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Thema Zulassung Brexit

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) wirft seine Schatten auch im Finanzsektor voraus. So wird mit dem Brexit der Europäische Pass für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich voraussichtlich seine Gültigkeit verlieren. Betroffen wären davon auch zahlreiche Töchter nichteuropäischer Großbanken.

Noch ermöglicht dieser Pass den unter britischer Aufsicht stehenden Unternehmen, auch in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Bankgeschäfte und andere Finanzdienstleistungen zu betreiben. Weil sie diese Passporting-Rechte auch nach dem Brexit nutzen möchten, denken einige dieser Unternehmen darüber nach, ihren Standort nach Deutschland zu verlagern.

Viele Gespräche hat die BaFin bereits mit interessierten Anbietern geführt. Darüber hinaus hat die Aufsicht 2017 weitere Workshops für ausländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, für Fonds und deren Verwaltungsgesellschaften und für ausländische Emittenten von Wertpapieren angeboten, um aufsichtliche Fragen zu erörtern. Auf dem Programm standen Themen wie Erlaubnisverfahren, Compliance, Risikomanagement, Auslagerung, interne Modelle, Großkreditvorschriften, Sanierungsplanung, Vertriebsanzeigeverfahren für Fonds aus Drittstaaten sowie die Folgen des Brexits im Prospektbereich. Die Teilnehmer haben diese Veranstaltungen durchweg als hilfreich gewertet. Zudem stehen in der BaFin als Ansprechpartner Dedicated Teams zur Verfügung, die das breite Spektrum relevanter Fragen beantworten.

Klarheit und verlässlicher Rahmen

„In der Phase des Übergangs werden Aufsicht und Regulierung auch ungewöhnliche Antworten finden müssen, um einen flexiblen Einstieg in die Post-Brexit-Welt zu gewährleisten“, sagte BaFin-Präsident Felix Hufeld. Die betroffenen Institute bräuchten verlässliche Übergangslösungen. Daraus dürften aber keine Modelle für die Ewigkeit werden, machte Hufeld deutlich. Was man zum Einstieg tolerieren könne, auch um Klippeneffekte zu vermeiden, müsse auf Dauer in eine angemessene Balance gebracht werden. Bis diese erreicht sei, versuche die BaFin in ihrem Aufsichtshandeln der Vielzahl von Entwicklungen angemessen gerecht zu werden.

Ziel der BaFin ist es, die Stabilität des deutschen Finanzplatzes zu wahren und zugleich den vom Brexit betroffenen Unternehmen Klarheit, Unterstützung und einen verlässlichen Rahmen zu bieten, der es ihnen ermöglicht, auch unter den neuen politischen Bedingungen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im EWR zu erbringen. Der BaFin-Präsident betonte, wie wichtig es sei, dass die Unternehmen überall im EWR nach denselben Standards beaufsichtigt und reguliert würden.

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