Seit einiger Zeit erreichen die BaFin vermehrt Anfragen, ob die bei Initial Coin Offerings vertriebenen Token als Finanzinstrumente anzusehen sind. Sie hat dazu nun ein Hinweisschreiben veröffentlicht. Ziel ist es, betroffene Marktteilnehmer über die geltenden gesetzlichen …
Seit einiger Zeit erreichen die BaFin vermehrt Anfragen, ob die bei Initial Coin Offerings vertriebenen Token als Finanzinstrumente anzusehen sind. Sie hat dazu nun ein Hinweisschreiben veröffentlicht. Ziel ist es, betroffene Marktteilnehmer über die geltenden gesetzlichen Anforderungen aufzuklären.