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Stand:geändert am 04.12.2023 | Thema Verbraucherschutz Bargeldtransfer

Bargeldtransfer ist eine Serviceleistung, die von verschiedenen Finanzdienstleistern angeboten wird. Bargeld kann damit weltweit versendet und empfangen werden, ohne dass dazu ein Bankkonto vom Absender oder Empfänger benötigt wird. Dieser Service ist in aller Regel mit Kosten verbunden. Auch Betrüger nutzen diesen Service leider für sich aus.

Was ist Bargeldtransfer?

Bargeldtransfer ist eine Serviceleistung, die von verschiedenen Finanzdienstleistern angeboten wird. Bargeld kann damit weltweit versendet und empfangen werden, ohne dass dazu ein Bankkonto vom Absender oder Empfänger benötigt wird.

Der Absender zahlt einen Bargeldbetrag – üblicherweise zuzüglich einer Transfergebühr - in einer Filiale des Anbieters bzw. bei einem seiner Vertriebspartner ein. Der Empfänger bekommt den eingezahlten Betrag in einer Filiale am Zielort ausgezahlt.

In Deutschland muss der Absender dabei ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, zum Beispiel einen EU-Personalausweis oder Reisepass. In der Filiale füllt der Absender üblicherweise ein Sendeformular aus, gibt es mit dem Geld ab und zeigt seinen Ausweis vor.

Der Empfänger muss bei der Abholung des Bargeldes ebenfalls einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Welche Ausweise dabei akzeptiert werden, hängt auch vom Bestimmungsland und den jeweiligen Anbietern ab.

Weitere notwendige Angaben des Empfängers sind zum Beispiel die Höhe des Betrags, der Name des Absenders und das Land, aus dem das Geld gesendet wird. Zusätzlich nennt der Dienstleister dem Absender auch eine Transaktions-Referenznummer, die dem Empfänger für die Abholung mitzuteilen ist. Dabei muss beachtet werden, dass der Empfängername absolut korrekt in lateinischen Buchstaben und ohne Umlaute geschrieben ist, da sonst keine Auszahlung erfolgen kann.

In welchen Fällen ist Bargeldtransfer sinnvoll?

Für den Bargeldtransfer wird weder vom Absender noch vom Empfänger ein Girokonto benötigt. Zudem versprechen die Anbieter eine sehr zügige Abwicklung von weltweiten Zahlungen, oft soll das Geld bereits nach wenigen Minuten am Bestimmungsort zur Verfügung stehen. In bestimmten Situationen kann dieses Angebot sehr nützlich sein. Beispielsweise dann, wenn Sie im Ausland Ihre Brieftasche samt Zahlkarten und Bargeld verlieren sollten und dringend Geld benötigen.

Häufig wird die Serviceleistung auch von Migranten genutzt, um Geld an ihre Familien in ihren Herkunftsländern zu versenden. Insbesondere in ärmeren Ländern und Entwicklungsländern verfügen die Empfänger oft nicht über ein Zahlungskonto, welches Voraussetzung für „klassische“ Überweisungen ist. Zudem sind Banküberweisungen in manche Länder mit noch höheren Kosten verbunden oder werden von den Instituten erst gar nicht angeboten. Der Bargeldtransfer ist dann oft die einzige Möglichkeit, Geld zu senden.

Anspruch auf Basiskonto

In Deutschland besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, welches über die grundlegenden Funktionen eines Zahlungskontos verfügen muss, wie das Einzahlen und Abheben von Geld sowie die Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäften.

Welche Risiken gibt es beim Bargeldtransfer?

Hohe Kosten

Anbieter von Bargeldtransfer werben mit der Schnelligkeit von „Überweisungen“ ins Ausland und dem geringen Aufwand. Allerdings sind die Kosten für den Bargeldtransfer – zumindest innerhalb der Euro-Zone – in der Regel höher als bei herkömmlichen Banküberweisungen. Neben hohen Gebühren für die Dienstleistung können bei der Umrechnung in eine fremde Währung zusätzliche Kosten anfallen, indem der Anbieter einen ungünstigen Wechselkurs verwendet. Besonders hohe Gebühren können zudem bei Bargeldtransfers in besonders arme Länder entstehen, in denen es keine alternativen Angebote für „Überweisungen“ gibt.

Betrugsgefahr

Es gibt leider auch Betrüger, die den Service Bargeldtransfer für sich ausnutzen. Dies zeigen einige Beispiele:

Der Verkäufer eines online angebahnten Geschäfts fordert den Käufer auf, die Transaktion auf einen erfundenen Namen oder den Namen einer nahestehenden Person auszustellen und hierbei die Transaktions-Referenznummer herauszugeben. Die Betrüger überzeugen ihre Opfer davon, dies würde ihr Geld schützen, bis sie die Waren oder Dienstleistungen erhalten haben. Dann beschafft sich der Verkäufer einen gefälschten Ausweis, der auf den erfundenen Namen ausgestellt ist, und lässt sich das Geld auszahlen. Die Ware kommt niemals an.

Ferner sollten Sie besonders aufmerksam bei Aufforderungen zu Zahlungen oder Rückerstattungen via Bargeldtransfer von Ihnen unbekannten Personen oder Firmen sein.

Auch die Bitte eines vermeintlichen Bekannten, wegen eines angeblichen Notfalls Geld ins Ausland zu transferieren, sollten Sie zunächst hinterfragen. Möglicherweise verbergen sich dahinter Betrüger, die mit gefälschten Ausweisen das Geld abheben. Wurde das Geld erst einmal abgehoben, sind die Aussichten darauf, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, äußerst gering.

Verwenden Sie Bargeldtransfer also nur, wenn Sie den Empfänger kennen und ihm vertrauen!

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Wenn Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, sollten Sie sich zuerst an das Unternehmen selbst wenden, über welches der Bargeldtransfer abgewickelt wird. Dabei empfiehlt es sich, zunächst eine schriftliche Stellungnahme beziehungsweise Entscheidung der Geschäftsleitung zu verlangen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie bei seriösen Anbietern zum Beispiel in den AGB, die auf deren Internetseiten veröffentlicht sind. Dazu ist es hilfreich, immer alle Belege aufzuheben, den Schriftverkehr zu dokumentieren und zu notieren, mit wem Sie wann gesprochen haben. Bei Problemen können diese Informationen später als wichtige Nachweise dienen.

Wenn Sie mit dem Lösungsvorschlag Ihres Dienstleisters nicht zufrieden sind bzw. Ihre Beschwerde abgelehnt wird, können Sie im nächsten Schritt die zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren. Bei Instituten, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, können Sie sich an die BaFin wenden. Richtet sich die Eingabe dagegen gegen ein Institut, welches grenzüberschreitend tätig wird, ohne in Deutschland selbst vertreten zu sein, ist für die Überprüfung grundsätzlich die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zuständig.

Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, haben Sie auch die Möglichkeit, eine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Sofern keine private Stelle zuständig ist, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle bei der BaFin wenden, welche zudem dem Netzwerk der Schlichtungsstellen der Europäischen Kommission (FIN-NET) angeschlossen ist. Mitglieder des Netzwerks leiten gegebenenfalls Beschwerden an die zuständige Stelle im Ausland weiter oder Sie werden über mögliche weitere Schritte informiert.

Die für ein bestimmtes Unternehmen zuständige Schlichtungsstelle können Sie zum Beispiel in der Unternehmensdatenbank der BaFin recherchieren.

Zusatzinformationen

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