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Thema BilanzkontrolleBe­kannt­ma­chung zur DE­MI­RE Deut­sche Mit­tel­stand Re­al Estate AG: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2022

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG fehlerhaft ist.

Thema MaßnahmenTEN31 Bank AG: Ba­Fin ord­net Si­cher­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ge­schäfts­or­ga­ni­sa­ti­on an und un­ter­sagt pau­scha­le Nut­zung von Er­leich­te­run­gen bei der Ei­gen­mit­tel­be­rech­nung

Die TEN31 Bank AG mit Sitz in Ottobrunn muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem angeordnet, dass die Bank bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung ihrer Eigenmittel nicht mehr pauschal anwenden darf.

Thema MaßnahmenBa­Fin ver­warnt Ge­schäfts­lei­ter

Die BaFin hat am 12. Februar 2025 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25c Abs. 3 in Verbindung mit § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.

Thema MaßnahmenBe­kannt­ma­chung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.

Thema MaßnahmenBe­kannt­ma­chung zur Spar­kas­se Rhein Neckar Nord

Die Sparkasse Rhein Neckar Nord muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme waren Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts.

Thema Prospekte, Verbraucherschutz, MaßnahmenGal­lus Im­mo­bi­li­en Ge­sell­schaf­ten: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass verschiedene Gesellschaften in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzAMAG­VIK Int. AG: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die AMAGVIK Int. AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGal­lus Im­mo­bi­li­en Kon­zep­te GmbH: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien Konzepte GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGal­lus Im­mo­bi­li­en 2 GmbH & Co. KG: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGal­lus Im­mo­bi­li­en 3 GmbH & Co. KG: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 3 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGal­lus Im­mo­bi­li­en 4 GmbH & Co. KG: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 4 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGal­lus Im­mo­bi­li­en 5 GmbH & Co. KG: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Par­ti­zi­pa­ti­ons­schei­nen der AMAG­VIK Int. AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 5 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Thema MaßnahmenBe­kannt­ma­chung zur Ver­ei­nig­ten Volks­bank Raiff­ei­sen­bank eG, Rein­heim

Die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG in Reinheim muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme waren Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts.

Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzPro­spekt fehlt: Valu­ri­um Ltd. darf Ak­ti­en der Cur­ve Ener­gy Corp. nicht öf­fent­lich an­bie­ten

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Valurium Ltd. mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien, am 11. Juni 2025 das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Form von Aktien der Curve Energy Corp. untersagt. Mit der Untersagung ist der Valurium Ltd. der Vertrieb in Deutschland verboten.

Thema MaßnahmenBe­kannt­ma­chung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 64.000 Euro gegen die Vivanco Gruppe AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Thema Maßnahmen, DigitalisierungEthe­na GmbH: Ba­Fin setzt Rück­tausch­pro­zess für US­De-To­ken in Gang

Die Finanzaufsicht BaFin hat zum 25. Juni 2025 gegenüber der Ethena GmbH Weisungen für die Abwicklung erlassen. Das Unternehmen war Emittent eines Krypto-Tokens mit dem Namen USDe. Inhaber von USDe-Token können von nun an bis einschließlich 6. August 2025 (insgesamt 42 Kalendertage) ihren Rücktauschanspruch gegenüber der Ethena GmbH nach den Regeln der europäischen Verordnung MiCAR durchsetzen.

Thema MaßnahmenFi­nanz­be­richt­er­stat­tung: Bun­des­amt für Jus­tiz ver­hängt Ord­nungs­geld ge­gen die Vi­van­co Grup­pe AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Vivanco Gruppe AG festgesetzt.

Thema MaßnahmenFi­nanz­be­richt­er­stat­tung: Bun­des­amt für Jus­tiz ver­hängt Ord­nungs­geld ge­gen die Vi­van­co Grup­pe AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Vivanco Gruppe AG festgesetzt.

Thema MaßnahmenFi­nanz­be­richt­er­stat­tung: Bun­des­amt für Jus­tiz ver­hängt Ord­nungs­geld ge­gen die Wild Bunch AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Mai 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

Thema MaßnahmenFi­nanz­be­richt­er­stat­tung: Bun­des­amt für Jus­tiz ver­hängt Ord­nungs­geld ge­gen die Wild Bunch AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Mai 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

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