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Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung

Mit der Veröffentlichung der Wahrscheinlichkeitstafeln erfüllt die BaFin die Anforderungen gemäß § 159 Abs. 1 VAG (alt: § 103a Abs. 2 VAG).

Die Wahrscheinlichkeitstafeln für die letzten Jahre können Sie hier herunterladen:

Zusatzinformationen

Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung

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