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Stand:geändert am 06.11.2023 BaFin & Verbraucherschutz

Der kollektive Verbraucherschutz ist eine wichtige Aufgabe der BaFin. Aber die BaFin ist nicht die einzige Institution, die zum Schutz der Verbraucher und zur Sicherung des Finanzmarktes beiträgt. Hier erläutern wir Ihnen, was die BaFin macht, wo die Grenzen ihrer Tätigkeit liegen und welche anderen Institutionen Sie kennen sollten.

Wird ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt?

In unserer Unternehmensdatenbank können Sie beaufsichtigte Unternehmen ausfindig machen und einsehen, für welche Tätigkeiten die BaFin dem Unternehmen eine Erlaubnis erteilt hat.

Eine Zusammenstellung aller Datenbanken, Übersichten und Listen der BaFin finden Sie unter Datenbanken und Übersichten. Dort finden Sie auch Informationen über die zugelassenen vertraglich gebundenen Vermittler oder hinterlegte Prospekte, bedeutende Stimmrechtsmitteilungen sowie Meldungen zu Director's Dealings.

Was macht die Ba­Fin für Ver­brau­cher?

Die BaFin ist für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig. Im Interesse aller Verbraucher überwacht sie zum Beispiel die verschiedenen Geldinstitute, sorgt für deren Stabilität und für die Integrität des Finanzsystems insgesamt. Sie verfolgt Missstände in beaufsichtigten Unternehmen und bietet eine ganze Palette von Hilfestellungen für Verbraucher an.

Was macht die Ba­Fin nicht?

Die BaFin beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel und ist hier auch zuständig für den kollektiven Verbraucherschutz. Dabei darf sie den Kunden allerdings nur innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen helfen. Hier erfahren Sie, bei welchen Themen und Fragen Ihnen die BaFin nicht weiterhelfen kann und an wen Sie sich stattdessen wenden können.

Wie fi­nan­ziert sich die Ba­Fin?

Die BaFin deckt ihre Ausgaben vollständig durch eigene Umlagen, Gebühren und Erstattungen. Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht die BaFin zur Kostentragung die von ihr beaufsichtigten Unternehmen heran. Grundlage dafür ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG).

Ver­brau­cher­schutz­stra­te­gie

Im November 2022 hat die BaFin ihre neue Verbraucherschutzstrategie vorgestellt. Sie reagiert damit auf die aktuellen Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu zählen Digitalisierung, demografischer Wandel, Inflation und Nachhaltigkeit.

Un­er­laub­te Ge­schäf­te

Jedes Unternehmen, das Bank- und Versicherungsgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften sofort ein Ende zu machen. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht.

Zusatzinformationen

Werbung mit der BaFin

Fachartikel zum Verbraucherschutz

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