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Thema MaßnahmenRaisin Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an.
Die Raisin Bank AG muss angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mängel in der Geldwäscheprävention zu beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Thema MaßnahmenState Bank of India Zweigniederlassung Frankfurt am Main: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
Die State Bank of India (Indische Staatsbank) Zweigniederlassung Frankfurt am Main muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Thema Bilanzkontrolle, MaßnahmenPittler Maschinenfabrik AG: Fehler im IFRS-Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der Pittler Maschinenfabrik AG zum 31. Dezember 2022 sowie der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.
Thema MaßnahmenSutor Bank GmbH: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. Juli 2025 Geldbußen in Höhe von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank GmbH festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der EU-Kommission verstoßen.
Thema BilanzkontrolleTC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den offengelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den zugehörigen Lagebericht
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 30. Juli 2025 eine Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Thema Bilanzkontrolle, MaßnahmenPATRIZIA SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der PATRIZIA SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.
Thema MaßnahmenKreissparkasse Heilbronn: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Kreissparkasse Heilbronn muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme waren Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts.
Thema BilanzkontrolleMutares SE & Co. KGaA: Prüfungseinleitung der BaFin für den Jahresabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mutares SE & Co. KGaA gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 23. Juli 2025 eine Prüfung des Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
Thema BilanzkontrolleDEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss 2022
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG fehlerhaft ist.
Thema MaßnahmenTEN31 Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an und untersagt pauschale Nutzung von Erleichterungen bei der Eigenmittelberechnung
Die TEN31 Bank AG mit Sitz in Ottobrunn muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem angeordnet, dass die Bank bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung ihrer Eigenmittel nicht mehr pauschal anwenden darf.
Thema MaßnahmenGeschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die BaFin hat am 12. Februar 2025 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25c Abs. 3 in Verbindung mit § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.
Thema MaßnahmenROY Asset Holding SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.
Thema MaßnahmenSparkasse Rhein Neckar Nord: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Sparkasse Rhein Neckar Nord muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme waren Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts.
Thema Prospekte, Verbraucherschutz, MaßnahmenGallus Immobilien Gesellschaften: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass verschiedene Gesellschaften in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzAMAGVIK Int. AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die AMAGVIK Int. AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGallus Immobilien Konzepte GmbH: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien Konzepte GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGallus Immobilien 3 GmbH & Co. KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 3 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGallus Immobilien 4 GmbH & Co. KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 4 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Thema Maßnahmen, Prospekte, VerbraucherschutzGallus Immobilien 5 GmbH & Co. KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gallus Immobilien 5 GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.