Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung
Mit der Veröffentlichung der Wahrscheinlichkeitstafeln erfüllt die BaFin die Anforderungen gemäß § 159 Abs. 1 VAG (alt: § 103a Abs. 2 VAG).
Die Wahrscheinlichkeitstafeln für die letzten Jahre können Sie hier herunterladen: