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Stand:geändert am 07.06.2023 | Thema Verbraucherschutz Bezahlen und Geld abheben im Ausland

Die Verwendung einer Kreditkarte oder Girocard im Ausland kann mit unerwarteten Kosten verbunden sein. Setzen Sie sich deshalb gründlich mit möglichen Gebühren und Kostenfallen beim Bezahlen bzw. Geld abheben mit Kreditkarten oder Girocards (umgangssprachlich auch Girokarten oder EC-Karten) auseinander. Hierbei helfen Ihnen die folgenden Informationen.

Wie kann ich im Ausland bezahlen?

Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Zahlungsmittel im Gastland überhaupt akzeptiert werden. Neben Bargeld in der jeweiligen Landeswährung können dies Kreditkarten oder auch gewöhnliche Girocards sein.

Wie erhalte ich Bargeld in der Landeswährung meines Reiseziels?

Gegebenenfalls empfiehlt es sich, bei Reisen außerhalb der europäischen Währungsunion eine kleine Menge Bargeld in der jeweiligen Landeswährung mit sich zu führen. Damit können Sie erste Kosten vor Ort abdecken, wie z.B. die Taxifahrt zum Hotel. Bargeld in einer Landeswährung können Sie sich schon vor der Abreise beschaffen, beispielsweise bei Ihrer Hausbank. Häufig erheben Banken für diese Dienstleistung Gebühren, die entweder gesondert ausgewiesen werden oder im berechneten Wechselkurs enthalten sind. Informieren Sie sich deshalb, ob Ihre Bank Gebühren für den Umtausch in Rechnung stellt und wie hoch diese gegebenenfalls sind.

Möglicherweise müssen Sie den beabsichtigten Umtausch bei Ihrer Bank mit einer gewissen Vorlaufzeit anmelden. Es kann günstiger sein, sich erst im Zielland Bargeld zu besorgen. In vielen Ländern können Sie direkt am Flughafen Bargeld am Automaten abheben oder in Wechselstuben umtauschen.

Zudem ist in manchen Ländern das Einführen von Bargeld in Landeswährung verboten. Das Auswärtige Amt veröffentlicht Informationen dazu, wie viel Bargeld in Landeswährung eingeführt werden darf oder ob die Einführung gänzlich verboten ist. Reisen Sie innerhalb der EU, müssen Sie Barmittel ab 10.000 Euro dem Zoll auf Befragen anzeigen. Achtung: Dies gilt auch für Gold, Wertpapiere wie Reiseschecks und Aktien und Zahlungsmittel wie E-Geld und Sparbücher. Konkrete Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat erfahren Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Was muss ich beachten, wenn ich Bargeld im Ausland abhebe?

Sofern Sie im Ausland Bargeld am Automaten abheben wollen, benötigen Sie in der Regel eine geeignete Girocard oder eine Kreditkarte. Ob Ihre Karte in Ihrem Reisezielland akzeptiert wird und auch das Geldabheben funktioniert, erfahren Sie bei Ihrem ausgebenden Institut. Beachten Sie in jedem Fall, dass Ihre Bank und/oder der Anbieter des Geldautomaten unterschiedliche Gebühren erheben. Außerhalb des Euroraums können Ihnen zudem Kosten im Zusammenhang mit den angebotenen Wechselkursen bzw. der Umrechnung in die Landeswährung entstehen (siehe Kostenfalle Sofortumrechnung in Euro).

Geldabheben mit der Girocard

Zunächst sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Bank informieren, ob Sie mit Ihrer Girocard im Zielland überhaupt Geld abheben können. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Länder außerhalb der EU. Auf den meisten Girocards finden Sie neben dem girocard-Zahlungssystem für Zahlungen in Deutschland noch ein weiteres Zahlungsverfahren eines internationalen Zahlungsanbieters. Damit ist die Girocard grundsätzlich für den Einsatz im Ausland geeignet. Möglicherweise müssen Sie Ihre Girocard jedoch für die Nutzung im Ausland erst freischalten lassen.

Mit der Geldabhebung im Ausland mittels Girocard am Automaten können verschiedene Kosten verbunden sein. Normalerweise fällt für jede Bargeldabhebung eine Transaktionsgebühr an, die Sie an Ihre kartenausgebende Bank entrichten müssen. Diese Gebühr kann entweder ein fester Betrag oder ein prozentualer Anteil der abgehobenen Geldmenge sein. Es gibt aber auch Banken, die keine Gebühren für Abhebungen per Girocard an Automaten im Ausland verlangen. Andere Banken unterhalten Partnerschaften mit Instituten im Ausland, an deren Automaten Sie kostenlos Geld abheben können. Denkbar ist auch, dass erst ab einer gewissen Anzahl an Abhebungen Gebühren an die kartenausgebende Bank gezahlt werden müssen. Auch hier gilt: Informieren Sie sich bei Ihrer Bank und fragen Sie genau nach, ob und wo Sie kostenfrei Geld abheben können bzw. welche Kosten mit der Nutzung Ihrer Girocard in Ihrem Zielland verbunden sind.

Auch die Betreiber der Geldautomaten können Gebühren verlangen, die teilweise sehr hoch sind.

Geldabheben mit der Kreditkarte

Mit einer Kreditkarte können Sie ebenfalls Geld an Automaten im Ausland abheben. Auch hier können sowohl der Betreiber des Automaten als auch die kartenausgebende Bank Gebühren erheben. Diese Gebühren können ggf. zu den Jahresgebühren für die Bereitstellung der Kreditkarte hinzukommen.

Allerdings gibt es bei den Kreditkarten sehr unterschiedliche Gebührenmodelle. Um Kosten einzusparen, ist es daher ratsam, die verschiedenen Angebote im Sinne Ihrer persönlichen Bedürfnisse zu vergleichen.
Sofern Sie bereits über eine Kreditkarte verfügen, z.B. von Ihrer Hausbank, sollten Sie sich auch hier über die Modalitäten für das Abheben von Bargeld im Zielland informieren. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob und in welcher Höhe Gebühren verlangt werden bzw. an welchen Automaten Sie kostenlos Geld abheben können.

Was muss ich bei Kartenzahlungen beachten?

Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihre Bezahlkarte überall akzeptiert wird. Welche Bezahlvorgänge Sie mit der Karte durchführen können, hängt auch vom Reiseziel und den jeweiligen wirtschaftlichen Ausprägungen vor Ort ab. Ähnlich wie in Deutschland akzeptieren nicht alle oder unter Umständen nur wenige Geschäfte Kartenzahlungen. Informieren Sie sich deshalb bereits vor der Reise, in welchem Umfang Ihre Karte im Ausland akzeptiert wird.

Informieren Sie sich auch vorab über die Gebühren beim Bezahlen mit der Karte. Zwar dürfen in Euro-Ländern keine Gebühren mehr für die Kartenzahlung verlangt werden, allerdings gehören nicht alle Euro-Länder auch zur Europäischen Union (z.B. Monaco, Vatikan, San Marino). Zudem ist zu beachten, dass einzelne europäische Länder Höchstgrenzen für die Bezahlung per Girocard festgelegt haben.

Für viele Reisende innerhalb der EU ist neben Bargeld also die Bezahlung per Girocard eine sinnvolle Alternative.

Da die Girocard außerhalb Europas oft nicht akzeptiert wird, kann zusätzlich eine Kreditkarte sinnvoll sein. Kreditkarten gelten, nach Bargeld, als das weltweit am meisten akzeptierte Zahlungsmittel. Allerdings verlangen einige Anbieter für die Verwendung der Kreditkarte außerhalb des europäischen Währungsraumes ein sogenanntes Auslandseinsatzentgelt. Das bedeutet, dass Ihnen in Ländern, in denen der Euro kein akzeptiertes Zahlungsmittel ist, ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises zusätzlich in Rechnung gestellt wird, wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.

Kostenfalle Sofortumrechnung in Euro

In Ländern ohne Euro-Währung gibt es Automatenbetreiber oder Geschäfte (z.B. Tankstellen), die Ihnen beim Geldabheben am Automaten oder beim Bezahlen gezielt eine Sofortumrechnung der Landeswährung in Euro zu einem „festen“ oder „garantierten“ Umtausch- bzw. Wechselkurs anbieten. Bei der Umrechnung des Kurses wird aber teilweise ein erheblicher Kursaufschlag zu Gunsten des Betreibers berechnet. Angaben am Automaten oder im Geschäft wie z.B. „keine Gebühren“ oder „fixer Kurs“ können dazu verleiten, sich für eine Sofortumrechnung zu entscheiden. Der Aufschlag des Betreibers zum eigentlichen Wechselkurs bleibt dann zunächst unbemerkt, schlägt sich allerdings später in einem höheren Preis auf Ihrer Kartenabrechnung nieder.

Vorsicht Kostenfalle!

Unabhängig von der Verwendung einer Karte zum Bezahlen oder Geldabheben im Ausland gilt: Zahlen Sie möglichst immer in der Landeswährung. Lassen Sie sich an Automaten oder in Geschäften nicht von „Sofortumrechnungen“ oder „fixen Wechselkursen“ verleiten.

Sie haben deshalb am Automaten und beim Bezahlen immer die Wahl, eine Auszahlung ohne oder mit Währungsumrechnung in Euro anzufordern. In aller Regel ist es für Sie günstiger, auf die Sofortumrechnung zu verzichten. In diesem Fall rechnet die kartenausgebende Bank den abgehobenen Geldbetrag bzw. den Kaufpreis zum tagesüblichen Wechselkurs in Euro um.

Nehmen Sie sich insbesondere bei Abhebungen an Geldautomaten im Ausland Zeit, um die Angaben in der Automatenanzeige und etwaige angebrachte zusätzliche Gebührenhinweise genau zu lesen, damit Sie sich vor unerwarteten Zusatzkosten schützen können. Sollten Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie bitte möglichst einen Mitarbeiter vor Ort.

Kreditkartennutzung im Ausland: Welche Informationen muss Ihnen Ihr Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellen?

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Zahlungsdienstleister müssen Ihnen bei Ausführung eines Zahlungsvorgangs grundsätzlich gewisse Informationen zur Verfügung stellen. Der EWR besteht aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Kreditkarteneinsatz im Ausland, z.B. beim Bezahlen von Käufen oder bei der Geldabhebung am Geldautomaten, ist ein solcher Zahlungsvorgang. Zahlungsdienstleister ist insbesondere eine kartenausgebende Bank. Über welche Informationen Sie Ihr Zahlungsdienstleister, insbesondere Ihre kartenausgebende Bank, unterrichten muss, ist davon abhängig, ob Sie Ihre Kreditkarte innerhalb des EWR oder in einem sog. Drittstaat (d.h. außerhalb des EWR) eingesetzt haben.

Bei einem Kreditkarteneinsatz innerhalb des EWR müssen Ihnen insbesondere folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • der Zahlungsbetrag in der im Zahlungsauftrag verwendeten Währung,
  • die Höhe der für den Zahlungsvorgang entrichteten Entgelte (z.B. Gebühren) und ggf. deren Aufschlüsselung,
  • ggf. der Wechselkurs, den Ihr Zahlungsdienstleister dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat und der aus der Währungsumrechnung entstandene Betrag,
  • Buchungs- oder Wertstellungsdatum der Belastung.

Bei einem Kreditkarteneinsatz außerhalb des EWR sind die vorgenannten Informationspflichten des Zahlungsdienstleisters eingeschränkt. Denn diese gelten nicht für die Bestandteile eines Zahlungsvorgangs, die im Drittstaat getätigt werden, wenn eine Zahlung in der Währung des Drittstaats erfolgt oder ein am Zahlungsvorgang beteiligter Zahlungsdienstleister im Drittstaat ansässig ist.

Sofern an einem Zahlungsvorgang kein Zahlungsdienstleister beteiligt ist, der im EWR ansässig ist, gelten die vorgenannten Informationspflichten nicht.

Es ist ratsam, im Nachgang zu einem Kreditkarteneinsatz im Ausland zu prüfen, ob Ihnen die vorgenannten Informationen tatsächlich zur Verfügung gestellt worden sind und alle Zahlungsvorgänge inklusive möglicher Gebühren eines Automatenbetreibers und Ihrer kartenausgebenden Bank richtig berechnet wurden. Fragen Sie bei Ihrer kartenausgebenden Bank unverzüglich nach, wenn Sie einzelne Beträge auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nicht verstehen oder nicht nachvollziehen können.

Verlorene Karten sofort sperren

Sollte Ihre Karte abhandengekommen oder gar gestohlen worden sein, sollten Sie sie unbedingt sperren lassen. Den Sperr-Notruf erreichen Sie unter der Rufnummer 0049 116 116. Ob Ihr ausgebendes Unternehmen am Sperr-Notruf teilnimmt, erfahren Sie unter www.sperr-notruf.de. Sollte Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen in dieser Liste nicht zu finden sein, fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Anbieter nach einer Möglichkeit, Ihre Karten sperren zu lassen.

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