Thema Sanierung/Abwicklung Bankenabgabe
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Gemäß § 18a des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) verwaltet die BaFin seit Anfang 2018 den Restrukturierungsfonds (RSF) als Sondervermögen des Bundes.1 Zur Aufgabe des RSF gehört es unter anderem, die Beiträge zur Bankenabgabe für den SRF zu erheben und an diesen zu übertragen.
Ziel ist es, dem SRF als Teil des SRM zu ermöglichen, durch Einzahlungen der Institute innerhalb von acht Jahren verfügbare Mittel aufzubauen, die mindestens einem Prozent der gedeckten Einlagen aller in sämtlichen teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute entsprechen. Die Aufbauphase des europäischen Fonds läuft bis Ende 2023.
Der Anteil der deutschen Institute im Zielvolumen der Bankenabgabe belief sich 2018 auf rund zwei Milliarden Euro (im Vorjahr: rund 1,7 Milliarden Euro). Die hohe Wachstumsrate der gedeckten Einlagen als Bestimmungsfaktor für das Zielvolumen des Fonds führte maßgeblich dazu, dass Zielvolumen wie Beitragsvolumen im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden mussten.
Berechnet wurde die Bankenabgabe nach einer einheitlichen Vorgehensweise durch das SRB, der auch den SRF verwaltet. In der Aufbauphase fließen die Mittel der Institute dabei je nach Herkunftsland zunächst in nationale Kammern des Fonds. Dadurch ist sichergestellt, dass Institute, die während der Aufbauphase in Schieflage geraten, vorrangig durch nationale Mittel stabilisiert werden. Es ist vorgesehen, die nationalen Kammern bis zum Jahr 2024 schrittweise zu vergemeinschaften und schließlich aufzulösen.
Als zuständige NAB hat die BaFin erstmals 2018 die Bankenabgabe in Deutschland erhoben und Ende Juni an den SRF übertragen. Die 1.516 beitragspflichtigen CRR-Kreditinstitute und gruppenangehörigen CRR-Wertpapierfirmen unter EZB-Aufsicht leisteten für den SRF einen Gesamtbeitrag von fast zwei Milliarden Euro inklusive anteiliger Berücksichtigung der Beiträge aus 2015. Die damals nach europäischen Vorgaben erhobenen Beiträge waren bereits 2016 an den SRF übertragen und bei der Bemessung der jährlichen Beiträge schrittweise angerechnet worden.
Die Jahresbeiträge der 52 CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der inländischen Unionszweigstellen, die im nationalen Fonds (Restrukturierungsfonds – RSF) verbleiben, summierten sich 2018 auf zehn Millionen Euro. Das Volumen des RSF beträgt rund 2,3 Milliarden Euro und besteht in erster Linie aus den Jahresbeiträgen zur Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014, die seinerzeit national erhoben wurde. Zusätzlich fließen in den RSF seit 2015 die erhobenen Bankenabgabebeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der EU-Zweigstellen von Drittstaatsinstituten.
Von der Gesamtsumme der Bankenabgabe entfielen im Berichtsjahr 1,24 Milliarden Euro auf Groß- und Regionalbanken, 318 Millionen Euro auf Landesbanken und Spitzeninstitute des Sparkassen- und Genossenschaftssektors, 162 Millionen Euro auf bestimmte weitere Institute wie Hypothekenbanken und Finanzdienstleister, 169 Millionen Euro auf Sparkassen und 98 Millionen Euro auf Genossenschaftsbanken. Auf 769 kleinere Institute sind pauschalierte Beiträge anwendbar. In die Beitragsberechnung für größere Institute fließt eine auf verschiedenen Indikatoren basierende Risikobewertung ein.
Erstmalig für die Bankenabgabe 2018 wurde gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/632 der Europäischen Kommission das Risikofeld „Stabilität und Diversifizierung der Finanzierungsquellen“ mit dem Risikoindikator Liquiditätsdeckungsquote (LCR) für die Berechnung der Jahresbeiträge berücksichtigt. Voraussichtlich mit der Erhebung der Bankenabgabe 2021 werden erstmals alle gesetzlich vorgeschriebenen Risikofelder einbezogen, um die Beiträge zu kalkulieren. Die Erhebung der Meldedaten erfolgt nun über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin.
Fußnoten: