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Thema Eigenmittel Rechnungslegung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

EBA-Auswirkungsstudie zu IFRS 9

Im Jahr 2016 trat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) mit einem umfangreichen Fragenkatalog an 58 europäische Kreditinstitute heran.1 Die Umfrage fand zu Beginn des Jahres statt und wurde zum Jahresende wiederholt. Ziel war es, Angaben über Auswirkungen (auch auf regulatorische Sachverhalte), Umsetzungsstand, Handhabung in der Praxis und etwaige Probleme im Kontext mit der Implementierung von IFRS 92 zu erhalten, des neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten in den Kreditinstituten.

Der Fragenkatalog umfasste sowohl qualitative als auch quantitative Fragen zur Umsetzung des neuen Standards. Von deutscher Seite waren sechs Institute beteiligt: DZ Bank, Landesbank Baden-Württemberg, Deutsche Bank, Commerzbank, Nord/LB und Bayerische Landesbank.

Zum Zeitpunkt der ersten Abfrage war die Implementierung von IFRS 9 in den meisten befragten Banken noch nicht weit fortgeschritten. Daher machte die EBA Anfang 2016 deutlich, dass es sich um eine Umfrage auf Best-Effort-Basis handele.3 Die Angaben der Kreditinstitute sind deshalb lediglich als vorläufig zu betrachten. Anhand der eingegangenen Rückmeldungen erstellte die EBA einen Bericht, der die Hauptaussagen der Kreditinstitute anonymisiert zusammenfasst und wie folgt festhält:

  • Die quantitativen Auswirkungen ergeben sich weitestgehend aus den neuen Abschreibungsvorschriften und sind weniger auf die neuen Klassifizierungs- und Messregeln zurückzuführen. Im Median4 geben die europäischen Kreditinstitute an, einen Anstieg der Wertberichtigungshöhe von 20 % zu erwarten. Das 75%-Perzentil5 liegt bei 30 %. Dies entspricht auch der Rückmeldung der deutschen Kreditinstitute. Die CET1-Quote6 sinkt dadurch bei den europäischen Instituten um bis zu 50 Basispunkte im Median und um 75 Basispunkte für das 75%-Perzentil. Bei den deutschen Kreditinstituten wird ebenfalls eine Reduktion der CET1-Quote um bis zu 50 Basispunkte im Median gemeldet. Hier entspricht dieser Wert gleichzeitig auch dem 75%-Perzentil.
  • Für die insgesamt befragten europäischen Kreditinstitute stellen die mit IFRS 9 einhergehenden Erfordernisse an Datenumfang und -qualität die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung dar. Bei den deutschen Kreditinstituten scheint dies nicht unbedingt der Fall zu sein: Die Hälfte von ihnen gibt an, keine Probleme im Zusammenhang mit der Datenverfügbarkeit zu erwarten.
  • Sowohl die insgesamt befragten als auch die deutschen Kreditinstitute beabsichtigen weitestgehend, auf bereits bestehende regulatorische Prozesse, Modelle und Daten zurückzugreifen und auf ihnen aufzubauen. Dabei geben die Banken zu bedenken, dass sie diese Modelle und Prozesse möglicherweise anpassen müssten, damit sie den Anforderungen des neuen Standards entsprächen.
  • Die Kreditinstitute beabsichtigen zwar, die Vereinfachungsmöglichkeiten beim IFRS 9 (Practical Expedients) zu nutzen. Dies geschehe jedoch in unterschiedlichem Ausmaß und teilweise nur als Backstop, falls keine anderen Informationen verfügbar seien. Dieser Punkt gilt sowohl für die insgesamt befragten, als auch für die deutschen Kreditinstitute.

Im November 2016 veröffentlichte die EBA den Bericht auf ihrer Internetseite. Zeitgleich setzte sie eine zweite Umfragerunde in Gang. Wieder umfasste der Fragenkatalog einen qualitativen und quantitativen Teil. Rückmeldefrist für die Kreditinstitute war der 15. Februar 2017.

Vor dem Hintergrund des näher rückenden Starttermins des Standards – 1. Januar 2018 – sind in der zweiten Umfrage höhere Ansprüche an die Validität der Angaben gestellt worden. Die Zulieferung erfolgt daher nicht mehr auf Best-Effort-Basis. Nach Abschluss der Abfrage erstellt und veröffentlicht die EBA erneut einen Bericht mit den wesentlichen Erkenntnissen.

Fußnoten:

  1. 1 Hierunter im Wesentlichen diejenigen Kreditinstitute, die im Key Risk Indicators Sample der EBA zur Vorbereitung des halbjährlichen Risk Dashboards berücksichtigt werden.
  2. 2 Das Kürzel steht für International Financial Reporting Standard.
  3. 3 Instructions and templates for Impact Assessment of IFRS 9, S. 1: „Institutions are invited to complete this exercise on a best efforts basis”.
  4. 4 Der Median entspricht als Lagemaß dem mittleren (zentralen) Wert bei aufsteigender Auflistung von Werten. Damit stellt er den Wert dar, der die Zahlenwerte in zwei Hälften teilt. Zur Beurteilung des prozentualen Anstiegs der Risikovorsorge und anderer quantitativer Fragestellungen orientiert sich die EBA in ihrem Bericht weitestgehend an Lagemaßen und sieht von der Bildung arithmetischer Mittel ab, da diese - anders als der Median - anfällig für Ausreißer in den gemeldeten Zahlen sind. Um eine Vergleichbarkeit zu den Aussagen der EBA im Report herzustellen, wird daher auch für die deutschen Kreditinstitute der Median als Mittelwert herangezogen.
  5. 5 Das 75%-Perzentil stellt den Wert dar, der bei aufsteigend sortierten Zahlenwerten das obere Viertel der Daten abtrennt.
  6. 6 CET1 steht für “Common Equity Tier 1” (hartes Kernkapital).

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