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Thema MarktmanipulationAk­ti­enemp­feh­lun­gen in Whats­App-Grup­pen – die Ba­Fin rät zur Vor­sicht

Nach Informationen der Finanzaufsicht BaFin werden derzeit Aktien in WhatsApp-Gruppen zum Kauf empfohlen. Konkret handelt es sich um Aktien der Canaan Inc. (ISIN: US1347481020).

Thema Insiderüberwachung, MarktmanipulationMarkt­miss­brauchs­ver­ord­nung: An­trags­stel­lung für Fach­ver­fah­ren „Ver­dachts­mel­dun­gen nach MAR“ ab 1. Ja­nu­ar 2023 per E-Mail

Der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellende Antrag für das Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ (Market Abuse Regulation, Marktmissbrauchsverordnung) ist ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr im Original auf dem Postweg an die BaFin zu senden.

Thema Marktmanipulation, VerbraucherschutzBa­Fin warnt Pri­vat­an­le­ger vor Auf­ru­fen zu Ak­ti­en­käu­fen in So­zia­len Me­di­en

Die BaFin warnt Anleger vor den Risiken von Wertpapiergeschäften, die sie auf Grundlage von Aufrufen in Sozialen Medien, Internetforen und Apps, wie zum Beispiel Telegram und Reddit, tätigen. Anleger sollten Anlageentscheidungen nicht auf solche konzertierten Aufrufe stützen, sondern sich über das jeweilige Wertpapier aus möglichst objektiven Quellen informieren.

Thema Marktmanipulation, InsiderüberwachungMarkt­miss­brauchs­ver­ord­nung: Ak­tu­el­le Si­tua­ti­on bei Mel­de­pflich­ten be­rück­sich­ti­gen

Die BaFin geht davon aus, dass die Meldepflichtigen nach Artikel 16 Absatz 1 und Absatz 2 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation) über geeignete Systeme und Prozesse zur Marktmissbrauchsüberwachung verfügen, um auch unter den geänderten Arbeits- und Rahmenbedingungen verdächtige Aufträge und Geschäfte zu identifizieren und der BaFin zu übermitteln. Die Verdachtsmeldungen sollen in …

Thema Marktmanipulation, VerbraucherschutzBa­Fin rät An­le­gern er­neut zur In­for­ma­ti­ons­re­cher­che bei Re­se­arch­be­rich­ten

Die BaFin erneuert ihren Anlegerhinweis vom 9. Mai 2016, vor Transaktionen zu prüfen, ob die in Researchberichten enthaltenen Informationen zutreffend sind.

Thema Insiderüberwachung, MarktmanipulationKa­pi­tal­markt­recht: Kei­ne Straf­bar­keits­lücke bei In­si­der­han­del und Markt­ma­ni­pu­la­ti­on

Im Zuge der Neuregelung des Wertpapierhandelsrechts ist keine zeitliche Lücke hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation entstanden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Beschluss bestätigt im Ergebnis die Auffassung der BaFin, die sie im Juli 2016 in einer Stellungnahme bekanntgegeben hatte.

Thema Marktmanipulation, Directors' DealingsKei­ne Straf­bar­keits­lücke im Ka­pi­tal­markt­recht

Zu dem in der Börsen-Zeitung vom 7. Juli erschienenen Gastbeitrag „Generalamnestie im Kapitalmarktrecht?“ nimmt die BaFin aus gegebenem Anlass Stellung.

Thema Marktmanipulation, VerbraucherschutzBa­Fin rät An­le­gern zur In­for­ma­ti­ons­re­cher­che bei Re­se­arch­be­rich­ten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Anlegern dazu, vor Transaktionen möglichst zu prüfen, ob die in Researchberichten enthaltenen Informationen zutreffend sind.

Thema Marktmanipulation BGH trifft wich­ti­ge Grund­satzent­schei­dung für Markt­ma­ni­pu­la­ti­ons­ver­fah­ren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 4. Dezember 2013 die Haftstrafen wegen Marktmanipulation in Aktien der De Beira Goldfields Inc. bestätigt. Im vorinstanzlichen Prozess, der auf eine Anzeige der BaFin zurückging, hatte das Landgericht Stuttgart im Oktober 2012 drei Täter wegen Marktmanipulation in Form des Scalping verurteilt.

Thema Marktmanipulation Haft­stra­fen we­gen Markt­ma­ni­pu­la­tio­nen in Ak­ti­en der De Bei­ra Gold­fields Inc.

Im Prozess um Marktmanipulationen in Aktien der De Beira Goldfields Inc., der auf eine Anzeige der BaFin zurückgeht, hat das Landgericht Stuttgart am 12. Oktober 2012 sein Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte drei Personen: einen Kanadier zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, einen einschlägig vorbestraften Börsenbriefherausgeber zu einem Jahr und zehn Monaten auf …