BaFin - Navigation & Service

Thema Sanierung/Abwicklung Operationalisierung der Abwicklungsinstrumente

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Das SAG bzw. die SRM-Verordnung enthalten die bereits erwähnten fünf Abwicklungsinstrumente1. Hier gilt es noch weiter zu differenzieren. Bei der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente sowie bei der Gläubigerbeteiligung handelt es sich um rein finanzielle Abwicklungsinstrumente, die sich unter dem Begriff „Bail-in“ zusammenfassen lassen. Demgegenüber stellen die Unternehmensveräußerung, die Übertragung auf ein Brückeninstitut und die Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft strukturelle Abwicklungsinstrumente dar.

Wie nun lässt sich die Entscheidung für eine Abwicklungsstrategie in Planung und Krise am besten unterstützen? Zu Jahresbeginn 2018 stand für die BaFin zunächst die Frage im Mittelpunkt, welche dieser Instrumente alleine oder in Kombination einzusetzen seien, um die Abwicklungsziele so gut wie nur möglich zu erreichen. Hierzu analysierte die BaFin alle denkbaren Kombinationsformen der Instrumente und entwickelte schließlich ein methodisches Vorgehen, um die Auswahl der angemessenen Abwicklungsstrategie zu unterstützen. Die Konzeption lehnte sich dabei eng an die entsprechenden Arbeitsergebnisse auf SRB-Ebene an. Für die praktische Arbeit entwickelte die BaFin ein IT-Tool, das durch den Auswahlprozess führt und zur Dokumentation nutzbar ist.

Ein wichtiges Thema war 2018 auch die methodische Entwicklung der Separierungsanalyse. Diese ist immer dann notwendig, wenn eine partielle Übertragung durch ein strukturelles Abwicklungsinstrument erfolgt. Der Fokus liegt 2019 auf der Separierung von Portfolien. Zudem führte die BaFin die Arbeiten an einem Vorgehensmodell fort, um festzulegen, wie das Abwicklungsinstrument Unternehmensveräußerung konkret einzusetzen sein soll.

Playbook zur externen Bail-in-Implementierung

Um die Operationalisierung des Bail-in voranzubringen, stellte die BaFin 2018 die Vorbereitung der Institute auf die Implementierung eines Bail-in in den Vordergrund. Die Vorgaben gingen in das Rundschreiben MaBail-in2 und in ein Playbook zur externen Bail-in-Implementierung mit Finanzmarktinfrastrukturdienstleistern ein, das im März veröffentlicht wurde.

Mit beiden Vorgaben will die BaFin die Abwicklungsfähigkeit der Institute in Bezug auf den Bail-in verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, eine präzisere Ausgestaltung des Bail-in und eine zügigere und zuverlässigere Umsetzung zu ermöglichen.

Das Playbook zur externen Bail-in-Implementierung wird zusammen mit der Deutsche Börse Gruppe, insbesondere der Clearstream Banking AG (Clearstream) und der Frankfurter Wertpapierbörse, sowie der WM Datenservice entwickelt. Es behandelt die Prozessschritte, die für die Herabschreibung und Wandlung von Wertpapieren sowie die Generierung neuer Anteile notwendig sind. Neben einer Darstellung der verschiedenen Verfahrensbeteiligten beschreibt das Playbook detailliert, wie die notwendigen Arbeitsschritte zeitlich aufeinanderfolgen, und zwar insbesondere die verschiedenen Interaktionen zwischen den einzelnen Beteiligten. Zudem erläutert es, wie und in welcher Form die Institute die notwendigen Informationen auf Basis der Abwicklungsanordnung für eine externe Implementierung zur Verfügung stellen müssen, sodass eine möglichst schnelle und standardisierte Verarbeitung der Daten erfolgen kann. Eine erste Version des Dokuments hat die BaFin Anfang März 2019 zusammen mit den Partnern in einem Workshop mit Verbänden und Instituten vorgestellt. Danach ist geplant, die externe Bail-in-Implementierung sukzessive auszubauen.

Fußnoten:

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback