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Thema Geldwäschebekämpfung Deutsche Bank

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Sonderbeauftragter eingesetzt

Am 21. September 2018 hat die BaFin bei der Deutschen Bank AG einen Sonderbeauftragten für den Bereich der Geldwäscheprävention eingesetzt, was bis dato ein Novum war. Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnete die Aufsicht gegenüber der Bank an, in einzelnen Bereichen angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die allgemeinen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bestellte sie als Sonderbeauftragte zur Überwachung der Anordnung. Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch sagte dazu in dem oben erwähnten Interview: „Es war gut und richtig, vom Instrument des Sonderbeauftragten, der bislang ein Schattendasein fristete, Gebrauch zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass der Sonderbeauftragte gemeinsam mit der Bank und uns für wesentliche Verbesserungen bei der Geldwäscheprävention sorgen wird.“

Mandat ergänzt

Am 15. Februar 2019 hat die BaFin gegenüber der Deutschen Bank angeordnet, die gruppenweiten Risikomanagementprozesse im Korrespondenzbankbereich zu überprüfen und – falls erforderlich – anzupassen. Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahme zu überwachen, ergänzt die BaFin das Mandat des Sonderbeauftragten. Dieser soll über den Umsetzungsfortschritt berichten und diesen bewerten.

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