Stand:geändert am 06.05.2022 | Thema Verbraucherschutz Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung (nachfolgend Gebäudeversicherung) ersetzt Schäden am Gebäude, wenn diese durch eine versicherte Gefahr (zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) verursacht wurden.
Elementarschadenversicherung
Im Rahmen der Gebäudeversicherung besteht die Möglichkeit, neben den üblichen Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel etc. zusätzlich eine Elementarschadenversicherung (kurz Elementarversicherung) abzuschließen. Die Elementarschadenversicherung kann dann Schäden am Gebäude abdecken, welche zum Beispiel durch Überschwemmungen (zum Beispiel durch Starkregen, Hochwasser), Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdrutsch verursacht wurden. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Bitte klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Obliegenheiten bestehen (zum Beispiel Einbau einer Rückstauklappe). Denn bei diesen Gefahren zahlt die Gebäudeversicherung nur dann für daraus entstehende Schäden, wenn Sie diese durch eine entsprechende Elementarschadenversicherung mit jeweiligen Leistungsumfang erweitert haben. Gleiches gilt für die Hausratversicherung.