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Thema Verbraucherschutz Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, steht möglicherweise schnell vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein und schließt die Versorgungslücke, wenn das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ausfällt.

Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Mit Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht der Versicherer, Sie gegen wirtschaftliche Risiken zu schützen, die entstehen, wenn Sie berufsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können. Wenn das Einkommen aufgrund der Berufsunfähigkeit wegfällt, sollen die wirtschaftliche Existenzgrundlage und der soziale Status zumindest teilweise erhalten bleiben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eine Form der Lebensversicherung angesehen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente, deren Höhe sich nach der vertraglich vereinbarten Summe richtet. Außerdem erfolgt eine Befreiung von der Beitragspflicht.

Berufsunfähig im Sinne des Gesetzes ist ein Versicherter, wenn er unter einer langfristigen Krankheit, einer Körperverletzung oder einem Kräfteverfall leidet, der über das seinem Alter entsprechende Maß hinausgeht: Vor allem aber muss diese Situation dazu führen, dass er deshalb seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausüben kann. Werden Sie als Versicherter also nach Beginn der Versicherung berufsunfähig, muss der Versicherer die vereinbarten Leistungen erbringen. Das bedeutet in der Regel, dass er Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt und Sie von der Beitragspflicht befreit. Der Grad, der bei teilweiser Berufsunfähigkeit ausreicht, damit der Versicherer leisten muss, liegt üblicherweise bei 50 Prozent. Und er muss auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit nicht zu einer Einkommenseinbuße führt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung angeboten.

Sie können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall vereinbaren.

Wer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich nicht nur Arbeitsnehmer privat absichern, sondern ebenso Freiberufler oder selbstständige Unternehmer. Auch wenn Sie ohne Bezahlung arbeiten, beispielsweise als Hausfrau, können Sie eine solche Versicherung abschließen.

Was muss ich als Versicherungsnehmer beachten?

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten: Sie sind verpflichtet, die Fragen, die die Versicherungsgesellschaft vor Vertragsabschluss stellt, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, etwa zu Ihrem Gesundheitszustand oder zu besonderen Unfallrisiken wie zum Beispiel durch Extremsportarten. Vorsicht: Wenn Sie die Versicherung über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht informiert haben, hat sie das Recht, Ihren Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder davon zurückzutreten.
    Beachten Sie, dass Vorerkrankungen nicht notwendigerweise dazu führen, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird. Der Versicherer wird allerdings gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen so anpassen, dass er bei einer Berufsunfähigkeit, die auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist, nicht leisten muss (Leistungsausschluss), oder er wird wegen der Vorerkrankung einen Risikozuschlag erheben.
  • Verweisungsklauseln: Versichert ist grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Wenn in den Versicherungsbedingungen die so genannte Verweisungsklausel enthalten ist, darf der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie zwar aus gesundheitlichen Gründen Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können, jedoch in der Lage sind, eine andere Tätigkeit auszuführen, die dem bisher ausgeübten Beruf etwa gleichwertig ist. Dies wird als abstrakte Verweisung bezeichnet und gilt sogar dann, wenn Sie in dem anderen Beruf aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage keine Anstellung finden. Denn durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur das gesundheitliche Risiko abgedeckt, nicht das Arbeitsmarktrisiko.
    Sobald der Leistungsantrag gestellt wird, kann und darf das Versicherungsunternehmen also prüfen, ob für den berufsunfähig gewordenen Versicherungsnehmer ein anderer Beruf in Frage kommt. Allerdings muss es den vom Versicherer genannten Verweisungsberuf auch tatsächlich geben. Außerdem muss er von den Anforderungen, den Verdienstmöglichkeiten und der sozialen Stellung her Ihrem bisherigen Beruf weitgehend gleichwertig sein. Der Versicherer darf damit zum Beispiel einen Arzt oder eine Ärztin nicht darauf verweisen, dass er oder sie noch als Reinigungskraft arbeiten könnte. In dieser Situation müssen Sie allerdings geringe Einkommenseinbußen hinnehmen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, im Versicherungsvertrag auch eine so genannte konkrete Verweisung zu vereinbaren. Das ist dann der Fall, wenn die Versicherung auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit verweisen darf, die die übrigen eben genannten Kriterien erfüllt.
  • Sie sind verpflichtet, die Versicherungsprämie pünktlich zu zahlen.
  • Wenn Sie Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen beantragen, besteht für Sie eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit aktiv mitwirken und beispielsweise bestimmte Dokumente aus eigener Initiative vorlegen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einzelheiten in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Wo kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) wenden.

Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Es kann große Unterschiede zwischen den Anbietern geben. Prüfen Sie beim Vergleich der Policen den genauen Leistungsumfang. Achten Sie auch darauf, welche Krankheiten von der Versicherung ausgeschlossen sind. Von Berufsunfähigkeitsverträgen, die eine abstrakte Verweisungsklausel enthalten, sollten Sie besser Abstand nehmen. Sonst erhalten Sie möglicherweise keine Berufsunfähigkeitsrente.

Was kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Er wird unter anderem vom ausgeübten Beruf, Alter, Gesundheitszustand und der vereinbarten Rentenhöhe bestimmt. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, aber achten Sie dabei unbedingt auch auf den jeweiligen Versicherungsschutz!

Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Auskünfte, Informationen und Beratung dazu erhalten Sie direkt bei den Finanzämtern, bei Ihrem Steuerberater und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Zu steuerlichen Themen kann die BaFin Sie nicht beraten.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen. Hier ist auch auf die Prämie, Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie sonstigen Kosten jeweils in Euro hinzuweisen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was kann ich tun, wenn ich die Versicherung nicht mehr haben möchte?

Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Es ist auch möglich, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Die Einzelheiten zu Kündigung und Beitragsfreistellung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Wie werden Lebensversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt auch nicht die Versicherungsbedingungen. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen selbst entscheiden können, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen oder ablehnen und in welchem Umfang sie Versicherungsschutz anbieten wollen. Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann muss ich meinen Versicherer über die bestehende Berufsunfähigkeit informieren?

Eine gesetzliche Meldefrist gibt es nicht. In den Vertragsbedingungen ist jedoch meist eine Meldefrist vorgesehen. In der Praxis wird häufig verlangt, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Dieser juristische Begriff wird in der Rechtsprechung so verstanden, dass der Betroffene die Meldung nach Kenntnisnahme seiner Berufsunfähigkeit nicht schuldhaft verzögern darf.

Die zügige Anzeige liegt auch in Ihrem Interesse, da sich der Leistungsbeginn für Ihre Berufsunfähigkeitsrente bei Verzögerungen verschieben kann. Der Leistungsanspruch des Versicherten entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Erfolgt die schriftliche Anzeige jedoch erst später als nach einem vom Versicherer definierten Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, entsteht der Leistungsanspruch erst mit Beginn des Monats, in dem die Anzeige erfolgt ist.

Wann wird die Versicherungsleistung fällig?

Der Versicherer muss zahlen, sobald die Unterlagen beschafft sind, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen, ob, in welchem Umfang und gegenüber wem er zur Leistung verpflichtet ist. Dabei ist dem Versicherer eine gewisse Bearbeitungszeit für seine Prüfung einzuräumen.

Welche Prüfungsdauer angemessen ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab. Im Zweifel kann das nur ein Gericht klären.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist insbesondere der vereinbarte Prognosezeitraum. Dieser gibt an, wie lange der Betroffene nach Einschätzung des behandelnden Arztes voraussichtlich berufsunfähig sein muss, um Anspruch auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Die Prognosedauer kann zwischen drei Monaten und drei Jahren betragen. Je länger der vereinbarte Prognosezeitraum ist, desto schwieriger ist es für den behandelnden Arzt, die für die Versicherungsleistung erforderliche Berufsunfähigkeit als voraussichtlich gegeben zu attestieren.

Meine Versicherung verlangt ein ärztliches Gutachten nach dem anderen von mir. Ist das rechtens?

Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran zu überprüfen, ob die vereinbarten Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente auch tatsächlich vorliegen bzw. noch vorliegen. Diese Überprüfung kann oftmals nur durch Einholung sachverständiger Gutachten erfolgen.

Sie müssen dem Versicherer deshalb ohne schuldhaftes Verzögern ausführliche Berichte der Ärzte, die Sie gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über den Pflegegrad einreichen, wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangen.

Der Versicherer kann außerdem auf seine Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte verlangen.

Ist die Leistungspflicht des Versicherers festgestellt, so kann dieser auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte über Ihren Gesundheitszustand verlangen.

Darf ich weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei demselben oder auch bei anderen Versicherern abschließen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie vor den finanziellen Folgen bewahren, die daraus resultieren, dass Sie Ihre Arbeitskraft - zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit - ganz oder teilweise verlieren.

Die Versorgung sollte deshalb für den Fall der Berufsunfähigkeit immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit in der Regel dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60% der monatlichen Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen nicht übersteigt. Auf wie viele Versicherungsverträge sich diese Rente verteilt, ist dabei egal. Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Verträge nebeneinander abzuschließen. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wird Sie der Versicherer vor Vertragsabschluss in aller Regel nach weiteren Verträgen fragen. Ziel ist es, den Lebensstandard mit eventuell gewissen Einschränkungen zu sichern.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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