Thema Solvabilität Rechnungslegung
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
IFRS 9
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat im Jahr 2018 Kreditinstitute zu den Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 91 befragt und die Ergebnisse am 20. Dezember 2018 in einem Bericht2 veröffentlicht. Bereits in den Jahren 2017 und 2016 hatte die EBA Auswirkungsstudien zu IFRS 9 durchgeführt3, die jedoch auf Schätzwerten beruhten.
Grundlage der neuen Auswertung waren – nach Inkrafttreten von IFRS 9 am 1. Januar 2018 – erstmals die tatsächlichen Daten des aufsichtlichen Meldewesens. Die Auswertung der Daten hat gezeigt, dass die Schätzungen der Institute aus der zweiten Auswirkungsstudie im Jahr 2017 im Wesentlichen zutrafen. Die Veränderung der CET1-Quote4 nach Anwendung von IFRS 9 ist um durchschnittlich 51 Basispunkte gesunken; der durchschnittliche Anstieg in der Wertberichtigungshöhe der Kreditinstitute liegt bei +9 Prozent (Vorjahr: -42 Basispunkte und +13 Prozent). Die EBA plant, die Anwendung des neuen Standards und seine Auswirkungen auf die aufsichtlichen Kennzahlen weiterhin zu analysieren und auszuwerten. Die BaFin wird in den entsprechenden EBA-Arbeitsgruppen an diesen Folgeuntersuchungen mitwirken.
IFRS 17
Über den IFRS 17, den das International Accounting Standards Board (IASB) im Mai 2017 herausgegeben hat, wird seitdem kontrovers diskutiert.
Zustimmung und Vertrauen in die Umsetzung und Implementierung versucht das IASB zu schaffen, indem es Schulungs- und Informationsmaterial bereitstellt und eine Transition Resource Group eingerichtet hat. Diese global aufgestellte Gruppe ist besetzt mit Vertretern von Versicherungsunternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie mit je einem Beobachter der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions), der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher IAIS (International Association of Insurance Supervisors) sowie des Internationalen Dachverbands nationaler Aktuarorganisationen IAA (International Actuarial Association).
Bis zum Redaktionsschluss5 haben die Diskussionen dazu geführt, dass das IASB inhaltliche und technische Änderungen am Standard vornehmen wird, um den Versicherungsunternehmen die Implementierung des Standards und die Kommunikation mit Investoren und sonstigen Stakeholdern zu erleichtern. Für Mitte 2019 plant das IASB die Veröffentlichung eines Papiers, das die konkreten Änderungen wiedergibt.
Das IASB hat zudem die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 beschlossen. Damit einher geht für Versicherungsunternehmen die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 9, um Unstimmigkeiten und Widersprüchen bei Ansatz und Bewertung vorzubeugen und um eine realitätsnahe Abbildung im Jahresabschluss zu ermöglichen.
Fußnoten:
- 1 Das Kürzel steht für Internationale Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standard). Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die das Internationale Gremium für Rechnungslegungsstandards IASB (International Accounting Standards Board) herausgibt.
- 2 EBA Report, First Observations on the impact and implementation of IFRS 9 by EU institutions.
- 3 Vgl. dazu Jahresbericht 2017, Seite 62.
- 4 CET1 steht für „Common Equity Tier 1“ (hartes Kernkapital).
- 5 Redaktionsschluss 31. März 2019.