen auf die Arbeitsebene zu delegieren.

Fußnote:

  1. 1 Die aktuelle Liste aller bedeutenden Institute unter unmittelbarer SSM-Aufsicht ist unter https://www.bankingsupervision.europa.eu abrufbar. Die bedeutenden deutschen Institute unter direkter SSM-Aufsicht sind in Tabelle 31 aufgeführt (Anhang).

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback