Stand:geändert am 21.05.2025 | Thema Verbraucherschutz Wohngebäudeversicherung
Inhalt
- Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
- Worauf muss ich beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung achten?
- Wo kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
- Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
- Worauf muss ich achten, damit die Versicherung bei einem Schaden bezahlt?
- Was muss ich im Schadenfall tun?
- Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
- Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?
- Wie werden Wohngebäudeversicherer beaufsichtigt?
Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich gegen Schäden an Ihrem Haus absichern, die beispielsweise durch einen Brand oder ausgetretenes Leitungswasser verursacht werden.
Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung – oft auch nur als Gebäudeversicherung bezeichnet – ersetzt Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten, die zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurden.
Im Schadensfall kommt die Versicherung für die Reparatur beschädigter Gebäudeteile auf. Auch der Abtransport und die Entsorgung ist versichert. Wenn das Haus aufgrund des Schadens abgerissen werden muss, bezahlt die Versicherung bei einer gleitenden Neuwertversicherung den Neubau einschließlich der Kosten für die Planung.
Was genau und in welcher Höhe versichert ist, kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer. Zudem bieten viele Versicherungsunternehmen mehrere Tarife an – von einer Basis-Absicherung bis hin zu einem umfassenden Schutz.
Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an der Immobilie selbst auf. Die Hausratversicherung schützt dagegen Ihr Hab und Gut im Objekt – von Möbeln über Elektrogeräte bis hin zu Wertsachen. Im Einzelfall kann es Streitigkeiten über Zuständigkeiten geben, insbesondere bei Schäden an fest eingebauten Gegenständen. Im Streitfall kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Während die Hausratversicherung für alle Bewohnerinnen und Bewohner relevant ist – unabhängig davon, ob sie Mieter oder Eigentümer sind – betrifft die Wohngebäudeversicherung nur Eigentümerinnen und Eigentümer.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung achten?
Passende Absicherung wählen
Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber der Abschluss ist in aller Regel Voraussetzung, um einen Immobilienkredit zu bekommen.
Prüfen Sie, ob die im angebotenen Vertrag enthaltenen Leistungen zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passen. Genügt Ihnen eine Grundabsicherung? Haben Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe, die ebenfalls von der Versicherung eingeschlossen werden soll? Oder soll die Versicherung auch für eine gewisse Zeit für Hotelübernachtungen aufkommen, wenn das Haus unbewohnbar ist? Die Versicherer bieten viele Optionen.
Bedenken Sie aber, dass der Versicherungsbeitrag bei einer umfassenderen Absicherung höher ist als bei einem Basisschutz. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und Anbieter, um das für Sie passende Angebot zu finden.
Bei Eigentumswohnungen läuft die Wohngebäudeversicherung in aller Regel zentral über die Eigentümergemeinschaft.
Versicherungssumme ermitteln
Bei Gebäudeversicherungen gibt es meist keine feste Versicherungssumme. Stattdessen ist eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung üblich. Bei dieser passen sich die Versicherungssumme und auch die Beiträge der Preisentwicklung im Bauwesen jährlich an, damit immer ausreichender Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme bei Abschluss richtig ermittelt wurde und wertsteigernde bauliche Veränderungen gemeldet wurden.
Grobe Fahrlässigkeit
Achten Sie bei den angebotenen Tarifen darauf, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen kann – beispielsweise, wenn Sie bei einem Unwetter das Dachfenster offengelassen haben oder wenn eine vergessene Kerze einen Brand ausgelöst hat.
Elementarschäden
Schäden am Gebäude, die durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben verursacht werden, können durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Diese kann in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Pflichten Sie als Versicherter haben. Der Versicherungsbeitrag orientiert sich am Risiko, das an Ihrem Wohnort gegeben ist.
Einige Versicherer sind inzwischen dazu übergegangen, Gebäudeversicherungen nur noch unter Einschluss von Elementarschäden zu versichern. Es gibt auch Versicherer, die Elementarschäden standardmäßig einschließen mit der Möglichkeit der Abwahl gegen entsprechend reduzierte Prämien („Opt-Out-Modelle“).
Wo kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Eine Wohngebäudeversicherung können Sie direkt beim Versicherer – zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet – abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer vor Abgabe der Vertragserklärung zur Verfügung stellen:
- Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
- Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)
Worauf muss ich achten, damit die Versicherung bei einem Schaden bezahlt?
Damit die Versicherung im Schadenfall bezahlt, müssen Sie die in den Versicherungsbedingungen genannten Verhaltensregeln – die sogenannten Obliegenheiten – beachten. Dazu kann zum Beispiel gehören, im Winter das Gebäude zu beheizen, um Rohrbrüche zu vermeiden.
Zudem müssen Sie der Versicherung mitteilen, wenn sich das Risiko für einen Schaden erheblich erhöht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gebäude über längere Zeit unbewohnt ist oder wegen Bauarbeiten das Dach vorübergehend abgedeckt ist.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Im Schadenfall müssen Sie Ihre Versicherung unverzüglich informieren. Sie müssen der Versicherung auf Verlangen außerdem alle Auskünfte erteilen, die sie zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs ihrer Leistungspflicht benötigt.
Außerdem müssen Sie im Fall eines Schadens alles in die Wege leiten, um diesen möglichst gering zu halten. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Maßnahmen, die für die Minderung oder Verhinderung des Schadens anfallen, wenn diese nicht die Höhe der Gesamtkosten des Schadens übersteigen.
Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, kann der Versicherer die Schadensregulierung ganz oder teilweise ablehnen. Sie müssen die entstandenen Kosten dann gegebenenfalls selbst übernehmen.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Wenn Sie eine Immobilie erworben haben, geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht, das er innerhalb eines Monats, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis genommen hat, ausüben kann.
Ein Eigentümerwechsel muss dem Versicherer vom Erwerber oder Veräußerer unverzüglich gemeldet werden.
Kündigt der Erwerber fristlos, so hat der Versicherer dem Veräußerer die zuviel gezahlte Prämie auf den Zeitpunkt der Beendigung zu erstatten. Kündigt der Erwerber jedoch zum Ablauf der Versicherungsperiode, so kann der Versicherer die vom Veräußerer bereits gezahlte Prämie behalten.
Wenn Sie ein Haus geerbt haben, übernehmen Sie automatisch auch eine vorhandene Wohngebäudeversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in diesem Fall nicht.
Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Die Versicherungsverträge laufen in der Regel über ein Jahr. Wenn weder Sie noch der Versicherer zum Laufzeitende kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt zumeist drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Genaue Informationen zu Kündigungsfristen und zur Vertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Nach dem Gesetz können Sie und der Versicherer nach einem Schadenfall außerordentlich kündigen.
Auch bei einem Eigentümerwechsel gibt es – wie weiter oben im Artikel beschrieben – Sonderkündigungsrechte.
Wie werden Wohngebäudeversicherer beaufsichtigt?
Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.