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Fragen zu Geldanlagen

Kann ich ein Festgeldkonto kündigen, weil die Bank vom SWIFT-Ausschluss betroffen ist?

Nein. Der SWIFT-Ausschluss ist kein besonderer Kündigungsgrund. Festgelder sind vertraglich an eine bestimmte Laufzeit gebunden und können nur unter den vertraglich geregelten Bedingungen gekündigt werden.

Wieso darf die Rücknahme von Investmentfonds, die in Wertpapieren russischer Emittenten investiert sind, ausgesetzt werden?

Wenn die Berechnung und Veröffentlichung des Anteilwertes nicht möglich ist, kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilsscheinen vorübergehend aussetzen. Voraussetzung ist, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anlegerinnen und Anleger erforderlich erscheinen lassen.

Eine Aussetzung kann beispielsweise folgenden Hintergrund haben: Zur Berechnung des Nettoinventarwertes eines Investmentfonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten Kurse der Wertpapiere herangezogen, in die der Fonds investiert ist. Wenn der Fonds in nennenswertem Umfang Wertpapiere russischer Emittenten hält, für die derzeit keine Kursnotierung an der Börse erfolgt, kann diese Berechnung unmöglich sein.

Die EU-Verwaltungsgesellschaften, die bislang die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt haben, begründeten dies regelmäßig wie folgt: Aufgrund des Russland-Ukraine-Konfliktes und der damit einhergehenden Marktverwerfungen, Sanktionen, Börsenschließungen und des eingeschränkten Zugangs zu wesentlichen Märkten erfolgen die Maßnahmen zum Schutz und im Interesse der Gesamtheit der Anlegerinnen und Anleger.

Was bedeutet die vorübergehende Einstellung des Handels mit Investmentfonds für betroffene Kundinnen und Kunden?

Für einzelne Investmentfonds, die in Wertpapiere russischer Emittenten investiert sind, ist die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen aktuell ausgesetzt. Das hat für Anlegerinnen und Anleger verschiedene Folgen:

Sie können ihre Anteile für die Dauer der Aussetzung nicht mehr bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben.

Die Fondsanteile werden mit dem letzten veröffentlichten Fondspreis bewertet.

Sind von der vorübergehenden Handelsaussetzung von Investmentfonds auch Anspar- und Auszahlpläne betroffen?

Ja, davon betroffen sind auch regelmäßige Käufe oder Verkäufe wie Sparpläne oder Auszahlpläne.

Wann gelange ich wieder an mein Geld, das ich in ausgesetzte Investmentfonds investiert habe?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wann der Kauf und Verkauf von Anteilen in Investmentfonds wieder möglich sein wird, die aufgrund der aktuellen Situation ausgesetzt sind. Wenn Sie überlegen, ihre Anteile an einem Zweitmarkt oder im Direkthandel zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass diese Verkäufe regelmäßig mit hohen Abschlägen verbunden sind und deshalb erhebliche Verluste zur Folge haben können.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Aussetzung der Rücknahme von Investmentfondsanteilen?

Bei den ausgesetzten Investmentfonds handelt es sich derzeit um Investmentfonds aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland zum Vertrieb berechtigt sind. Für Rückfragen von Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland stehen die jeweiligen Informationsstellen der Fonds zur Verfügung. Deren Kontaktdaten finden Sie in den bei Erwerb zur Verfügung gestellten wesentlichen Anlegerinformationen bzw. im Basisinformationsblatt, sofern es zu erstellen und zu veröffentlichen ist, auf der Website Ihrer Fondsgesellschaft. Außerdem können Sie sich an die Banken bzw. Vermittler wenden, die Ihnen die Fondsanteile verkauft haben.

Meine Bank hat mir ein Kaufangebot für amerikanische Zertifikate (ADR) übersandt, denen russische Aktien zugrunde liegen. Ist das erlaubt?

Ein depotführendes Kreditinstitut muss solche Kaufangebote an alle Anlegerinnen und Anleger weiterleiten, die das betreffende Wertpapier im Depot haben. Bei der Weiterleitung muss die Bank kenntlich machen, dass sie lediglich die Nachricht eines Dritten weiterleitet und den Inhalt der Nachricht nicht geprüft hat.

Die Bank muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie die Werthaltigkeit des Angebots selber prüfen und entscheiden müssen, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht. Nehmen Sie diese Hinweise ernst. Nutzen Sie für die Prüfung auch die Tipps auf der Website der BaFin.

Beachten Sie, dass diese Angebote Verstöße gegen die aktuell geltenden Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine darstellen können. Auskunft zu den Finanzsanktionen erteilt die Deutsche Bundesbank auf ihrer Website in ihrem „Übersichtsblatt Finanzsanktionen: Häufig gestellte Fragen“ und telefonisch unter der Nummer 089/2889-3800.

Allgemeine Informationen zu ADR (American Depositary Receipts) und GDR (Global Depositary Receipts) im Zusammenhang mit den Finanzsanktionen finden Sie in den FAQ der Deutschen Bundesbank.

Kann ich trotz europäischer Sanktionen noch über amerikanische oder europäische Zertifikate, die Rechte an russischen Aktien verbriefen (Depositary Receipts – kurz DRs), verfügen – sie etwa auf ein anderes Depot übertragen oder in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen?

Soweit sich der Anwendungsbereich von EU-Sanktionen nicht unmittelbar aus dem Verordnungstext ergibt, trifft die Europäische Kommission entsprechende Auslegungsentscheidungen. Die bezüglich der EU- Finanzsanktionen in Deutschland zuständige Behörde ist die Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen). Die BaFin kann sanktionsrechtliche Fragen daher nur auf Basis entsprechender Verlautbarungen der Europäischen Kommission und der Deutschen Bundesbank beurteilen.

Ob Sie außerbörslich über diese DRs verfügen können – etwa indem Sie diese auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen oder in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen – oder ob dies generell nach der Verordnung (EU) 269/2014 ausgeschlossen ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Im Regelfall stehen nicht die EU-Finanzsanktionen, sondern russische Maßnahmen der Ausführung eines Kundenauftrags entgegen.

Sowohl die Europäische Kommission als auch die Deutsche Bundesbank stellen klar, dass die vorgenannte EU-Sanktionen, sofern dem russischen Zentralverwahrer (National Settlement Depository – kurz NSD) aufgrund der Verfügungen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen zufließen, weder einem Umtausch noch einem Depotübertrag entgegenstünde (Hinweis der Deutschen Bundesbank vom 11.10.2022). Die Europäische Kommission hat am 27.10.2022 in ihrer FAQ zu Zentralverwahrern (Nr. 22) deutlich gemacht, dass eine Transaktion den EU-Sanktionen unterliegt, wenn erkennbar ist, dass dem NSD finanzielle oder wirtschaftliche Ressourcen (unmittelbar oder mittelbar) bereitgestellt werden.

Die von Russland zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit für den Anleger bzw. die Anlegerin einen Zwangsumtausch von DRs durchzuführen hat dazu geführt, dass keine Transaktionen mehr in DRs möglich sind. Da Russland mit dem Federal Law No. 319-FZ unter anderem die Zwangsumwandlung („forced conversion“) ohne Beteiligung sämtlicher in der Verwahrung der DRs eingebundenen Banken ermöglicht hat, ist bei den amerikanischen und europäischen Zentralverwahrern derzeit der korrekte Abgleich der geführten Bücher erheblich gestört. Die Zentralverwahrer geben an, dass daher nicht sichergestellt werden könne, dass die verbuchten DRs noch werthaltig sind, oder diese bereits in die unterliegenden Wertpapiere zwangsumgewandelt wurden. Aus diesem Grund könne derzeit die Integrität der Wertpapierabwicklung, d. h. die korrekte Durchführung, nicht gewährleistet werden. Um die Integrität der Wertpapieremission zu wahren (Art. 37 Verordnung (EU) Nr. 909/2014) sowie Eigentumsrechte aller Anlegerinnen und Anleger so weit wie überhaupt noch möglich zu schützen, lassen die beteiligten europäischen wie internationalen Zentralverwahrer deshalb aktuell keine Verfügungen über DRs mehr zu.