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Die europäischen Aufsichtsbehörden

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die geplante Reform der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs)1 gehört zu den Themen, mit denen sich die BaFin auch 2018 intensiv beschäftigt hat. Die Europäische Kommission hatte im September 2017 einen Entwurf zur Änderung der ESA-Verordnungen vorgelegt, der eine weitreichende Zentralisierung und damit eine fundamentale Veränderung der bisherigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorsah. Im Fokus standen unter anderem Änderungen rund um die interne Steuerung (Governance) und Finanzierung der ESAs. Aber es sollten auch direkte Aufsichtsbefugnisse auf die ESAs übertragen werden, die bislang auf nationaler Ebene liegen. Die ESAs sollten zudem in die nationalen Aufsichtsstrategien und Aufsichtsverfahren eingreifen können.

BaFin sieht die Pläne kritisch

Die BaFin sah die Pläne der Kommission von Beginn an kritisch. „Warum etwas reparieren, was im Kern funktioniert?“, fragte zum Beispiel BaFin-Präsident Felix Hufeld bei der Jahrespressekonferenz der BaFin am 3. Mai 2018. Die ESAs bräuchten nur sehr wenige neue Kompetenzen, erläuterte er. Wer sie stärken wolle, „sollte vor allem dafür sorgen, dass sie die weitreichenden Kompetenzen, die sie heute bereits haben, besser nutzen können“.

Das Europäische System der Finanzaufsicht, zu dem die ESAs zählen, ist 2010 bewusst als Netz aus nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden geschaffen worden. Hufeld sprach sich dagegen aus, die ESAs zu Aufsehern der nationalen Aufseher zu machen. Dafür gebe es keinen sachlichen Grund. Der Members-driven-Charakter der ESAs habe sich bewährt.

EBA im Kampf gegen Geldwäsche stärken

Im September 2018 ergänzte die Europäische Kommission ihren Entwurf zur Änderung der ESA-Verordnungen: Sie will die EBA im Kampf gegen Geldwäsche stärken. Nach einer Reihe von Skandalen sollen die Geldwäschekompetenzen der ESAs für den gesamten Finanzmarkt bei der EBA gebündelt und zudem erweitert werden. Die EBA soll zum Beispiel Untersuchungen auf nationaler Ebene erzwingen können. Darüber hinaus sollen die Bemühungen der nationalen Aufsichtsbehörden im Kampf gegen Geldwäsche überprüft werden.

Bis in den Dezember 2018 hinein verhandelten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament noch getrennt über die Vorschläge der EU-Kommission. Eine Einigung mit dem Rat konnte nur zum Thema Geldwäsche erzielt werden. Mitte Februar 2019 startete der Trilog. Zuvor hatte sich zunächst das Europäische Parlament auf einen Reformtext geeinigt. Im Anschluss hatte der Rat eine "Allgemeine Ausrichtung" für die anstehenden Verhandlungen festgelegt. Die Positionen waren sehr unterschiedlich – gerade auch in zentralen Punkten. Umso überraschender war, dass es am 21. März 2019 zu einer Einigung kam. Der Abschluss greift zahlreiche Vorstellungen des Rates auf. Dadurch sind viele Ideen der EU-Kommission, welche die BaFin kritisch gesehen hatte, vom Tisch.

Fußnote:

  1. 1 Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority).

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