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Stand:geändert am 07.12.2022 | Thema Verbraucherschutz Geldanlage & Wertpapiere

Es gibt viele Möglichkeiten, Geld anzulegen – doch nicht alle sind für Privatanleger geeignet. Diese Informationen helfen Ihnen dabei, Anlageentscheidungen zu treffen und sich auf Beratungsgespräche vorzubereiten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie unseriöse Angebote und betrügerische Anbieter erkennen können.

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Vorbörsliche Aktien: BaFin warnt vor unseriösen Angeboten

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Kryptowerte: Anlagen sind riskant

Investments in Kryptowerte sind hoch spekulativ – und ebenso riskant. Die BaFin warnt Anleger vor den Risiken.

Anlagetipps in sozialen Medien: Vorsicht ist oberstes Gebot

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Video zur Anlageberatung

Die BaFin erklärt, was Sie im Vorfeld einer Anlageentscheidung bedenken sollten.

Zusatzinformationen

Fragen & Antworten

Können Sie mir Adressen von Anlegerschutzvereinen und Verbraucherschutzzentralen nennen?

Es gibt eine Vielzahl von Anlegerschutzvereinen. Wegen der Neutralitätspflicht kann Ihnen die BaFin nicht einzelne der Vereine empfehlen. Die Adressen von Anlegerschutzvereinen können Sie der einschlägigen Fachpresse oder dem Internet entnehmen.

Nähere Informationen zu den regionalen Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

Was mache ich, wenn ich seit Längerem nichts mehr von meiner Geldanlage gehört habe?

Wenn Sie von Ihrer Geldanlage schon lange nichts mehr gehört haben, sollten Sie sich unbedingt nach dem Stand erkundigen. Akzeptieren Sie keine Ausflüchte. Ein seriöser Anbieter unterrichtet Sie von sich aus regelmäßig und zuverlässig über die Entwicklung Ihrer Investition. Erhalten Sie keine oder nur eine unzureichende Antwort, wenden Sie sich an die BaFin.

Sollte es Ihnen unmöglich sein, den Anbieter zu erreichen, ist dies ein sehr deutliches Alarmzeichen. Bitte prüfen Sie in unserer Unternehmensdatenbank, ob der in Rede stehende Anbieter eine Zulassung besitzt, oder erfragen Sie das umgehend bei uns. Gleichzeitig sollten Sie unverzüglich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt, einem Anlegerschutzverein oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Kann ich mein verlorenes Geld auf dem Rechtsweg zurückerhalten?

Diese Frage sollten Sie mit einem Rechtsanwalt beraten. Möglicherweise können auch Verbraucherzentralen oder Anlegerschutzvereine weiterhelfen.

Ich kann meinen Vermittler bzw. die Gesellschaft, deren Anteile ich erworben habe, nicht mehr erreichen. Was kann ich tun?

Dem Problem der Nicht-Erreichbarkeit von Vermittlern geht die BaFin nach, sofern deren Tätigkeit von der BaFin beaufsichtigt wird. Darunter fällt insbesondere die Tätigkeit sog. vertraglich gebundener Vermittler, welche als Unternehmen oder Einzelperson ausschließlich die Anlagevermittlung, die Anlageberatung und das Platzierungsgeschäft auf Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstitutes oder Wertpapierinstituts (mit Sitz im Inland) betreiben.

Die vertraglich gebundenen Vermittler müssen der BaFin gemeldet werden und werden von der BaFin in einem öffentlichen Register geführt (inklusive der dazu gehörigen haftenden Unternehmen). Informationen zu diesem Register erhalten sie hier.

Finanzanlagenvermittler, die Anteile oder Aktien an bestimmten Investmentvermögen (offene und geschlossene inländische, EU- und ausländische Investmentvermögen) oder Vermögensanlagen vermitteln oder darüber beraten, unterliegen nicht der Aufsicht durch die BaFin. Sie brauchen eine Genehmigung der zuständigen Gewerbeaufsicht. Welche Regeln hierfür gelten, können Sie dort erfahren.

Bei der Suche nach dem Emittenten, dessen Anteile Sie erworben haben, kann die BaFin Ihnen leider nicht weiterhelfen, da diese nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Wann sendet mir meine Bank die Steuerbescheinigung zu?

Inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden eine Bescheinigung über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer zu erteilen, wenn diese es verlangen. Üblicherweise stellen Institute die Jahressteuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs aus. Die BaFin erwartet, dass die Institute die Steuerbescheinigungen spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen. Denn nur dann können Kundinnen und Kunden den eigenen Abgabepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen und die Daten der Steuerbescheinigung in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Bei weiteren Fragen beispielsweise zur Einreichungsfrist der Steuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder den Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Die BaFin ist für die Beantwortung steuerlicher Fragen oder für Beschwerden hierüber nicht zuständig.

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