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Stand:geändert am 11.01.2022 | Thema Verbraucherschutz BaFin-Verbrauchertelefon

Haben Sie Fragen zu beaufsichtigten Unternehmen, zum Verbraucherschutz im Finanzbereich oder planen Sie eine Beschwerde gegen ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut? Rufen Sie das Verbrauchertelefon der BaFin an! Die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons der BaFin helfen gerne weiter.

0800 2 100 500: das Verbrauchertelefon der BaFin

Das Servicetelefon hat die kostenfreie Rufnummer 0800 2 100 500. Die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons der BaFin sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.
Aus dem Ausland erreichen Sie das Verbrauchertelefon unter der Rufnummer +49 228 299 70 299.

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons in Rostock, das hierfür von der BaFin beauftragt worden ist.

Wie kann Ihnen das Verbrauchertelefon weiterhelfen?

Die BaFin-Mitarbeiter dürfen am Telefon nur allgemeine Fragen beantworten.

Dazu zählen zum Beispiel Informationen

  • zu allgemeinen verbraucherschutzrelevanten Fragestellungen,
  • zu Problemen mit Banken, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Finanzdienstleistern,
  • zu allgemeinen Fragen über Finanzprodukte,
  • zum Ablauf eines Beschwerdeverfahrens,
  • zum Stand eines laufenden Beschwerdeverfahrens bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen,
  • zur Zulassung von Unternehmen beziehungsweise Kreditinstituten und
  • zur BaFin selbst und ihren Aufgaben.

Die BaFin leistet keine Rechtsberatung und berät Sie auch nicht zu Ihrer individuellen finanziellen Situation.

Das Verbrauchertelefon beantwortet auch keine Fragen zu Unternehmen, die nicht über eine Erlaubnis der BaFin verfügen. Sie können anhand der Unternehmensdatenbank erkennen, ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt oder nicht.

Sollten Sie jedoch Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin agiert, teilen Sie dies bitte der BaFin mit. Die BaFin ist für Ihre Informationen dankbar. Eingaben zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften bezüglich Unternehmen, die nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen, senden Sie bitte elektronisch an die Abteilung IF:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abteilung IF
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: if@bafin.de

Wenn Sie dagegen über besondere Kenntnisse, Informationen oder Ähnliches zu Unternehmensinterna verfügen und diese anonym weitergeben möchten, um sich zum Beispiel als Mitarbeiter oder Vertriebspartner des Unternehmens selbst zu schützen, richten Sie sich bitte an unsere Hinweisgeberstelle für Whistleblower. Falls Sie der BaFin als Marktteilnehmer – zum Beispiel Insider, Shortseller oder Finanzmarktexperte – relevante Informationen (nicht anonymisiert) mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Market Contact Group (MCG).

Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass jemand gegen das Verbot der Marktmanipulation oder gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen hat, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin.

Für die Wahrnehmung unseres Serviceangebots wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Deshalb werden Gespräche insbesondere bei Beleidigungen, einer vulgären Wortwahl oder menschenverachtenden Aussagen umgehend beendet.

Unterstützung durch Co-Browsing

Ergänzend zur telefonischen Information bietet die BaFin einen weiteren Service an: das Co-Browsing. Die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons können mit Ihnen gemeinsam auf Internetseiten navigieren und zugleich über das Internet in Echtzeit mit Ihnen kommunizieren. So können Sie sich durch die Struktur von Seiten oder Datenbanken führen lassen.

Das Co-Browsing können Sie über unser Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0800 2 100 500 nutzen. Sofern es für das Informationsgespräch hilfreich ist, wird Ihnen der Mitarbeiter eine Co-Browsing-Sitzung anbieten. Gerne können Sie auch von sich aus den Wunsch äußern, sich einzelne Informationen auf den zur Verfügung stehenden Internetauftritten mittels Co-Browsing zeigen zu lassen.

Der Mitarbeiter wird Ihnen dann einen eigens generierten Sitzungscode mitteilen, mit welchem Sie die Co-Browsing-Sitzung starten können. Ist eine gemeinsame Verbindung zustande gekommen, öffnet sich bei Ihnen und dem Mitarbeiter ein virtueller Browser im jeweils eigenen Browserfenster. Ausschließlich in diesem Bereich des virtuellen Browsers können Informationen geteilt werden. Der Mitarbeiter hat dabei keinen Zugriff auf Ihren PC. Mit Hilfe der Co-Browsing-Technik werden die aufgerufenen Internetseiten lediglich an Sie und den Mitarbeiter gespiegelt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Datenschutz und -verarbeitung.

Gebärdentelefon und Service für gehörlose und hörgeschädigte Bürger

Wenn Sie als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger Fragen zu den Themen des BaFin-Verbrauchertelefons haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (zum Beispiel PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar.

Antwort auf Ihre Fragen geben die Mitarbeiter auf Wunsch alternativ per E-Mail (verbraucherbeschwerden@bafin.de) oder Fax (0228 4108 777 4).

Behördenrufnummer 115 für Ihre Fragen an Ämter und Behörden

Sie haben die richtige Telefonnummer nicht zur Hand? Wählen Sie einfach die 115. Über die einheitliche Behördennummer können Sie nicht nur die BaFin erreichen, sondern auch die gesamte Bundesverwaltung mit fast 90 Behörden und Institutionen sowie zahlreiche Landesbehörden, Kommunen und Verbände.

Unter der 115 erhalten Sie von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr Auskunft, allerdings zurzeit nur in den teilnehmenden Regionen.

Anrufe bei der Behördenrufnummer 115 sind kostenpflichtig. Aus dem Festnetz ist die 115 meist zum Ortstarif oder über eine Flatrate erreichbar. Genaue Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der Internetseite der 115.

Wer gehör- oder stimmlos ist, kann das 115-Gebärdentelefon nutzen. Geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Anfrage in Gebärdensprache.

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Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

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