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Thema Zulassung Brexit

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die Unklarheit über Zeitpunkt und Bedingungen eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) stellte auch Regulierung und Aufsicht vor erhebliche Herausforderungen1. Angesichts der Unwägbarkeiten mussten sich Aufsicht und Politik auch auf ein No-deal-Szenario vorbereiten. Am 29. März 2019 ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), in Kraft getreten. Ziel des Brexit-StBG ist es, mögliche negative Folgen eines harten Brexits für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu minimieren und mithin auch die Verbraucher zu schützen. Die BaFin hatte den Entwurf des Gesetzes von Beginn an begleitet.

Europäischer Pass

Das Gesetz gibt der BaFin die Möglichkeit, Unternehmen, die bislang vom Vereinigten Königreich aus im Rahmen der Niederlassungsfreiheit oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs in Deutschland tätig waren, zu erlauben, den Europäischen Pass in Deutschland befristet weiter entsprechend zu nutzen, soweit dies zur Vermeidung von Nachteilen für die Funktionsfähigkeit oder die Stabilität der Finanzmärkte erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage kann die Aufsicht den Unternehmen bis Ende 2020 gegebenenfalls ermöglichen, laufende Verträge ordnungsgemäß abzuwickeln oder in neue, rechtlich zukunftsfähige Strukturen zu überführen. Dabei versteht sich von selbst, dass die BaFin von allen betroffenen Unternehmen ein Höchstmaß an eigener Anstrengung verlangt.

Hunderte von Gesprächen

In Vorbereitung auf den Brexit hatte die BaFin in Hunderten von Einzelgesprächen und mehreren Workshops den Finanzdienstleistungsunternehmen, die über einen Umzug nach Deutschland nachdachten, erläutert, was sie in Deutschland regulatorisch erwartet und welche Forderungen die Aufsicht stellen werde. Immer wieder hat die BaFin dabei betont, dass geltende Standards nicht verwässert oder gar ignoriert werden dürfen. Und sie hat klargestellt, dass Lizenzen ihren Namen auch wert sein müssen und die Aufsicht Briefkastenmodelle nicht akzeptieren werde.

Fußnote:

  1. 1 Ursprünglich war vorgesehen, dass das Vereinigte Königreich die EU in der Nacht vom 29. März auf den 30. März 2019 verlässt. Nach dem das britische Unterhaus einen von Premierministerin Theresa May mit der EU ausgehandelten Vertrag am 29. März 2019 erneut abgelehnt hatte, standen zu Redaktionsschluss ein Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen am 12. April und eine lange Verschiebung des Brexits mit einer Teilnahme des Landes an der Europawahl Ende Mai im Raum.

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