Stand:geändert am 18.11.2020 Veröffentlichungen nach § 47 Zahlungskontengesetz
Die BaFin veröffentlicht gemäß § 47 Zahlungskontengesetz (ZKG) die Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste nach Art. 3 Abs. 5 der Zahlungskontenrichtlinie sowie die im Gesetz vorgesehenen Muster für die Informationsdokumente, die Zahlungsdienstleister den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem ZKG zur Verfügung stellen müssen.
Unter "Veröffentlichungen" finden Sie die aktuelle Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste nach Art. 3 Abs. 5 der Zahlungskontenrichtlinie, die Muster für das Glossar nach § 14 Abs. 5 ZKG, die Entgeltinformation (EI) nach § 9 Abs. 4 ZKG und die Entgeltaufstellung (EA) nach § 13 Abs. 4 ZKG sowie Anwendungshinweise zu den Mustern.
Die Entgeltinformation muss gem. § 6 Abs. 2 ZKG zudem den Hinweis enthalten, dass nur die Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste angegeben sind und dass die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten und den übrigen angebotenen Diensten anderen Dokumenten zu entnehmen sind.
Nicht mehr aktuelle Fassungen der veröffentlichten Dokumente werden künftig unter "Archiv" zum Abruf bereit gehalten.