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Stand:geändert am 18.12.2023 | Thema Verbraucherschutz Girokonto

Ein Girokonto benötigt praktisch jeder. Man braucht es zum Beispiel, um Überweisungen zu erhalten oder bargeldlos Rechnungen zu bezahlen. Welches Girokonto am besten passt, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Wozu dient ein Girokonto?

Das Girokonto ermöglicht Ihnen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Abwicklung vieler verschiedener Bankgeschäfte. Sie können es als Lohn- und Gehaltskonto oder für sonstige Geldeingänge wie Rente und Unterhalt nutzen, damit aber auch Ihre Rechnungen per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift bezahlen oder mit Umbuchungen Geldbeträge auf andere Konten übertragen. Brauchen Sie Bargeld, können Sie es von Ihrem Girokonto abheben. Es ist außerdem als so genanntes Referenzkonto nutzbar, beispielsweise für Kreditkarten, Wertpapiergeschäfte, Darlehen und die Auszahlung von Sparguthaben.

Als Anlage- oder Sparkonto ist das Girokonto weniger geeignet, denn Guthaben werden üblicherweise gar nicht oder nur gering verzinst. Denken Sie daran, dass Guthabenzinsen Kapitalerträge und damit steuerpflichtig sind.

Ist das Guthaben auf meinem Girokonto geschützt?

Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten sind in Deutschland mindestens durch die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank abgesichert. Das gilt auch, wenn Sie Kundin oder Kunde einer deutschen Niederlassung einer ausländischen Bank oder einer deutschen Zweigstelle von Banken aus einem anderen EWR-Staat sind. Für Banken in anderen Mitgliedsstaaten ist die Einlagensicherung aufgrund einer EU-Richtlinie in vergleichbarer Weise geregelt.

Bei darüber hinausgehenden Summen kann in Deutschland die freiwillige Einlagensicherung der jeweiligen Bankenverbände greifen. Informieren Sie sich unbedingt, um kein Risiko einzugehen.

Ein Girokonto bei einem Anbieter außerhalb der Europäischen Union will wegen des Insolvenzrisikos gut überlegt sein.

Kann ich mein Konto überziehen?

Eine sogenannte eingeräumte Kontoüberziehung – besser bekannt als Dispositionskredit oder „Dispo“ – macht es möglich, das Girokonto in einem bestimmten Rahmen zu überziehen. Einen Dispositionskredit können Sie mit Ihrer Bank vereinbaren, einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Die Höhe orientiert sich auf den regelmäßig auf dem Konto eingehenden Zahlungen, insbesondere am Gehalt. Die Zinsen dafür sind variabel und können jederzeit vom Kreditinstitut angepasst werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Institut über die Höhe der Zinsen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Bedenken Sie, dass der Dispositionskredit die teuerste Möglichkeit ist, um sich Geld zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses zu leihen. Sie sollten ihn allenfalls zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs nutzen. Benötigen Sie einen größeren Geldbetrag, den Sie nicht kurzfristig zurückzahlen können, sollte dies nicht durch die Inanspruchnahme des Dispositionskredits erfolgen. Hier bietet sich eher ein Ratenkredit an.

Der Vorteil eines Dispositionskredits liegt darin, dass der Abruf eines Betrags aus dem Dispolimit jederzeit durch den Kunden genutzt werden kann. Der Abruf stellt die Annahme des Darlehensangebots dar und dadurch kommt ein Darlehensvertrag zustande.

Eine geduldete Überziehung ist kein Dispositionskredit. Im Gegensatz zum Dispositionskredit wird die geduldete Überziehung weder ausdrücklich von der Bank eingeräumt, noch wird eine vorherige Vereinbarung zwischen Bank und Kunden getroffen.

Bankintern werden in der Regel Grenzen gesetzt, bis zu denen solche Überziehungen geduldet werden. Der Kunde hat keinen Anspruch, dass die Bank eine Überziehung des Kontos über den vereinbarten Verfügungsrahmen bzw. Dispositionskredit hinaus duldet.

Die für diese geduldeten Überziehungen anfallenden Zinsen sind in der Regel noch höher als beim Dispositionskredit.

Kontostand, Buchungen und Abrechnungen regelmäßig prüfen

Sie müssen sich regelmäßig über den aktuellen Kontostand informieren und für ausreichende Deckung des Girokontos sorgen, damit die fälligen Abbuchungen wie Miete oder Strom ausgeführt werden können. Es ist ratsam, die Buchungen auf den Kontoauszügen regelmäßig und in nicht zu großen Abständen zu überprüfen.

Kontrollieren Sie Ihre Quartalsabrechnungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist! Danach können Sie diese nicht mehr anfechten.

Wo kann ich ein Girokonto eröffnen?

Ein Girokonto können Sie bei einer Filialbank oder einer Direktbank eröffnen. Direktbanken betreiben keine Filialen, der Kundenkontakt erfolgt ausschließlich online oder per App, teilweise auch per Telefon.

Die Banken bieten viele unterschiedlich gestaltete Modelle von Girokonten mit verschiedenen Preisen und Zusatzleistungen an. Nehmen Sie sich daher die Zeit, sich vor der Kontoeröffnung gründlich zu informieren und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Informationen und Beratung erhalten Sie in den Filialen, online oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter.

Zur Kontoeröffnung bei einer neuen Bank müssen Sie dieser gegenüber Ihre Identität nachweisen. Dazu benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Bei Filialbanken können Sie dazu Ihren Ausweis in der Bankfiliale vorzeigen. Bei Direktbanken erfolgt die Legitimation meist entweder per Webcam (Videoident-Verfahren) oder in einer Filiale der Deutschen Post (Postident-Verfahren). Auch Filialbanken bieten diese Möglichkeiten an.

Was kostet ein Girokonto?

Die Kosten für ein Girokonto können sich je nach Anbieter und Kontomodell erheblich unterscheiden. Einige Institute, oft Direktbanken ohne eigenes Filialnetz, verlangen keine Kontoführungsgebühren. Voraussetzung dafür ist meist ein regelmäßiger monatlicher Mindestgeldeingang. Aber auch für junge Menschen werden oft keine Kontoführungsgebühren erhoben.

Neben der reinen Kontoführungsgebühr können weitere Kosten hinzukommen, etwa für die Girocard, das Abheben am Geldautomaten, Überweisungen auf Papier oder gedruckte Kontoauszüge. Auch dies ist von der gewählten Bank und dem jeweiligen Kontomodell abhängig.

Bei Girokonten mit höheren Kontoführungsgebühren sind häufig auch mehr Leistungen im Preis enthalten – beispielsweise eine Kreditkarte, Überweisungen auf Papier oder eine unbegrenzte Zahl von Bargeldabhebungen.

Jedes deutsche Kreditinstitut ist unter anderem gesetzlich verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss über die einzelnen Leistungen seiner Produkte sowie die zugehörigen Preise zu informieren. Dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank können Sie entnehmen, welche Kosten für die Leistungen rund um das Girokonto anfallen. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten Sie sich vor Vertragsschluss durchlesen.

Welches Konto passt zu mir?

Welches Konto am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Wenn Ihnen zum Beispiel persönliche Beratung vor Ort wichtig ist, kommt ein Konto bei einer Filialbank in Ihrer Nähe eher in Frage als bei einer Direktbank. Das gilt auch, wenn Sie die Möglichkeit haben wollen, Überweisungen in Papierform auf den Weg zu bringen und gedruckte Kontoauszüge zu erhalten. Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte dagegen lieber digital abwickeln, kann ein häufig kostengünstigeres Online-Konto das Richtige für Sie sein. Dieses bieten sowohl Direktbanken als auch Filialbanken an.

Neben vielen weiteren Kriterien kann beispielsweise auch die Frage, wo und zu welchen Konditionen Sie kostenlos Bargeld abheben können, wichtig für die Wahl des Kontos sein. Wer häufig Bargeld benötigt, sollte darauf achten, dass er ausreichend Zugang zu kostenfreien Abhebungen hat. Wenn Sie dagegen überwiegend bargeldlos bezahlen oder viel im Ausland unterwegs sind, ist es für Sie vielleicht wichtiger, welche Zahlungskarten zu welchen Konditionen zu dem Konto erhältlich sind.

Unterschiede gibt es nicht nur zwischen Konten verschiedener Banken. Auch die einzelnen Banken bieten häufig mehrere Kontenmodelle an, die sich in der monatlichen Kontoführungsgebühr und den darin enthaltenen Leistungen unterscheiden. Je nachdem, wie häufig Sie welche Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen, muss hier nicht die Variante mit dem geringsten monatlichen Grundpreis unter dem Strich die günstigste Lösung sein.

Wägen Sie ab, welche Bank und welches Kontomodell für Ihre persönlichen Bedürfnisse die beste Kostenstruktur aufweist.

Muss eine Bank ein Konto für mich eröffnen?

Ob ein Kreditinstitut ein Konto für eine Verbraucherin oder einen Verbraucher eröffnet, ist eine geschäftspolitische Entscheidung der jeweiligen Bank. Lehnt das Kreditinstitut den Kontoeröffnungsantrag ab und hat der Verbraucher noch kein Zahlungsverkehrskonto, mit dem er am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann, kann er jedoch seinen Anspruch auf ein Basiskonto geltend machen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Verbrauchern dieses Konto bei bestimmten Voraussetzungen anzubieten.

Wie kann ich mein Konto wechseln oder kündigen?

Sie können ein Girokonto jederzeit kündigen. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist ist zwar möglich, diese darf aber einen Monat nicht überschreiten.

Wenn Sie das Konto wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Zahlungsverpflichtungen weiter bedient werden und dass Sie Zahlungen weiterhin erreichen. Jeder Verbraucher hat bei einem Kontenwechsel auf Wunsch einen Anspruch auf Unterstützung durch die beteiligten Banken. Neben dieser gesetzlichen Kontenwechselhilfe bieten viele Banken bei einem Wechsel des Anbieters zusätzlich freiwillige Unterstützungsleistungen.

Wie werden die Banken beaufsichtigt?

Die BaFin muss Kreditinstituten mit Sitz im Inland eine Erlaubnis erteilen, wenn sie Girokonten anbieten wollen. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin, ab einer bestimmten Größenordnung auch die Europäische Zentralbank (EZB), beaufsichtigen in Deutschland die Institute im Rahmen der Solvenzaufsicht.

Die BaFin beaufsichtigt jedoch nicht die Höhe der Gebühren und die damit verbundenen Leistungen des jeweiligen Girokontos. Die BaFin kann als Aufsichtsbehörde auch nicht über individuelle Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung rechtsverbindlich entscheiden oder solche Ansprüche im Interesse einzelner Kundinnen und Kunden durchsetzen.

Bei ausländischen Kreditinstituten bzw. nicht der deutschen Aufsicht unterliegenden Instituten kann es zu Einschränkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen. Beispielsweise kann die Beschwerdeabteilung nur in der jeweiligen Landessprache kommunizieren oder möglicherweise gelten andere gesetzliche Grundlagen und Haftungsgrenzen.

Weitere Fragen & Antworten zum Girokonto

Was ist bei einer Kontoeröffnung zu beachten?

Die Kontoeröffnung stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und (künftigem) Kunden dar. Daher muss der künftige Kontoinhaber rechts- und geschäftsfähig sein.

Privatpersonen sind von Geburt an rechtsfähig, die Geschäftsfähigkeit tritt in der Regel mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) ein. Der Nachweis erfolgt durch den Personalausweis oder gleichwertige Dokumente (zum Beispiel Reisepass, Ausweis- oder Passersatz). Konten für nicht voll geschäftsfähige Personen, etwa minderjährige Kinder, können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eröffnet werden.

Konten dürfen nicht auf einen falschen oder erdichteten Namen lauten. Deshalb sind sogenannte "Nummernkonten" in Deutschland nicht zulässig. Das Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, die Identität (Person und Anschrift) des Kontoinhabers sowie aller Verfügungsberechtigten bzw. des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.

Der Kontoeröffnungsantrag enthält Angaben über die Kontoart (zum Beispiel Sparkonto, Girokonto), die genaue Bezeichnung des Kontoinhabers (zum Beispiel Frau Eva Muster, Firma Max Beispiel GmbH), die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie evtl. Sonderbedingungen, bei Gemeinschaftskonten die genaue Kontoart (Und-Konto / Oder-Konto) sowie Vermerke zur Legitimation des Antragstellers.

Im Rahmen der Kontoeröffnung muss das Kreditinstitut auch bestimmte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen. Hierzu gehört neben der bereits aus den oben genannten Gründen erforderlichen Identifizierung des Kunden insbesondere auch die Abklärung, ob der Kunde für einen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes handelt und welchem Zweck das Konto dienen soll (zum Beispiel Gehaltskonto, Privat- oder Geschäftskonto). Zusätzlich muss das Kreditinstitut prüfen, ob es sich bei dem Kunden um eine politisch exponierte Person im Sinne des Geldwäschegesetzes handelt.

Ein Kreditinstitut kann zur Kontoeröffnung je nach vertraglicher Ausgestaltung des Kontos weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Einkommensnachweise bei einem Gehaltskonto). Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Kontoeröffnung beim Kreditinstitut, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.

Nimmt das Kreditinstitut den Kontoeröffnungsantrag an, ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. Eine bestimmte Form ist für diesen gesetzlich nicht verschrieben. Regelmäßig verlangen die Institute bei Vertragsschluss in der Filiale allerdings die Unterzeichnung eines entsprechenden Formulars durch den Kunden.

Was ist bei Girokonten für Minderjährige zu beachten?

Minderjährige unter 18 Jahren können ein Girokonto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Wenn ein Elternteil allerdings das alleinige Sorgerecht ausübt oder ihm die Entscheidung familiengerichtlich übertragen wurde, ist er alleinvertretungsberechtigt und es genügt seine Zustimmung. Sind beide Elternteile verstorben, muss eine Vertretungsregelung des Familiengerichts vorliegen. Das Kreditinstitut fordert zur Eröffnung des Kontos entsprechende Sorgerechtsnachweise.

Bei der Eröffnung eines Girokontos für einen Minderjährigen müssen sich sowohl der Minderjährige als auch die Eltern oder der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der durch das Familiengericht bestellte Vertreter mit einem gültigen Personalausweis oder gleichwertigen Dokumenten (zum Beispiel Reisepass, Ausweis- oder Passersatz) gegenüber dem Kreditinstitut identifizieren. Verfügt der Minderjährige noch nicht über einen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument, ist zur Prüfung der Identität auch die Geburtsurkunde zugelassen. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen ist nicht ausreichend.

Was bedeutet die SCHUFA-Klausel?

Bis zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 verlangten Kreditinstitute mit der sogenannten SCHUFA-Klausel bei der Eröffnung eines Girokontos regelmäßig das Einverständnis des Kunden zum Austausch persönlicher Daten mit der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (SCHUFA) zur Bonitätsprüfung.

Seit Inkrafttreten der DSGVO erhält der Kunde einen sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem das Kreditinstitut über die Weitergabe der Daten an die SCHUFA informiert. Ergänzend bekommt der Kunde ein SCHUFA-Informationsblatt mit ausführlichen Hinweisen unter anderem zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA. Weitergehende Informationen sind auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbeauftragten abrufbar.

Fast alle Kreditinstitute in Deutschland sind der SCHUFA angeschlossen. Die SCHUFA ist eine privatrechtliche Einrichtung, die nach dem Gegenseitigkeitsprinzip Auskünfte über die privaten Vertragspartner der angeschlossenen Unternehmen sammelt und diesen zur Bonitätsbeurteilung auf Anfrage übermittelt. Sie unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Einzelheiten zur Tätigkeit der SCHUFA sind aus deren Internetangebot ersichtlich. Dort besteht auch die Möglichkeit, kostenlos eine Selbstauskunft anzufordern.

Gespeichert und gegebenenfalls. weiterverwendet werden nur Angaben über die Beauftragung, Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs (sogenannte Positivmerkmale) bzw. Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (sogenannte Negativmerkmale). Angaben zum Beispiel über Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Kontostand, Depotguthaben und Ähnliches werden nicht erfasst.

Für die Weitergabe von Daten an die SCHUFA gelten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO. Kreditinstitute geben personenbezogene Daten bei Eröffnung eines Girokontos oder Beantragung eines Kredits an Auskunfteien weiter. Sie begründen ihre Datenweitergabe mit dem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs.1 f) DSGVO.

Wird der Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe mit einem Verbraucher infolge einer Auskunft abgelehnt, muss der Verbraucher unverzüglich hierüber sowie über die erhaltene Auskunft unterrichtet werden.

Stellen Verbraucher Eintragungen fest, die nicht zutreffend sind oder die deren Meinung nach in unzulässiger Weise gespeichert wurden, können Verbraucher sich direkt an die SCHUFA wenden. Diese wird - gegebenenfalls nach Einholung einer Stellungnahme bei dem betreffenden Unternehmen - eine Klärung veranlassen. Alternativ können Verbraucher sich auch direkt mit dem Unternehmen, das die unzutreffende Eintragung veranlasst hat, in Verbindung setzen und eine Korrekturmeldung an die SCHUFA verlangen.

Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Die Bank kann den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kontoführungsvertrag nur kündigen, sofern dies vertraglich (meist in den AGB) vorgesehen ist. Hierbei darf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nicht unterschritten werden. Einen Basiskontovertrag kann eine Bank nur aus den im Zahlungskontengesetz genannten Gründen kündigen.

Wie viel Geld kann ich von meinem Konto abheben?

An Geldautomaten können Sie meist nur einen begrenzten Betrag pro Tag abheben, je nach Bank zum Beispiel 500, 1.000 oder auch mehr Euro. Auch Wochenlimits gibt es. Diese Limits sollten Sie besonders beachten, wenn Sie ein Konto bei einer Direktbank haben: Unter Umständen können Sie keine größeren Beträge abheben, wenn Ihre Bank keine Partnerfilialen hat. Auf jeden Fall sollten Sie sich bei Ihrem Geldinstitut erkundigen, wie hoch der Verfügungsrahmen Ihrer Zahlungskarte ist. Möglicherweise können sie diesen auch vorübergehend erhöhen, wenn Sie einen größeren Betrag abheben möchten.

Auch für Bargeldabhebungen am Bankschalter kann es, je nach Bank, Beschränkungen geben. Wenn Sie große Beträge abheben wollen, müssen Sie dies oft einige Tage im Voraus ankündigen. Außerdem bieten nicht alle Bankfilialen überhaupt Bargeldabhebungen an.

Häufige Fragen zu eingeräumten und geduldeten Überziehungen

Wie wird ein Dispositionskredit vereinbart?

Ein Dispositionskredit ist rechtlich ein Verbraucherdarlehen und stellt eine Überziehungsmöglichkeit dar, welche das Kreditinstitut als Darlehensgeber einräumt. Voraussetzung für einen solchen Kredit sind grundsätzlich regelmäßige Geldeingänge, denn der Darlehensgeber ist zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtet.

Die Berechnung der Höhe der Dispositionskreditlinie geschieht meist automatisiert anhand der regelmäßigen Zahlungseingänge. Dem ausdrücklichen Wunsch eines Kunden nach einer Reduzierung der Kreditlinie muss das Kreditinstitut entsprechen, nach einer Erhöhung jedoch nicht.

Ist die Bank bei der Festlegung des Zinssatzes für den Dispositionskredit frei?

Bei der Höhe des Zinssatzes ist die Bank nicht an einen Referenzzinssatz gebunden. Die Zinssätze werden von den einzelnen Banken individuell festgelegt. Es gibt keinen einheitlichen Marktzinssatz.

Grenzen bemessen sich jedoch nach dem gesetzlichen Wucherverbot. Demnach darf der Zinssatz nicht über dem Doppelten des vergleichbaren marktüblichen Zinssatzes liegen. Als Vergleichsgröße werden Zinssätze für entsprechende Kredite in vergleichbarer Höhe und für Personen vergleichbarer Bonität herangezogen.

Wucher liegt ferner nur vor, wenn erkennbar eine Zwangslage ausgebeutet, ein Mangel an Urteilsvermögen oder Willensschwäche ausgenutzt oder eine insgesamt verwerfliche Gesinnung verfolgt wurde. Im Streitfall hätte hierüber ein Gericht zu entscheiden.

Da die Zinssätze von Bank zu Bank verschieden sind, lohnt es sich diese zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer Bank zu wechseln, die günstigere Zinssätze anbietet.

Ist meine Bank berechtigt, den mir eingeräumten Dispositionskredit zu reduzieren oder vollständig zu streichen?

Ja. Da kein Anspruch des Kunden auf die Einräumung eines Dispositionskredits besteht, kann die Bank einen solchen auch ganz oder teilweise kündigen.

Eine Bank wird von dieser Möglichkeit in der Regel jedoch nur Gebrauch machen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtert haben oder wenn keine regelmäßigen Zahlungen wie Gehalt oder Rente mehr eingehen. Die Bank ist gesetzlich zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtet.

Wie werde ich über Änderungen des Dispositionskreditrahmens oder des Zinssatzes informiert?

Änderungen des Zinssatzes finden Sie auf dem Kontoauszug. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, Sie hierüber in regelmäßigen Zeitabständen zu informieren. Wesentliche Änderungen, insbesondere die vollständige Kündigung des Dispositionskredits, werden dem Kunden jedoch mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

Ist meine Bank berechtigt, eine geduldete Überziehung zu streichen?

Eine Bank kann sich jederzeit dazu entscheiden, eine geduldete Überziehung nicht weiter zuzulassen. Zahlungsaufträge werden dann solange nicht mehr zugelassen, bis die Überziehung beseitigt ist. Die der Geschäftsverbindung zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen zumeist eine derartige Regelung vor. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den negativen Saldo umgehend auszugleichen. Andernfalls droht die Kündigung des Kontos.

Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto, auch "P-Konto" genannt, ist ein Girokonto, bei dem ein besonderer Pfändungsschutz für das Kontoguthaben besteht. Die Pfändung eines Gläubigers führt nicht zu einer Blockierung des Kontos. Der von einer Pfändungsmaßnahme betroffene Kunde kann mit einem solchen Konto weiterhin über pfändungsfreie Beträge verfügen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.
Das Pfändungsschutzkonto kann nicht als Gemeinschaftskonto, sondern nur als Einzelkonto geführt werden. Außerdem darf jede Person nur ein P-Konto eröffnen.

Was muss ich tun, um mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln?

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Bank, ein bereits bestehendes Konto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Zur Umwandlung Ihres bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank einreichen.

Auch ein Basiskonto kann von vorneherein als P-Konto geführt oder in ein P-Konto umgewandelt werden.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto muss gebührenfrei erfolgen. Die Bank kann aber für die Kontoführung des Pfändungsschutzkontos eine angemessene Gebühr verlangen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Höhe der zulässigen monatlichen Gebühren besteht nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allerdings Klauseln von Kreditinstituten, die für die Führung eines Pfändungsschutzkontos ein höheres Kontoführungsentgelt als für die Führung eines normalen Girokontos vorsehen, unwirksam.

Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welche Gebühren bei einem Pfändungsschutzkonto anfallen. Es kann sich lohnen, auch Angebote anderer Banken einzuholen und zu vergleichen.

In welchem Umfang ist das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto geschützt?

Der Schutz erstreckt sich nicht auf Guthaben in beliebiger Höhe. Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung der angemessenen Lebensführung des Kunden sowie seiner Unterhaltsberechtigten. Er orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Nach Vorlage des entsprechenden Nachweises kann der monatlich geschützte Betrag von der Bank erhöht werden.

Zusatzinformationen

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