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Thema Verbraucherschutz Beschwerden & Streitschlichtung

Für das bisher kostenlose Girokonto verlangt die Bank inzwischen eine Gebühr, die private Krankenversicherung verweigert Leistungen, der Wertpapierhändler unterschlägt Informationen? Wenn Sie sich von einem Unternehmen nicht korrekt behandelt fühlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu beschweren: Beim Unternehmen selbst, bei der BaFin und bei privaten und behördlichen Verbraucherschlichtungsstellen. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen möglichst zuerst an das betroffene Unternehmen wenden. Hier erfahren Sie, wie die verschiedenen Stellen Ihnen helfen können und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten.

Bei ei­nem Un­ter­neh­men be­schwe­ren

Haben Sie Anlass, sich über eine Bank, eine Versicherung, einen Finanzdienstleister oder eine Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beschweren, so sollten Sie sich immer schriftlich an das betreffende Unternehmen wenden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Lösung erzielen oder die Grundlage für weitere Schritte schaffen können.

Das Bild zeigt den Ausschnitt eines Gebäudes mit dem Schriftzug "Bank". (verweist auf: Bei einem Unternehmen beschweren)

© Roman Levin / Fotolia.com

Bei der Ba­Fin be­schwe­ren

Wollen Sie sich über Ihre Bank oder Ihren Versicherer beschweren? Dann können Sie sich auch an die BaFin wenden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Beschwerde bei der BaFin einreichen können.

Beschwerden & Ansprechpartner (verweist auf: Bei der BaFin beschweren)

© frank-beer.com / BaFin

Ei­nen Streit über Schlich­tungs­stel­len bei­le­gen

Ein Streit muss nicht immer vor Gericht enden. Viele Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland haben sich privaten und vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen angeschlossen – und kooperieren im Streitfall mit ihnen. Bei den Ombudsleuten und Schlichtern, die hier im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung arbeiten, handelt es sich meist um ehemalige Richter, die unabhängig und unparteiisch Entscheidungen fällen.

Das Bild zeigt zwei Hände, die in einem Buch (Deutsche Gesetze) blättern. (verweist auf: Einen Streit über Schlichtungsstellen beilegen)

© Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Ei­nen Streit bei der Ba­Fin schlich­ten

Die BaFin bietet Ihnen neben der Beschwerde auch die Möglichkeit, sich an ihre Schlichtungsstelle zu wenden. Diese befasst sich mit Streitigkeiten von Verbrauchern mit Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Kapitalverwaltungsgesellschaften, sofern keine private oder behördliche anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Das Bild zeigt eine Statue von Justitia (Göttin der Gerechtigkeit). (verweist auf: Einen Streit bei der BaFin schlichten)

© iStockphoto.com / no_limit_pictures

Häufige Fragen zu Beschwerden & Streitschlichtung

Wo kann ich einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation melden?

Möchten Sie sich nicht beschweren, sondern einen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation oder des Insiderhandels melden, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin.

Können Sie mir einen Rechtsanwalt empfehlen?

Nein, die BaFin ist hier zu Neutralität verpflichtet. Die nicht empfohlenen Rechtsanwälte würden sonst im Wettbewerb benachteiligt werden. Nach geeigneten Anwälten können Sie sich bei den Rechtsanwaltskammern erkundigen. Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es eine Liste der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern haben Listen entsprechender Fachanwälte.

Können Sie mir Adressen von Anlegerschutzvereinen und Verbraucherschutzzentralen nennen?

Es gibt eine Vielzahl von Anlegerschutzvereinen. Wegen der Neutralitätspflicht kann Ihnen die BaFin nicht einzelne Vereine empfehlen. Die Adressen von Anlegerschutzvereinen können Sie der Fachpresse oder dem Internet entnehmen. Nähere Informationen zu den regionalen Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

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