Thema Sanierung/Abwicklung Leitlinien und Vorgaben des SRB
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Um sicherzustellen, dass innerhalb des SRM bei der Abwicklungsplanung für SIs und grenzüberschreitend tätige Institute und Institutsgruppen einheitlich vorgegangen wird, erlässt das SRB verbindliche Leitlinien und Auslegungshilfen. Diese werden in enger Kooperation mit den NABs in Arbeitsgruppen und Expertennetzwerken entwickelt, an denen sich die BaFin aktiv beteiligt. Die Leitlinien und Auslegungshilfen werden den IRTs zur Verfügung gestellt, die sie in ihrer täglichen Arbeit anwenden.
Für LSIs konzipiert die BaFin eigene Leitlinien und Auslegungshilfen. Dabei orientiert sie sich an den Vorgaben des SRB, um auch hier in der Abwicklungsplanung zu gewährleisten, dass alle Beteiligten abgestimmt vorgehen.
2018 legte der SRB die Schwerpunkte seiner Arbeit darauf, die Leitlinien über Mindestanforderungen an die Eigenmittel und die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL-Strategie) weiterzuentwickeln.
Der erste Teil der MREL-Strategie von 2018 wurde für die Institute, für die im Abwicklungszyklus 2017 noch keine bindenden Anforderungen festgelegt wurden, am 20. November 2018 veröffentlicht. Für komplexere Institute, für die eine Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden außerhalb der Bankenunion im Rahmen von Abwicklungskollegien stattfindet, hat der SRB den zweiten Teil der MREL-Strategie am 16. Januar 2019 auf seiner Webseite publiziert.
Ausreichende Mittel für Verlusttragung und Rekapitalisierung
Die MREL-Anforderungen sollen sicherstellen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn der Bestand des Finanzinstituts gefährdet ist und es abgewickelt werden muss. Denn nur dann kann das Instrument der Gläubigerbeteiligung, der Bail-in, glaubwürdig und effizient eingesetzt werden. Die Gläubigerbeteiligung stellt ein zentrales Mittel dar, um die Abwicklungsfähigkeit zu verbessern. Während die MREL-Strategie 2017 eine Festlegung der MREL-Anforderung auf konsolidierter Ebene vorsah, wurde die Strategie 2018 schließlich um zentrale Punkte angepasst und erweitert. Zu den Schwerpunktthemen der MREL-Strategie 2018 zählen:
- die Anrechenbarkeit von Verbindlichkeiten, die von Töchtern einer Abwicklungseinheit begeben wurden
- die Bestimmung und Festlegung von generellen Nachranganforderungen und darüber hinausgehenden Nachranganforderungen auf Basis des NCWO-Prinzips
- die Festlegung individueller MREL-Anforderungen für Tochterinstitute von Abwicklungseinheiten1
- die Berücksichtigung der geplanten Abwicklungsstrategien bei der MREL-Festlegung.
Fußnote:
- 1 Institute innerhalb einer Gruppe, für die nach der Abwicklungsstrategie die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten vorgesehen ist.