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Bankenunion

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die Arbeiten an der Stärkung der EU-Bankenunion sind 2018 weiter vorangetrieben worden. Das „Risk Reduction Proposal“, ein umfangreiches Reformpaket zur Reduzierung der Risiken im europäischen Bankensektor, befindet sich auf der Zielgeraden. Außerdem haben die EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Euro-Gipfeltreffen am 14. Dezember 2018 auf Grundlage eines Berichts der Euro-Gruppe eine Erklärung angenommen, in der sie alle Elemente des Berichts billigen, darunter die Modalitäten der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (European Stability Mechanism) und die Vorgaben für die gemeinsame Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund). Eines der Ziele der Reform: Um für den Fall vorzusorgen, dass die Mittel des SRF für eine Abwicklung nicht ausreichen, soll für den SRF als ultima ratio eine mittelfristig fiskalisch neutrale Letztsicherung (Backstop) entwickelt werden. Die Letztsicherung soll als Kreditlinie ausgestaltet sein, die der ESM verwaltet.

Risiken zu reduzieren, ist besser, als sie zu teilen

„Grundsätzlich ist es richtig, Krisenszenarien bereits zu entwickeln, bevor die Krise überhaupt entstanden ist“, sagte BaFin-Präsident Hufeld in seiner Rede beim Neujahrspresseempfang der BaFin im Januar 2019. Offensichtlich sei aber, dass der Backstop auf eine stärkere Vergemeinschaftung der Bankenrisiken im Euroraum hinauslaufe. Noch besser, als Risiken zu teilen, sei es jedoch, sie zu reduzieren. Die BaFin begrüßt daher, dass die EU die Widerstandsfähigkeit der europäischen Institute weiter stärken und die Aufsicht über grenzüberschreitende Bankengruppen verbessern will. Geplant ist eine verbindliche ungewichtete Eigenmittelquote, auch Verschuldungsquote (Leverage Ratio) genannt, wie sie bereits das Regelwerk Basel III vorsieht. Sie soll bei mindestens drei Prozent liegen. „Eine maßvolle Zahl, wie ich finde“, kommentierte Hufeld.

Keine Quoten von 20 Prozent oder mehr

Forderungen nach Quoten von 20 Prozent und mehr erteilte Hufeld eine Absage. In maßvoller Größe angewendet, könne die Leverage Ratio bestehende risikosensitive Anforderungen und ein funktionierendes Risikomanagement als äußere Leitplanke sinnvoll ergänzen. Schraube man sie unangemessen in die Höhe, vermehrten pauschale Limits die Risiken sogar. Als alleiniges oder gar primäres Instrument der Kapitalsteuerung wirkten undifferenzierte Verschuldungsquoten kontraproduktiv. „Ich möchte (…) vor einer reflexartigen Sehnsucht nach einer vermeintlich weniger störungsanfälligen Einfachheit warnen, wie sie Basel I noch zugrunde lag“, erläuterte Hufeld. Es gelte, das Prinzip der Risikosensitivität zu verteidigen.

Mehr Proportionalität

Erfreulich sind nach Ansicht der BaFin die beschlossenen Änderungen rund um das Thema Proportionalität. Erstmals hat man eine klare Definition für „kleine, nicht komplexe Institute“ in Verordnungsform gegossen. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um diesen Instituten gezielt Erleichterungen einzuräumen. Für ein Plus an Proportionalität hatten BaFin, Deutsche Bundesbank und Bundesfinanzministerium in den vergangenen Jahren immer wieder geworben. Aus Sicht der BaFin ist es wichtig, dass sich auch bei kleinen und mittleren Instituten das Maß der aufsichtlichen Anforderungen nach dem jeweiligen Risiko richtet. Das Single Rule Book für alle europäischen Banken wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn seine Vorgaben proportional und angemessen formuliert sind.

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