Thema Sanierung/Abwicklung Krisenbereitschaft
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
2018 musste die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde keine Abwicklungsmaßnahmen umsetzen. Um ihre Krisenbereitschaft sicherzustellen, hat die BaFin folgende Voraussetzungen geschaffen:
- aufbauorganisatorische Voraussetzungen („Krisenorganisation“),
- ablauforganisatorische Voraussetzungen („Krisenprozesse“) sowie
- technische Voraussetzungen („Kriseninfrastruktur“).
Ist die Bestandsgefährdung eines Instituts absehbar, bei der die Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht auszuschließen ist, so löst dies eine erhöhte Krisenbereitschaft der NAB aus. Gegebenenfalls schließt sich der Übergang in einen Krisenmodus an. Dies wiederum führt dazu, dass die Voraussetzungen für eine Abwicklung geprüft und danach, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, Abwicklungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Die BaFin verfügt als NAB über eine zielgerichtete Krisen-Governance und unterhält ein Netzwerk mit allen relevanten nationalen und internationalen Behörden, Institutionen und Ministerien, die bei einer Krisensituation zu kontaktieren bzw. zu beteiligen sind. Die Prozesse zur Krisenbewältigung wurden entsprechend der neuen Organisationsstruktur und der Governance angepasst.
In regelmäßigen Abständen hält die BaFin Krisenübungen ab, um die eigene Krisenbereitschaft zu testen. Sie dokumentiert dann die Erkenntnisse aus diesen Übungen und überführt sie, sofern erforderlich, in geeignete Maßnahmen, um ihre organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu verbessern.