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Stand:geändert am 22.11.2023 | Thema Fintech, Verbraucherschutz Crowdfunding

Crowdfunding, wörtlich übersetzt Schwarmfinanzierung, bezeichnet eine Finanzierungsform, die in der Regel über spezielle Internetplattformen erfolgt. Dort werden Unternehmungen oder Projekte präsentiert und beworben. Das Ziel dabei ist, dass eine Vielzahl von Anlegern (die „Crowd“) diese Vorhaben gemeinsam finanzieren.

Die Betreiber der Crowdfunding-Plattformen suchen die auf der Plattform darzustellenden Projekte und Unternehmen aus, entscheiden über Art und Ausgestaltung der Finanzierung und nehmen oftmals eine eigenständige Bewertung („Rating“) des Vorhabens vor. Schließlich bringen sie die kapitalsuchenden Unternehmen oder Projektinhaber (die Geldnehmer) und die Anleger (die Geldgeber) zusammen.

Das Instrument des Crowdfunding wird insbesondere von solchen Unternehmen genutzt, die die erforderlichen Mittel für die Realisierung ihrer Vorhaben nicht auf herkömmliche Weise einwerben können bzw. wollen. Gerade für kreative, kulturelle und soziale Projekte, aber auch zur Kapitalbeschaffung für Start-Up-Unternehmen in der frühen Startphase („Seed-Phase“) eröffnet das Crowdfunding neben Bankkrediten, Venture Capital, Business Angels oder Fördergeldern, eine weitere Finanzierungsquelle.

In der Regel wird im Vorfeld eines Projekts eine für die Realisierung benötigte Mindestsumme definiert, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden muss. Andernfalls sollen der Crowd, also den Anlegern, die gegebenenfalls bereits in Vorleistung erbrachten Geldbeträge zurückerstattet werden.

Welche Arten des Crowdfunding gibt es?

Crowdfunding-Plattformen sowie die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig ausgestaltet. In der Praxis unterscheidet man heute im Wesentlichen vier Modelle :

  • Crowdinvesting

    Beim Crowdinvesting erhält der Geldgeber entweder eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts oder, wenn das Investment mit Wertpapieranlagen verbunden ist, Anteile oder Schuldinstrumente. Üblicherweise wird Crowdinvesting über partiarische Darlehen realisiert. Charakteristisch dafür ist der Nachrang des Zins- und Rückzahlungsanspruchs im Insolvenzfall.

  • Crowdlending (Kreditbasiertes Crowdfunding)

    Beim Crowdlending vermittelt i.d.R. eine Internet-Plattform den Abschluss eines nicht nachrangigen Darlehensvertrags zwischen einem Kreditinstitut (Darlehensgeber) und dem kreditsuchenden Projektinhaber (Darlehensnehmer). Das Kreditinstitut wiederum veräußert den Rückzahlungsanspruch aus dem Kreditvertrag - direkt oder über einen Vermittler - unter Einschaltung der Internet-Plattform an einzelne Anleger (die Crowd). Die Anleger (Geldgeber) erhalten das Versprechen, dass ihnen der Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.

  • Spendenbasiertes Crowdfunding

    Das Publikum spendet in einem bestimmten Zeitraum für ein konkretes Projekt Geld, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.

  • Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding

    Die Geldgeber erhalten eine symbolische, nicht-monetäre Gegenleistung, beispielsweise die Nennung ihres Namens im Abspann eines mitfinanzierten Films oder persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.

Da Sie weder beim spendenbasierten noch beim gegenleistungsbasierten Crowdfunding für Ihre Investition eine finanzielle Gegenleistung erhalten, sind diese beiden Formen nicht als Geldanlage zu qualifizieren. Aufsichtsrechtlich liegt daher das Augenmerk der BaFin auf den beiden Formen Crowdlending und Crowdinvesting. Die folgenden Ausführungen und Hinweise beziehen sich daher auch auf diese beiden Crowdfunding-Modelle.

Welche Chancen und Risiken sind mit Crowdlending und Crowdinvesting verbunden?

Crowdfunding kann sowohl den Geldnehmern als auch den Geldgebern Vorteile bieten. Für die Unternehmen ist es eine zusätzliche Möglichkeit, Finanzierungslücken zu schließen und ihre Vorhaben am Markt zu testen.
Geldgeber können gezielt interessante Ideen und Projekte unterstützen, auch solche, an denen sich private Anleger bislang nicht beteiligen konnten.

Allerdings sind mit dieser Finanzierungsform auch Risiken verbunden. Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sie investieren nicht in die Plattform, sondern in das Projekt eines Dritten, den die Plattform in ihr Angebot aufgenommen hat. Werbung, professionelle Darstellung und vertrauensbildende Maßnahmen durch den Plattformbetreiber als Vermittler sollten nicht den Blick darauf verstellen, dass Sie ihr Vertrauen dem Projektinitiator schenken müssen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Plattform eigenständige Bewertungen für Projekte vergibt, an deren Realisierung sie regelmäßig ein provisionsbedingtes Interesse hat.
  • Ein Totalverlust der investierten Gelder ist möglich. Bei den häufig im Crowdinvesting angebotenen Nachrangdarlehen kann Ihr Kapital außerdem dazu genutzt werden, den Totalverlust anderer Gläubiger zu verhindern. Das Unternehmen kann die Rück- und Zinszahlung verweigern, wenn dadurch ein Insolvenzgrund ausgelöst würde. Anders ausgedrückt darf ein Unternehmen das gesamte Nachrangkapital verbrauchen, bevor es überhaupt Insolvenz anmelden muss. Wenn das unterstütze Unternehmen oder Projekt stockt oder scheitert, verlieren Sie im schlimmsten Fall all Ihre eingezahlten Gelder. Gerade bei Start-up-Unternehmen ist die Gefahr einer Pleite größer als bei Firmen, die sich bereits auf dem Markt etabliert haben.
  • Als Anleger haben Sie in der Regel keinerlei Mitspracherechte. Das bedeutet, dass Sie ihr Geld dem Unternehmen ähnlich einem Gesellschafter zur Verfügung stellen, ohne gesetzlich vergleichbare Informations- oder Kontrollrechte zu erhalten. Im Gegensatz zu einem Gesellschafter haben Sie auch keine Stimm-, Mitsprache- und Weisungsrechte. Achten Sie daher auf die genaue Ausgestaltung der Verträge und informieren Sie sich über die jeweilige Finanzierungsform.
  • Die Laufzeiten sind abhängig vom konkreten Projekt. Gerade bei mehrjährigen Laufzeiten sollten Sie als Anleger überprüfen, ob Sie tatsächlich solange auf Ihr Geld verzichten können. Vergegenwärtigen Sie sich, dass Sie oftmals gar nicht oder nur mit Verlusten aussteigen können, insbesondere falls der Kapitalnehmer in eine Krise geraten sollte. Informieren Sie sich beim Anbieter, unter welchen Bedingungen Sie Ihre Beteiligung verkaufen können.
  • Vergewissern Sie sich, was mit Ihrem investierten Geld passiert, sofern die erforderliche Summe für ein Projekt nicht zu Stande kommt, weil sich zum Beispiel nicht genügend Investoren finden. Möglicherweise behalten Plattformen einen gewissen Betrag ein, um ihre Kosten zu decken. Wie bei allen Vermögensanlagen sollten Sie sich einen Überblick über die Kosten- und Gebührenkonstruktion des jeweiligen Angebots verschaffen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass die meisten Crowdfunding-Plattformen keine Erlaubnis der BaFin benötigen, sondern zumeist als Finanzanlagenvermittler im Sinne der Gewerbeordnung tätig sind. Diese Angebote sind damit dem Grauen Kapitalmarkt zuzuordnen. Anlagen am Grauen Kapitalmarkt sind zwar nicht per se mit einem größeren Risiko verbunden. Sie sind auch keineswegs per se unseriös, allerdings wird es leider auch dubiosen Anbietern erleichtert, ihre Produkte zu vertreiben oder eingezahlte Gelder zu veruntreuen. Zudem unterliegen Anbieter des grauen Kapitalmarkts nicht den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen.

Sie sollten vor einer Investitionsentscheidung sorgsam abwägen, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind. Wenn Sie trotz Fragen und eigenen Nachforschungen bei neutralen und vertrauenswürdigen Quellen keine klaren und konkreten Auskünfte erhalten, sollten Sie besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Sie selbst stehen in der Verantwortung, ein Produkt zu wählen, das Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Ihren Anlagezielen entspricht. Dabei sollten Sie sowohl auf die Finanzierungsform als auch das Anlageobjekt achten. Insbesondere sollten Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur verschiedene Crowdfunding-Projekte miteinander vergleichen, sondern auch andere Formen der Geldanlage in Betracht ziehen.

Welche Kosten und Gebühren können beim Crowdlending und beim Crowdinvesting auf mich zukommen?

In der Regel können Anleger einen Betrag ihrer Wahl investieren. Allerdings wird oft eine gewisse Mindest-Investitionssumme verlangt, die häufig im niedrigen dreistelligen Bereich liegt.

Zudem können für Privatanleger beispielsweise folgende Kosten entstehen:

  • Es können Kosten für die Registrierung und Nutzung der Plattform anfallen.
  • Möglicherweise erhebt die Plattform einen Aufschlag für das Tätigen eines Investments (Agio).
  • Denkbar ist auch eine Beteiligung der Plattform am Erlös, der beispielsweise beim Verkauf eines mitfinanzierten Start-Up-Unternehmens erzielt wird.
    Womöglich gibt es weitere Beteiligte, die ebenfalls Provisionen oder Honorare erhalten, zum Beispiel für den Vertrieb oder die Konzeption der Anlage.

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen keine Informationen über Kosten und Gebühren angeboten werden, oder wenn diese nicht nachvollziehbar sind.

Was muss ich beim Crowdlending und Crowdinvesting beachten?

Nur Anleger mit hoher Risikobereitschaft sollten in Crowdfunding-Vorhaben investieren, da beim Scheitern eines Projekts ein Totalverlust der eingezahlten Gelder möglich ist.

Auch wenn Sie sich oft schon mit relativ kleinen Beträgen beteiligen können, sollten Sie sicher gehen, dass Sie den Verlust Ihres eingesetzten Kapitals verkraften können.

Wenn Sie in ein Projekt oder Unternehmen investieren wollen, sollten Sie auf jeden Fall das Geschäftsmodell verstehen. Prüfen Sie deshalb kritisch den zugrundeliegenden Businessplan. Informationen über Plattform, Anbieter und Produkt sollten Sie auch auf den jeweiligen Internetauftritten finden. Risikoinformationen sowie Vertragsbedingungen sollten ohne großen Aufwand einsehbar sein. Falls nicht, ist Vorsicht geboten.

Wenn Sie trotz Fragen und eigenen Nachforschungen keine klaren und konkreten Auskünfte erhalten, sollten Sie besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben, wird es schwer, ohne Verluste wieder aus dem Investment auszusteigen.

Weitere Hinweise erhalten Sie in einem eventuell hinterlegten Prospekt, sofern überhaupt in diesem Fall eine Prospektpflicht besteht. Ob ein Anbieter einen Prospekt bei der Aufsichtsbehörde hinterlegt hat, sehen Sie in der Prospektdatenbank der BaFin. Dazu hat diese auch weiterführende Informationen zur Prospektpflicht zusammengestellt.

Auch wenn Anbieter und Emittenten keiner Prospektpflicht unterliegen, sind sie zumindest zur Erstellung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) verpflichtet, um für die Anleger ein Minimum an Informationen über die Vermögensanlage zur Verfügung zu stellen. Die Angaben in dem VIB sollten Sie vor Zeichnung einer Vermögensanlage sorgfältig lesen.

Scheuen Sie sich nicht davor, Nachfragen zu stellen, wenn Sie im Prospekt oder VIB etwas nicht verstehen sollten.

Da Crowdfunding in der Regel internetbasiert erfolgt, sollten Sie zusätzlich auch die Risiken des Kommunikationskanals Internet berücksichtigen. In jedem Falle sollten Sie über entsprechende IT-Sicherheitskenntnisse verfügen. Detaillierte Verbraucher-Informationen zu den IT-Risiken (Schadprogramme, Spam, Phishing etc.) finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheits- und Informationstechnik (BSI).

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