Thema BaFin Presseanfragen
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Auch im Jahr 2018 erhielt die BaFin mehrere Tausend Anfragen von Journalisten zu den unterschiedlichen Aufgabengebieten der Finanzdienstleistungsaufsicht.
Geldwäscheprävention
So sorgten mehrere internationale Fälle von Geldwäsche bei Banken – unter anderem bei der Danske Bank und der ING – dafür, dass das Interesse der Medien am Thema Geldwäscheprävention stark stieg. Die Journalisten wollten zum Beispiel wissen, welche Aufgaben und Befugnisse die BaFin auf diesem Gebiet besitze und wie einzelne Detailregelungen ausgestaltet seien. Dabei ließen sie sich auch die Position der BaFin zu einer eventuellen Europäisierung der Geldwäscheaufsicht erläutern. Auf reges Interesse stieß zudem, dass die BaFin bei der Deutschen Bank Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anordnete und einen Sonderbeauftragten1 einsetzte.
Initial Coin Offerings (ICOs)
Das Thema Initial Coin Offerings (ICOs) bewegte die Medien auch 2018. Dabei ging es vor allem um die Frage, inwieweit die Ausgabe oder das öffentliche Angebot von Krypto-Tokens Erlaubnis- bzw. Prospektpflichten auslösten.
Brexit
Viele Journalisten erbaten Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Sie fragten unter anderem, welche Finanzinstitute beabsichtigten, ihren Standort daraufhin nach Deutschland zu verlagern, um dann von hier aus Passporting-Rechte nutzen zu können. Auch die aufsichtlichen Anforderungen an die Institute standen im Fokus.
Digitalisierung
Zahlreiche Anfragen galten der Art und Weise, in der die Digitalisierung sich auf die Aufsicht und die Geschäftstätigkeit vor allem der Banken auswirkt. Zum einen ging es um die Konkurrenz durch Technologiekonzerne, die auch Bankdienstleistungen anbieten, zum anderen um die Leistungsfähigkeit der IT der Banken und die Sicherheit ihrer IT-Systeme. Oft erkundigten sich Journalisten auch nach den aufsichtlichen Anforderungen an die Auslagerung in eine Cloud und nach den Aufgaben eines IT-Vorstands.
Run-off
Durch den geplanten Verkauf der Generali Lebensversicherung AG an die Viridium-Gruppe rückte das Thema externer Run-off erneut in den Mittelpunkt des Medieninteresses. Journalisten fragten insbesondere nach Prüfungsdauer, -inhalten und -maßstab. In einer Pressemitteilung stellte die BaFin vorsorglich klar, dass an den Verkauf eines Versicherungsunternehmens strenge Anforderungen geknüpft sind, um vor allem die Belange der Versicherungsnehmer zu wahren. Ein Unternehmensverkauf dürfe schließlich keinen Versicherungsnehmer schlechter stellen.
Pensionskassen
Nachdem die BaFin davor gewarnt hatte, dass verschiedene Pensionskassen ohne zusätzliches Kapital möglicherweise nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen könnten2, beschäftigten sich die Medien zunehmend mit deren Lage. Das Interesse galt der wirtschaftlichen Situation der Kassen und der Frage, welche Aufsichtsmaßnahmen die BaFin plane bzw. bereits ergriffen habe – vor allem im Rahmen der intensivierten Aufsicht. Anfang Dezember war die Situation der Pensionskasse der Caritas VVaG Gegenstand vieler Presseanfragen. Die BaFin hatte zuvor ihre Anordnung gegenüber der Kasse veröffentlicht, mit der sie ihr das Neugeschäft untersagte.
Provisionsdeckel und Provisionsabgabeverbot
Ein weiteres wichtiges Thema in den Medien waren die Umsetzung und Auslegung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD). Im Frühjahr bestätigte die BaFin Überlegungen, einen Provisionsrichtwert in der Lebensversicherung einzuführen, um Fehlanreize beim provisionsgestützten Vertrieb zu vermeiden. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen gesetzlichen Provisionsdeckel angekündigt. Journalisten interessierten sich außerdem für die Einhaltung des Provisionsabgabeverbots. Von besonderem Interesse waren des Weiteren der Fall der gonetto GmbH und die Jubiläumsaktion von Check24.
Wirksamkeit von Beitragsanpassungen
Auch um die laufenden Gerichtsverfahren zur Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung wegen fehlender wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Treuhänder ging es in verschiedenen Presseanfragen. Hierzu fand am 19. Dezember 2018 eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt. Am 19. Dezember 2018 hat der BGH die Rechtsauffassung der BaFin bestätigt. Dass Treuhänder oft über längere Zeit intensiv mit Versicherern zusammenarbeiten und von diesen Geld erhalten, sei allein kein Grund, Beitragserhöhungen für unwirksam zu erklären.
Insolvenz von P&R
Zahlreiche Anfragen erhielt die BaFin zur Insolvenz der Unternehmensgruppe P&R. Diese hatte Container-Direktinvestments angeboten. In erster Linie interessierten sich Journalisten für die Prospektpflicht und die Aufgaben der BaFin sowie für die Anlageform des Direktinvestments. Daneben standen Fragen nach der Erlaubnispflicht und den Zuständigkeiten und Kompetenzen der Aufsichtsbehörde im Fokus. Keines der Unternehmen der P&R-Gruppe fiel allerdings unter die laufende Aufsicht der BaFin.
MiFID II
Auch im Jahr 2018 beschäftigten die Vorschriften der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID II) die Presse. Vor allem die Geeignetheitsprüfung und die neuen Aufzeichnungspflichten waren von Interesse. Die Geeignetheitserklärung konzentriert sich, anders als das früher relevante Beratungsprotokoll, das den Ablauf des Beratungsgesprächs abbilden sollte, auf die Gründe für die Geeignetheit der dabei ausgesprochenen Empfehlungen. Die Aufzeichnungspflichten gehen nämlich über die Geeignetheitserklärung hinaus. Erteilen Kunden ihrem Berater im Anschluss an die Beratung einen Auftrag, so müssen Zeitpunkt und Ort der Besprechung, die dort Anwesenden, der Initiator des Gesprächs und Angaben zum Auftrag selbst dokumentiert werden. Kunden können verlangen, dass ihnen diese Dokumentation ausgehändigt wird. Die Unternehmen können die Angaben auch mit den Inhalten der Geeignetheitserklärung kombinieren.
Fußnoten: