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Thema Verbraucherschutz Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Wir erklären die Auswirkungen der neuen Empfängerüberprüfung für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung?

Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein.

Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Welche Überweisungen werden geprüft?

Die neue Regelung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen in Euro im Euroraum. Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen.

Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn die Kundin oder der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt.

Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

Welche Auswirkungen hat die Empfängerüberprüfung?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Sie als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:

  • Stimmen Ihre Angaben mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein, können Sie die Zahlung autorisieren und die Überweisung wird ausgeführt.
  • Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers genannt. Sie können die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.
  • Bei abweichenden Angaben werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an die falsche Empfängerin bzw. den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.

Bei papierhaften Überweisungen wird Ihnen das Ergebnis der Empfängerüberprüfung durch die Mitarbeitenden der Bank direkt mitgeteilt sowie das weitere Vorgehen erläutert.

Wird die Zahlung an eine falsche Empfängerin bzw. einen falschen Empfänger überwiesen und hat der Zahlungsdienstleister die Empfängerüberprüfung durchgeführt, haftet er nicht für den Schaden.

Führt der Zahlungsdienstleister keine Empfängerüberprüfung durch und es kommt dadurch zu einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang, ist er verpflichtet, den entsprechenden Betrag zu erstatten.

Was Sie beim Überweisen beachten müssen

  • Lesen Sie die Informationen Ihrer Bank zur Empfängerüberprüfung.
  • Schauen Sie bei Rechnungen oder sonstigen Zahlungsaufforderungen auf den angegebenen Empfängernamen.
  • Geben Sie genau diesen Namen bei der Überweisung ein.
  • Prüfen Sie das Ergebnis der Empfängerüberprüfung und entscheiden Sie über die Freigabe.
  • Als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber tragen Sie weiterhin die Verantwortung: Ein Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank meist nicht mehr widerrufen werden.

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