Stand:geändert am 04.06.2025 | Thema Verbraucherschutz Achtung: Marktmanipulation!
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Sie haben einen heißen Anlagetipp erhalten? Seien Sie vorsichtig: Es gibt Unternehmen, die einzig zu dem Zweck gegründet wurden, um Anlegerinnen und Anleger abzuzocken. Sie haben ihren Sitz häufig außerhalb der Europäischen Union (EU) und haben überhaupt keine Geschäftstätigkeit. Doch auch die Aktienkurse seriöser Unternehmen können durch betrügerische Kaufempfehlungen manipuliert werden. Wie können Sie sich davor schützen, Opfer solcher Manipulationen zu werden?
Das sind die gängigsten Abzockmethoden
Aktien-Spams
Sie erhalten eine E-Mail, in der eine renditeträchtige Investitionsmöglichkeit angepriesen wird? Lesen Sie diese Spam-Mail erst gar nicht weiter, löschen Sie sie sofort. Einziger Zweck solcher Aktien-Spams ist es, Sie zum Kauf zu verleiten, damit die Absenderinnen und Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren.
Aufrufe zu Aktienkäufen in sozialen Medien
Sie werden in den sozialen Medien, einem Internetforum oder einer App dazu aufgerufen, bestimmte Wertpapiere zu kaufen? Bei solchen Kaufempfehlungen ist äußerste Vorsicht geboten! Sie sollten Ihre Anlageentscheidung nie auf konzertierte Aufrufe stützen, sondern sich über das Wertpapier aus objektiven Quellen informieren.
Wenn Sie Aufrufen in sozialen Medien folgen, gehen Sie ein erhebliches Verlustrisiko ein. Denn durch die Aufrufe wird die Nachfrage künstlich angeheizt. Die Folge: Die Kurse steigen schnell und stark, es wird spekuliert, und die Kurse können dann wieder stark sinken. Außerdem besteht die Gefahr, dass in sozialen Medien falsche oder irreführende Aussagen getroffen werden.
Scalping
Beim Scalping (englisch für skalpieren) versuchen Betrügerinnen und Betrüger, Kurse und Preise zu beeinflussen, etwa von Wertpapieren oder Derivaten. Dafür kontaktieren sie eine Vielzahl von Anlegerinnen und Anlegern und empfehlen ihnen ein bestimmtes Finanzinstrument. Gleichzeitig machen sie nicht deutlich, dass sie dieses Finanzinstrument selbst halten und vom Kursgewinn stark profitieren. Wenn viele Anlegerinnen und Anleger der Empfehlung folgen, steigt der Kurs. Die Betrügerinnen und Betrüger verkaufen ihr Investment dann gewinnbringend. Dadurch fällt der Kurs in der Regel, und alle anderen Anlegerinnen und Anleger verlieren Geld.
Wer Wertpapiere oder Derivate empfiehlt, ist verpflichtet, Interessenkonflikte offenzulegen. Fehlt der klare Hinweis auf Interessenkonflikte, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen, kann dies eine strafbare Marktmanipulation sein.
Cold Calling
Eine unbekannte Person ruft Sie an und gibt Ihnen einen Anlagetipp? Solche Cold Calls sind verboten. Fragen Sie sich immer, aus welchem Grund Ihnen eine unbekannte Person Empfehlungen geben sollte – und das auch noch kostenlos. Häufig steckt Marktmanipulation dahinter. Aktien werden dabei hartnäckig zum Kauf angeboten. Die damit künstlich erzeugte Nachfrage nutzen Manipulateure, um ihre Aktienpakete zu verkaufen. Wird die Werbekampagne beendet, bricht der Kurs ein und der Handel zusammen. Den Schaden tragen Sie. Sie finden dann niemand mehr, der Ihre Aktien kauft.
Dann müssen Sie hellhörig werden!
- Ihnen werden Wertpapiere oder Derivate sehr offensiv zum Kauf empfohlen.
- Der Tipp ist kostenlos oder wird Ihnen sogar unaufgefordert zugesandt, möglicherweise von unbekannten Personen.
- Die Gewinne, die man Ihnen in Aussicht stellt, sind extrem hoch.
- Sie werden unter Zeitdruck gesetzt.
- Das Unternehmen, dessen Wertpapiere angeboten werden, hat zwar eine deutschsprachige Website, sitzt aber im Ausland.
- Die Aktien sind an einer Börse in einem Land außerhalb der EU gelistet. Zusätzlich sind die Aktien in dem weniger regulierten Freiverkehr einer Börse in Deutschland einbezogen.
- Die Gesellschaft hat kein erkennbares operatives Geschäft.
- Es lassen sich nur wenige Informationen über das Unternehmen finden.
- In kurzer Zeit gab es gleich mehrere Umfirmierungen des Unternehmens.
Wo ist große Vorsicht geboten?
Illiquide Wertpapiere
Besonders anfällig für Marktmanipulationen sind illiquide, also wenig gehandelte Wertpapiere.
Freiverkehr
Die Handelssegmente an der Börse werden unterschiedlich stark reguliert. Im Freiverkehr (auch bekannt als Multilateral Trading Facility – MTF) gelten deutlich geringere Anforderungen als im regulierten Markt. Deshalb gibt es meistens keinen Wertpapierprospekt – und damit nur wenige oder gar keine Informationen für Anleger und Anlegerinnen. Auch Ad-hoc-Meldungen, Directors’ Dealings oder Stimmrechtsmitteilungen müssen Unternehmen dort nicht veröffentlichen. Unternehmensabschlüsse unterliegen zudem nicht der externen Bilanzkontrolle durch die BaFin.
Penny Stocks
Notieren Wertpapiere im Cent-Bereich, sind sie besonders manipulationsanfällig. Manipulateure nutzen Penny Stocks gerne, weil sie sich Anlegern gut als vermeintliches Schnäppchen verkaufen lassen.
So können Sie sich schützen!
- Hüten Sie sich vor Papieren, die Ihnen in marktschreierischer Weise zum Kauf empfohlen werden – ganz gleich, von wem und wo. Seien Sie besonders skeptisch, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie in den sozialen Medien oder per EMail vermeintlich „heiße“ Anlagetipps erhalten.
- Bedenken Sie, dass eine Aktie ihren Börsenpreis selbst dann nicht wert sein muss, wenn dieser niedrig ist.
- Seien Sie wachsam, wenn die Gewinne, die man Ihnen in Aussicht stellt, extrem hoch sind. Hohe Gewinne gibt es nur bei hohen Risiken. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust.
- Informieren Sie sich über das empfohlene Unternehmen, seine Firmengeschichte, Solidität und Geschäftspolitik. Wenn Sie keine verlässlichen Informationen über die Gesellschaft finden, lassen Sie die Finger davon.
- Prüfen Sie, ob die Quelle, von der eine Empfehlung stammt, seriös ist. Verlassen Sie sich nicht nur auf eine Informationsquelle, sondern vergleichen Sie, was andere über das Wertpapier berichten.
- Achten Sie immer darauf, ob Empfehlungen mit nachvollziehbaren Fakten begründet werden und ob die darin verwendeten Zahlen und Aussagen plausibel sind.
- Prüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben. Gerade in den sozialen Medien sind neben echten Kennerinnen und Kennern viele selbsternannte Experten und Expertinnen unterwegs.
- Schauen Sie vor einem Kauf auf der Website der BaFin nach, ob dort schon Warnhinweise zu dem Wertpapier oder zu dem Unternehmen veröffentlicht sind.
- Kaufen Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
Was können Sie tun, wenn Sie Opfer einer Marktmanipulation geworden sind?
Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus können Sie sich an die BaFin wenden. Sie prüft den Sachverhalt und zeigt ihn der zuständigen Staatsanwaltschaft an, wenn Anhaltspunkte für Marktmanipulation vorliegen. Bitte geben Sie an, um welches Wertpapier bzw. welches Unternehmen es sich handelt. Nennen Sie die Wertpapierkennnummer (WKN) oder die internationale Identifikationsnummer ISIN sowie die Person(en), gegen die sich Ihr Verdacht richtet. Schildern Sie die verdächtigen Vorgänge so genau wie möglich.
Die BaFin ist für konkrete Hinweise dankbar. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Über den aktuellen Stand oder das Ergebnis ihrer Ermittlungen darf die BaFin Sie daher nicht informieren.
Falls Sie durch verbotene Geschäftspraktiken Geld verloren haben, können Sie eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei der Durchsetzung solcher Ansprüche kann die BaFin Sie aber nicht unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig. Bevor Sie Klage erheben, sollten Sie sich ggf. anwaltlich beraten lassen.