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Thema Verbraucherschutz Basiskonto und Zahlungskontengesetz

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

In Deutschland boten nach einer Erhebung der BaFin zum Stichtag 30. Juni 2018 rund 1.300 Kreditinstitute Basiskonten an. Über 566.000 Anträge auf Eröffnung eines solchen Basiskontos sind bis dahin seit Inkrafttreten der Regelung am 18. Juni 2016 gestellt worden. Knapp 15.000 dieser Anträge lehnten Institute ab. Zum Stichtag 30. Juni bestanden insgesamt 497.000 Basiskonten.

Rund 580 Verbraucher kontaktierten die BaFin im Erhebungszeitraum, weil eine Bank ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hatte. Rund 200 dieser Verbraucher konnte die BaFin helfen, ein Basiskonto zu erhalten. In diesen Fällen hatten die Institute die Eröffnung abgelehnt, ohne dafür einen vom Zahlungskontengesetz (ZKG) anerkannten Grund anzugeben. 22 Mal ordnete die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos förmlich an.

Seit Inkrafttreten der Regelungen am 19. September 2016 bis zum Stichtag nutzten Verbraucher 705.000 Mal die Möglichkeit der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Im selben Zeitraum wandten sich Bankkunden gut 120 Mal mit einer Beschwerde dazu an die BaFin.1

Mehr Transparenz bei Entgelten

Am 31. Oktober 2018 trat der letzte Teil des ZKG in Kraft. Er regelt Transparenz und Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten: Danach sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, ihren Kunden standardisierte Entgeltinformation zur Verfügung zu stellen, die verständlich gestaltet und leicht zugänglich sein müssen.2

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. BaFinJournal Oktober 2018, Seite 20 ff.
  2. 2 BaFinJournal Oktober 2017, Seite 18 f.

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