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Stand:geändert am 02.02.2021 | Thema Verbraucherschutz Grauer Kapitalmarkt

Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht: Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt. Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Sie besonders vorsichtig sein!

Woran erkennen Sie Produkte des Grauen Kapitalmarkts?

Die Angebote zeichnen sich häufig dadurch aus, dass

  • Anbieter mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken oder sogar vorgeben, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger Renditen erzielen zu können,
  • mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben wird,
  • Anlageentscheidungen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte (zum Beispiel „grüne Investments“) beeinflusst werden sollen.

Die Angebote am Grauen Kapitalmarkt sind sehr vielfältig. Immer wieder erfinden Anbieter neue Investitionsmöglichkeiten. Deshalb lassen sie sich auch nicht abschließend aufzählen. Nennen lassen sich zum Beispiel Angebote aus folgenden Bereichen:

  • Unternehmensbeteiligungen
  • Genussrechte und andere hybride Anleiheformen
  • Orderschuldverschreibungen
  • Crowdfunding (Schwarmfinanzierung)
  • Darlehen mit Nachrangabrede (oft nur im Kleingedruckten erkennbar)
  • Direktinvestments, etwa in Container, Holz oder Edelmetalle
  • Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back)
  • Tokenisierte Wertrechte
  • Blindpool-Konstruktionen.

Nicht alle Angebote aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarkts sind per se unseriös. Anleger sollten sich aber ihre Anlageentscheidungen gut überlegen und sich bewusst sein, dass es besondere Risiken geben kann.

Auf einen Blick:Weißer, Schwarzer und Grauer Kapitalmarkt

Der Weiße Kapitalmarkt umfasst jene Institute, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen, die für ihre Tätigkeiten über eine Erlaubnis nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen verfügen. Sie unterstehen der laufenden Aufsicht durch die BaFin. Das Gegenstück ist der illegale Schwarze Kapitalmarkt, dessen Akteure erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin ausüben oder gar verbotene Geschäfte betreiben. Der Graue Kapitalmarkt ist dagegen die Summe der Marktteilnehmer und Angebote, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und daher auch nicht ihrer Aufsicht unterliegen.

Was sind die Risiken für Sie als Anleger?

  • Keine systematische Produktkontrolle.
  • Keine Kontrolle der Seriosität und Bonität der Anbieter, Initiatoren und Geschäftsleiter.
  • Keine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
  • Oft erhebliches Risiko bis hin zum Totalverlust Ihres eingebrachten Kapitals und zur Privatinsolvenz.
  • Es bestehen nur sehr eingeschränkte privatrechtliche Verkaufsmöglichkeiten, da in der Regel keine Aufnahme zum Handel an einem geregelten oder anderen gleichwertigen Markt vorliegt.

Wie können Sie sich über Angebote und Anbieter informieren?

Informationen bieten zum Beispiel der Prospekt oder das Wertpapier- oder Vermögensanlagen-Informationsblatt (letztere im Folgenden kurz: Informationsblatt). Anbieter müssen diese für Wertpapiere und Vermögensanlagen erstellen – allerdings gibt es Ausnahmevorschriften. Prospekte sind sehr umfangreich. Doch auch wenn es mühsam erscheint, lesen Sie sorgfältig die darin enthaltenen Anlagebedingungen und Finanzzahlen sowie die Informationen zu den Risiken des Investments, zur Anlagestrategie und geplanten Mittelverwendung.

Behalten Sie dabei immer im Hinterkopf, dass die BaFin einen Prospekt bzw. ein Informationsblatt nicht daraufhin prüft, ob die Anlage werthaltig oder der Anbieter seriös und finanziell solide ist. Die Aufsicht prüft auch nicht, ob die Angaben im Prospekt oder Informationsblatt inhaltlich richtig sind. Billigt die BaFin einen Prospekt oder gestattet sie die Veröffentlichung eines Informationsblatts, heißt das, dass das Dokument die gesetzlich geforderten Mindestinformationen zum Anbieter und zum Produkt enthält. Es bedeutet aber nicht, dass die BaFin das Unternehmen oder sein Geschäftsmodell abgesegnet oder gar zugelassen hat. Die Prüfung von Prospekten oder Informationsblättern ist kein Gütesiegel und keine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit – auch wenn Ihnen Anbieter etwas anderes erzählen.

Gibt es keinen von der BaFin gebilligten Prospekt und kein Informationsblatt, dessen Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde, sollten Sie besonders vorsichtig sein. In der Regel erhalten Sie dann nur wenige Informationen über das Unternehmen und die Anlage. Informieren Sie sich daher immer auch aus anderen Quellen. Achten Sie darauf, woher die Angaben kommen und ob die Informationsquelle bekannt, seriös und neutral ist. Je weniger aussagekräftige Informationen Sie über ein Investment erhalten, desto vorsichtiger sollten Sie sein.

Informationen rund um die Geldanlage erhalten Sie auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und den örtlichen Verbraucherzentralen Verbraucherzentralen. Auf der BaFin-Internetseite können Sie außerdem nachschauen, ob ein Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin steht und damit nicht zum Grauen Kapitalmarkt gehört. Auch Informationen über die bei der BaFin hinterlegten Prospekte und Informationsblätter für Vermögensanlagen und Wertpapiere können Sie dort abrufen.

Was können Sie tun, wenn Sie Geld verloren haben?

Bei vielen Produkten des Grauen Kapitalmarkts können Ihnen erhebliche finanzielle Verluste entstehen – auch bei seriösen Angeboten. Dieses Risiko müssen Sie einkalkulieren. Wenn Sie jedoch glauben, dass Ihnen ein unseriöses Angebot gemacht wird oder Sie auf einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Holen Sie sich außerdem bei den Verbraucherzentralen Rat dazu, ob und wie Sie weiter vorgehen sollten. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden. Die BaFin prüft dann, ob sie aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleitet. Aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht darf Sie die BaFin in der Regel hierüber nicht unterrichten. Zudem Darüber hinaus darf sie nicht etwaige Schadenersatzansprüche zivilrechtlich in Ihrem Interesse geltend machen oder hierüber entscheiden.

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