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Stand:geändert am 20.10.2021 | Thema Verbraucherschutz Haftpflichtversicherung

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Auch wenn die Haftpflichtversicherung freiwillig ist, ist sie für jeden sinnvoll. Schon durch ein kleines Missgeschick kann großer Schaden angerichtet werden, für den der Schädiger prinzipiell unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Wozu dient eine private Haftpflichtversicherung?

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Jeder kann im privaten Bereich einen Schaden verursachen. Zu diesen Gefahren des Alltags gehört beispielsweise nicht nur, dass der Fußball Ihres Sohnes unbeabsichtigt in Nachbars Fensterscheibe landet. Schließlich nehmen Sie als Fußgänger oder Radfahrer ebenfalls am Straßenverkehr teil und können so einen folgenschweren Unfall mit einem Schaden in Millionenhöhe verursachen. An dieser Stelle springt die Privathaftpflichtversicherung ein, und zwar bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Verursacht dagegen ein Autofahrer einen Unfall, greift allein die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nicht jeder Schaden ist von der Haftpflichtversicherung erfasst, sondern nur der Schaden, der darauf beruht, dass Sie aufgrund von gesetzlichen Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen werden.

Die Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für berechtigte Ansprüche auf. Sie hat daneben eine Abwehrfunktion und wehrt auch unbegründete Forderungen ab, die gegen Sie als Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Angehörige geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.

Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?

Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung – anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung – freiwillig ist, ist sie für jeden sinnvoll. Schon durch ein kleines Missgeschick kann großer Schaden angerichtet werden, für den der Schädiger prinzipiell unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Welche Probleme können entstehen?

  • Vorsatz: Wenn Sie als Versicherungsnehmer oder als mitversicherter Angehöriger vorsätzlich einen Schaden verursacht haben, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Bei grob fahrlässigem Handeln kann das Versicherungsunternehmen seine Leistung kürzen. Um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt wird, richtet sich danach, wie schwer das Verschulden wiegt.
  • Kinder: Vor dem vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder grundsätzlich nicht haftbar für einen von ihnen verursachten Schaden. Für den Straßenverkehr gilt eine Altersgrenze von unter zehn Jahren. In diesen Fällen muss dann auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Allerdings können Sie als Eltern verantwortlich gemacht werden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben. Dann müsste Ihre Haftpflichtversicherung letztlich doch für den Schaden aufkommen.
    Es gibt jedoch Versicherer, die auch deliktunfähige Kinder absichern. Häufig sind die Geschädigten Verwandte, Nachbarn oder Freunde. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch deliktunfähige Kinder absichert. Bei einem solchen Tarif zahlt Ihre Privathaftpflicht im Schadensfall auf Ihren Wunsch hin auch, wenn Sie nicht haftbar und somit zum Schadensersatz nicht verpflichtet sind.
  • Hobbies: Hinsichtlich Ihrer Freizeitaktivitäten sollten Sie im Einzelnen sicherstellen, dass die Risiken vom Versicherungsschutz umfasst oder gesondert versichert sind. Das gilt nicht nur für mit besonderen Risiken verbundene Hobbies wie die Nutzung eines E-Bikes, den Modellflug oder den Betrieb von Drohnen, sondern auch zum Beispiel für ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • Schäden, die bei der Ausübung des Berufs oder eines Gewerbes entstehen, deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht ab. Dafür müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die zu Ihrer Tätigkeit passt.
  • Zeitwert: Ersetzt wird nur der so genannte Zeitwert. Eine Sache verliert im Laufe der Zeit durch Gebrauch und Alter an Wert. Dies wird beim Schadensersatz berücksichtigt.
  • Angehörige: Die Haftpflichtversicherung schließt in der Regel auch Kinder, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder andere Angehörige ein, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Sie zahlt allerdings nicht bei Schäden, die sich diese Personen untereinander zufügen. Bei Trennung oder Scheidung sollte der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, sich rechtzeitig um eigenen Versicherungsschutz bemühen. Das gilt auch, wenn ein Familienmitglied auszieht.
  • Versicherungssumme: Beachten Sie die Höhe der Versicherungssumme. Wenn die vereinbarte Summe zu niedrig ist, weil zum Beispiel jemand so schwer verletzt worden ist, dass er erwerbsunfähig wird, kann der Schaden die Versicherungssumme schnell übersteigen. In einem solchen Fall müssten Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherter Angehöriger mit dem gesamten Privatvermögen für den Teil des Schadens aufkommen, der über die Versicherungssumme hinausgeht.

Was muss ich als Versicherungsnehmer im Schadensfall beachten?

  • Ist ein Schaden eingetreten, der so genannte Versicherungsfall, müssen Sie darüber den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist informieren. Wie lang diese Frist ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
  • Erkennen Sie grundsätzlich nicht den Anspruch an, den der Geschädigte gegen Sie erhoben hat. Sprechen Sie sich zuerst mit dem Versicherer ab.
  • Wenn es im Zusammenhang mit einem von Ihnen verursachten Schaden dazu kommt, dass ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine Behörde gegen Sie ein Verfahren einleitet oder Sie einen Mahnbescheid erhalten, so müssen Sie dies Ihrem Versicherer ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Auch diese Frist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
  • Wird der Versicherungsnehmer wegen des Schadens verklagt und es kommt zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt es der Versicherer, den Prozess zu führen, und trägt auch die Kosten dafür.

Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Eine Haftpflichtversicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter wenden.

Was kostet die Haftpflichtversicherung?

Der Beitrag für eine Haftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel vom versicherten Personenkreis und von der Höhe der Deckungssumme. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, aber achten Sie dabei unbedingt auch auf den jeweiligen Versicherungsschutz!

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann den Beitrag reduzieren.

Den Beitrag für die Haftpflichtversicherung können Sie gegebenenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) mit den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (BB PHV).

Was muss ich bei einer Kündigung oder bei einem Wechsel der Versicherung beachten?

Mit einer Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten vor dem Ende der laufenden Versicherungsperiode kann der Versicherungsvertrag von Ihnen als Versicherungsnehmer gekündigt werden, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Ist ein Versicherungsfall, nämlich ein Schaden, eingetreten, haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein befristetes Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Versicherungsbedingungen legen den Zeitraum fest, in dem außerordentlich gekündigt werden kann.

Wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen, so achten Sie wegen der Bedeutung der Haftpflichtversicherung unbedingt darauf, dass Sie rechtzeitig vor der Beendigung des Vertrags einen Nachfolgevertrag abschließen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden!

Wie werden Haftpflichtversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt auch nicht die Versicherungsbedingungen.

Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die Versicherungsunternehmen können selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen oder ablehnen und in welchem Umfang sie Versicherungsschutz anbieten wollen.

Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur Haftpflichtversicherung

Muss die Haftpflichtversicherung Schäden ersetzen, die bei Gefälligkeiten entstanden sind – zum Beispiel, wenn ich einem Freund beim Umzug geholfen habe?

Bei Gefälligkeiten unter Freunden braucht man für einfache Fahrlässigkeit nicht einzustehen und die Versicherung muss diese Schäden nicht ersetzen. Inzwischen bieten Versicherungsunternehmen aber für solche Fälle ergänzenden Schutz an. Wenn Sie hieran interessiert sind, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Muss die Versicherung beschädigte Gegenstände zurückgeben, wenn sie den Schaden übernommen hat?

Nein. Im Schadensersatzrecht herrscht der Grundsatz, dass der Geschädigte zwar entschädigt, durch den Schaden aber auch nicht bereichert werden soll. Der Geldbetrag als Schadensersatz stellt den Wertverlust durch die Beschädigung dar. Sofern ein beschädigter Gegenstand noch einen Restwert hat, würden Sie bei Rückgabe um diesen Wert bereichert.

Ich wohne zur Miete und habe meinen Schlüssel verloren. Hierdurch musste eine neue Schließanlage eingebaut werden. Muss die Versicherung für den Schaden aufkommen?

Hier kommt es darauf an, ob der Schlüsselverlust in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Die Frage, ob der Schlüsselverlust mitversichert werden sollte, sollten Sie individuell prüfen. Bei der Prüfung sollten Sie insbesondere den Aspekt berücksichtigen, welche Kosten bei einem etwaigen Schlüsselverlust auf Sie zukommen könnten.

Sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen versichert?

Wenn Sie sich Sachen ausleihen (zum Beispiel die Kamera eines Freundes) oder mieten und die Sache beschädigen, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen, da die Haftpflichtversicherer in der Regel dafür nicht aufkommen. Es gibt aber Versicherungstarife, die auch bei der Beschädigung von gemieteten und ausgeliehenen Sachen Schutz bieten. Teilweise sehen die Tarife einen Selbstbehalt des Versicherungsnehmers vor oder begrenzen den Versicherungsschutz in der Höhe.

Sind Schäden versichert, die durch Tiere verursacht werden?

Schäden, für die Sie als Versicherungsnehmer oder für die mitversicherte Angehörige als Halter oder Hüter von Tieren verantwortlich gemacht werden, sind nur bei Kleintieren bis hin zu Hauskatzen versichert. Insbesondere für Hunde und Pferde benötigen Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz, die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Sind Schäden versichert, die durch die Internetnutzung entstehen?

Schäden, die durch die versehentliche Weiterleitung von Schadsoftware beim Empfänger entstehen, sind inzwischen in der Regel standardmäßig von der Privathaftpflicht umfasst. Bei älteren Policen sollten Sie überprüfen, inwieweit Versicherungsschutz dafür besteht. Weitere Risiken mit Bezug auf die Nutzung des Internets können durch spezielle Cyberversicherungen abgesichert werden.

Was versteht man unter einer Ausfalldeckung?

Wenn Sie eine Ausfalldeckung vereinbart haben, bezahlt die Haftpflichtversicherung auch dann, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger beispielsweise wegen Vermögenslosigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Versicherte wird in diesem Fall allerdings nur so entschädigt, als hätte der Schädiger Versicherungsschutz im Rahmen des bei dem eigenen Versicherer abgeschlossenen Vertrags.

Habe ich als Geschädigter einen direkten Anspruch gegen den Versicherer des Schädigers?

Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht in den meisten Fällen kein direkter Anspruch des Geschädigten gegen den Privathaftpflichtversicherer des Schädigers. In der Regel kann der Geschädigte auch nicht erfahren, bei welchem Unternehmen der Schädiger versichert ist. Auch die BaFin kann Ihnen hier keine Informationen beschaffen.

Kann ich meinen Haftpflichtversicherungsvertrag bei Heirat beenden, wenn mein Partner auch eine Haftpflichtversicherung hat?

Ja. Dabei wird zwischen den beteiligten Unternehmen abgestimmt, welcher Vertrag aufgehoben wird. Nach dem Gesetz kann nur die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangt werden. Eine rückwirkende Aufhebung kann man nicht beanspruchen. Sie sollten jedoch beachten, dass bei Aufgabe eines Vertrags kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Partner den anderen schädigt. Im Fall einer Trennung sollte der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, sich rechtzeitig um eigenen Versicherungsschutz bemühen.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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