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Thema Eigenmittel Basel III: Reform abgeschlossen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Nach langen Verhandlungen ist im Dezember 2017 die Basel-III-Reform abgeschlossen worden. Das Leitungsgremium des Basler Ausschusses, die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (Group of Governors and Heads of Supervision – GHoS), verabschiedete formell einen Kompromiss, in dem man sich unter anderem auf eine Untergrenze für durch interne Modelle bestimmte Eigenkapitalanforderungen (Output Floor) in Höhe von 72,5 Prozent geeinigt hatte. Mit den überarbeiteten Baseler Regelungen sollen vor allem ungewollt hohe Abweichungen bei den mit bankinternen Verfahren berechneten Kapitalanforderungen eingeschränkt werden.

Kompromiss an der Schmerzgrenze

Er habe sich weder einen Output Floor von 72,5 Prozent noch überhaupt einen Output Floor gewünscht, kommentierte BaFin-Präsident Felix Hufeld, der gemeinsam mit Bundesbankpräsident Jens Weidmann Deutschland in der GHoS vertritt. „Der Baseler Kompromiss liegt vermutlich genau an der Schmerzgrenze, so dass wir gerade noch zustimmen konnten“, führt er aus.

In den vergangenen Jahren habe es immer wieder Versuche gegeben, interne Modelle vollständig zu diskreditieren und diesen risikosensitiven Ansatz zu eliminieren, erläuterte Hufeld. Für ihn sei immer klar gewesen, dass er dem Basel-III-Kompromiss nicht zugestimmt hätte, wenn diese rote Linie überschritten worden wäre. „Aber wir haben diese Versuche erfolgreich abgewehrt.“ Der Standardansatz sei jetzt deutlich risikosensitiver – wofür sich BaFin und Bundesbank eingesetzt hatten –, und interne Modelle dürften weiterhin zum Einsatz kommen, wenn auch die Risikosensitivität dieses Ansatzes eingedämmt worden sei. Nun müssten alle Mitgliedstaaten des Basler Ausschusses die Regeln in ihre nationalen Gesetze umsetzen – ohne sich Rosinen herauszupicken und Standards zu verwässern, betonte Hufeld.

Mehr Proportionalität in der EU

Allerdings richten sich die Baseler Empfehlungen traditionell an große, international aktive Banken. Die meisten Mitglieder des Basler Ausschusses haben in der Vergangenheit auch nur diese Zielgruppe berücksichtigt. Die EU hatte dagegen entschieden, die Basler Standards für alle Banken anzuwenden. Dieser Ansatz steht seit Ende November 2016 auf dem Prüfstand: Es wird darüber diskutiert, ob und wie man die Regelungen proportionaler auf kleinere Banken in der EU zuschneiden kann, ohne Abstriche in der Stabilität zu machen.

Die BaFin beteiligt sich intensiv an dieser Diskussion. „Es ist uns ein Anliegen, das Projekt ‚Mehr Proportionalität wagen‘ Schulter an Schulter mit Bundesfinanzministerium und Bundesbank weiter voranzutreiben“, sagte Hufeld. Mittlerweile lägen einige gute Vorschläge auf dem europäischen Verhandlungstisch, etwa der, Ausnahmen für Förderbanken zu schaffen, da diese keine Wettbewerbs- oder Gewinnziele verfolgen, sondern einen öffentlichen Förderauftrag erfüllen. Für solche Institute braucht man aus BaFin-Sicht keine einheitlichen europäischen Regelungen, sondern adäquate nationale Anforderungen. Auch der Vorschlag, für kleinere Banken eine vereinfachte Net Stable Funding Ratio einzuführen, habe Charme, ergänzte Hufeld. „Wir könnten damit den operativen Aufwand der kleinen Institute drosseln, hätten aber immer noch ein effektives Aufsichtsinstrument in der Hand.“ Auf Basis der Vorschläge müsse man nun bei den anstehenden europäischen Verhandlungen ein gutes Gesamtergebnis erzielen – was, wie immer, „keine leichte Veranstaltung“ sei.

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