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Stand:geändert am 21.05.2025 | Thema Verbraucherschutz Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Sie das Inventar Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses gegen Schäden durch Feuer, Sturm und andere Gefahren absichern. Auch wenn in Ihre Wohnung eingebrochen wird und Sachen gestohlen werden, bezahlt die Hausratversicherung.

Was leistet eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung bezahlt bei Schäden an Ihrem Hab und Gut, die etwa durch Feuer, Sturm und Hagel oder einen Wasserschaden entstanden sind. Sie leistet auch, wenn bei einem Einbruch Sachen gestohlen oder beschädigt wurden.

Zum Hausrat zählen alle beweglichen Sachen in der Wohnung bzw. im Haus: Möbel, Haushaltsgeräte und Computer, aber auch Kleidung, Bücher, Wertsachen und Bargeld sowie andere Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.

Die Versicherung ersetzt gestohlene oder nicht mehr zu reparierende Gegenstände zum sogenannten Versicherungswert. Das ist grundsätzlich der Betrag, den man für die Wiederbeschaffung eines Produkts gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand benötigt. Sowohl beim Totalschaden als auch beim Teilschaden sind gegebenenfalls Restwerte abzuziehen. Für beschädigten Hausrat übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Wertsachen wie zum Beispiel Bargeld, Schmuck oder auch Kunstgegenstände unterliegen in der Regel einer besonderen Entschädigungsgrenze, die sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen ergeben.

Die Versicherung kommt auch für Kosten auf, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Entsorgung von zerstörtem Hausrat oder für die Zwischenlagerung von Möbeln an einem anderen Ort. Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kommt die Versicherung für eine gewisse Zeit auch für Hotelübernachtungen auf, wenn dies vereinbart ist.

Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer. Zudem bieten viele Versicherungsunternehmen mehrere Tarife an – von einer Basis-Absicherung bis hin zu einem umfassenden Schutz. Was genau und in welcher Höhe versichert ist, kommt immer auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an der Immobilie selbst auf. Dagegen schützt die Hausratversicherung Ihr Hab und Gut im Objekt. Im Einzelfall kann es Streitigkeiten über Zuständigkeiten geben, insbesondere bei Schäden an fest eingebauten Gegenständen. Im Streitfall kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Während die Wohngebäudeversicherung nur Eigentümerinnen und Eigentümer betrifft, ist die die Hausratversicherung für die Bewohnerinnen und Bewohner relevant – unabhängig davon, ob sie Mieter oder Eigentümer sind.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Hausratversicherung achten?

Bedarf prüfen

Eine Hausratversicherung ist nicht verpflichtend. Sie sollten sich zunächst fragen, ob Sie Ihren Hausrat im Ernstfall aus eigenen Mitteln ersetzen wollen bzw. können.

Wenn Sie sich für eine Hausratversicherung entscheiden, sollte diese zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passen. Genügt Ihnen eine Grundabsicherung? Oder möchten Sie beispielsweise auch versichert sein, wenn Gegenstände aus dem Garten oder Ihrem Auto gestohlen werden, der Kinderwagen aus dem Treppenhaus entwendet wird oder das Aquarium platzt? Haben Sie teure Wertgegenstände in Ihrer Wohnung? Die Versicherer bieten viele Optionen.

Bedenken Sie aber, dass der Versicherungsbeitrag bei einer umfassenderen Absicherung höher ist als bei einem Basisschutz. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und Anbieter, um das für Sie passende Angebot zu finden.

Versicherungssumme ermitteln

Achten Sie darauf, dass die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem Wert des vorhandenen Hausrats entspricht. Bei einer Unterversicherung kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen. Beim weit verbreiteten Wohnflächenmodell wird die Versicherungssumme pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. Bei Ermittlung der Versicherungssumme nach dieser Methode erklärt der Versicherer in der Regel den Verzicht auf Prüfung einer Unterversicherung im Schadensfall.

Anders verhält es sich beim aufwändigen Versicherungssummenmodell. Dabei wird der gesamte Hausrat einzeln bewertet und so die genaue Versicherungssumme festgestellt.

Fahrräder

Fahrräder sind nur dann immer mitversichert, wenn sie sich in der Wohnung oder abgeschlossenen Kellerräumen oder Garagen befinden. Die Versicherer bieten Zusatzbausteine an, die den Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des versicherten Grundstücks umfassen. Die Bedingungen sind je nach Versicherer unterschiedlich.

Grobe Fahrlässigkeit

Achten Sie bei den angebotenen Tarifen darauf, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen kann – beispielsweise, wenn Diebe durch eine versehentlich offen gelassene Balkontür in die Wohnung gelangen konnten oder eine vergessene Kerze einen Brand auslöst.

Elementarschäden

Schäden am Hausrat, die durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben verursacht werden, können durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Diese kann in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Pflichten Sie als Versicherter haben. Der Versicherungsbeitrag orientiert sich am Risiko, das an Ihrem Wohnort gegeben ist.

Wo kann ich eine Hausratversicherung abschließen?

Eine Hausratversicherung können Sie direkt beim Versicherer – zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet – abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer vor Abgabe der Vertragserklärung zur Verfügung stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB)

Worauf muss ich achten, damit die Versicherung bei einem Schaden bezahlt?

Damit die Versicherung im Schadensfall bezahlt, müssen Sie die in den Versicherungsbedingungen genannten Verhaltensregeln – die sogenannten Obliegenheiten – beachten. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass Sie der Versicherung mitteilen müssen, wenn die Wohnung über längere Zeit unbewohnt ist oder wenn das Haus eingerüstet wird. Sie können auch dazu verpflichtet sein, im Winter die Wohnung zu beheizen, um Rohrbrüche zu vermeiden.

Außerdem sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Ihr Vertrag noch zu Ihren Lebensumständen passt. So sind Wertsachen meist nur begrenzt versichert. Wenn Sie nun zum Beispiel wertvollen Schmuck erben oder ein teures Gemälde kaufen, kann es sinnvoll sein, den Vertrag anzupassen.

Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Schadenfall müssen Sie Ihre Versicherung unverzüglich informieren. Sie müssen der Versicherung auf Verlangen außerdem alle Auskünfte erteilen, die sie zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs ihrer Leistungspflicht benötigt. Einen Einbruchdiebstahl müssen Sie auch bei der Polizei anzeigen.

Außerdem müssen Sie im Fall eines Schadens alles in die Wege leiten, um diesen möglichst gering zu halten. Beispielsweise müssen Sie bei einem Rohrbruch so schnell wie möglich den Haupthahn abdrehen. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Maßnahmen, die für die Minderung oder Verhinderung des Schadens anfallen, wenn diese nicht die Höhe der Gesamtkosten des Schadens übersteigen.

Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, kann der Versicherer die Schadensregulierung ganz oder teilweise ablehnen. Sie müssen die entstandenen Kosten dann gegebenenfalls selbst übernehmen.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht der Versicherungsvertrag auf die neue Wohnung oder das neue Haus über. Während des Umzugs besteht für eine Übergangszeit – in der Regel zwei Monate – Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung. Den Wohnungswechsel müssen Sie dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn melden. Mit Umzug kann der Versicherungsvertrag an die neue Wohnung angepasst werden.

Wenn Sie – zum Beispiel mit Ihrer Partnerin oder ihrem Partner – eine gemeinsame Wohnung beziehen und beide bereits eine Hausratsversicherung haben, kommt es zu einer Doppelversicherung. In diesem Fall kann der neuere der beiden Verträge aufgehoben werden. Die verbleibende, ältere Hausratversicherung kann an die gemeinsame Wohnung angepasst werden.

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Die Versicherungsverträge laufen in der Regel über ein Jahr. Wenn weder Sie noch der Versicherer zum Laufzeitende kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt zumeist drei Monate zum Vertragsende. Genaue Informationen zu Kündigungsfristen und zur Vertragslaufzeit Ihrer Hausratversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Nach dem Gesetz können Sie und der Versicherer nach einem Schadenfall außerordentlich kündigen.

Auch in anderen Fällen kann es ein Sonderkündigungsrecht für Sie geben, zum Beispiel bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder wenn Sie mit jemandem zusammenziehen.

Wie werden Hausratversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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