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Stand:geändert am 27.04.2021 Nicht übernommene Q&As der ESAs

Q&As der ESAs, die von der BaFin nicht oder nicht vollständig in die Verwaltungspraxis übernommen wurden

Die Negativlisten werden fortwährend aktualisiert und erfassen Fragen und Antworten spätestens vier Monate nach Veröffentlichung durch die zuständige Europäische Aufsichtsbehörde.

Q&As der European Banking Authority (EBA)
Von der BaFin nicht oder nicht vollständig in ihre Verwaltungspraxis übernommen
Großkredite - Kriterien für die Reduzierung des Wertes einer immobilienbesicherten Risikoposition, ID 2014_1659
Verringerung der Eigenmittel – Klausel in Bedingungen bei Tier 2-Instrumenten hinsichtlich Erlaubnisvorbehalt nach Art. 77 CRR, ID 2013_544
EBA Single Rulebook Q&A 2015_2358 zur Richtlinie 2014/59/EU (BRRD): Frist für Rückübertragungen bei Unternehmensveräußerungen (Art. 38 Abs. 6 BRRD)

Rechtsgrundlage für Q&As ist die EBA-VO.

Von der BaFin ins Deutsche übersetzte Q&As der EBA zählen zu den erläuternden Aussagen betreffend die CRR.


Q&As der European Securities and Markets Authority (ESMA)
Von der BaFin nicht oder nicht vollständig in ihre Verwaltungspraxis übernommen
Q&A on the application of the AIFMD - Sec. VIII Q.2: Auslagerung der in Annex I der AIFMD genannten Funktionen
Q&A on MiFID II and MiFIR Investor Protection Topics Sec. 1 Q. 20: Berichtspflichten für Market Maker und andere Liquiditätsspender

Rechtsgrundlage für Q&As ist die ESMA-VO.

Ausgewählte ESMA-Q&As hat die BaFin ins Deutsche übersetzt.


Q&As der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)
Von der BaFin nicht oder nicht vollständig in ihre Verwaltungspraxis übernommen
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Rechtsgrundlage für Q&As ist die EIOPA-VO.

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