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Fragen & Antworten zur Hausratversicherung

Was zählt zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören neben allen Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch zu privaten Zwecken dienen, auch Bargeld und Wertsachen.

Faustregel: Alle Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen bzw. mitnehmen würden, zählen zum Hausrat.

Muss ich meinen Hausrat gegen Elementarschäden zusätzlich absichern?

Ja, wenn Sie Ihren Hausrat gegen Elementarschäden, zum Beispiel aus Überschwemmungen (zum Beispiel durch Starkregen, Hochwasser), Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdrutsch absichern wollen, brauchen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung (kurz Elementarversicherung). Die Elementarschadenversicherung können Sie in der Regel nicht separat, sondern als Zusatz zur Hausratversicherung abschließen. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Bitte klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Obliegenheiten bestehen (zum Beispiel Einbau einer Rückstauklappe). Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt bzw. wie kann ich eine Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden?

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme soll dem Neuwert des vorhandenen Hausrats entsprechen.

Sie haben die Wahl, ob Sie die Versicherungssumme selbst konkret angeben (es empfiehlt sich hierbei eine Ermittlung nach Wertermittlungsbogen) oder eine Wertermittlung nach Quadratmetern der Wohnfläche vornehmen (zum Beispiel Wohnfläche x Versicherungssumme pro qm = 90 qm x 650 Euro = Versicherungssumme 58.500 Euro). Bei Ermittlung der Versicherungssumme nach Quadratmetern erklärt der Hausratversicherer in der Regel den Verzicht auf Prüfung einer Unterversicherung im Schadensfall.

An welchen Orten besteht Versicherungsschutz in der Hausratversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück (= Versicherungsort).
Auch für Garagen in der Nähe der Wohnung besteht Versicherungsschutz, sofern diese nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Ausschließlich beruflich benutzte Räume bzw. deren Einrichtung und Gegenstände sind nicht versichert.

Versicherte Sachen, die sich vorübergehend (maximal drei Monate) außerhalb der versicherten Wohnung befinden (zum Beispiel während einer Reise oder in einem Fahrzeug), sind innerhalb der sogenannten Außenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Einschränkungen (europaweiter oder weltweiter Außenversicherungsschutz) ebenfalls versichert.

Meine Hausratversicherung beinhaltet im Schadensfall die Beschaffung von Hausrat zum Neuwert. Darf der Versicherer mir trotzdem nur den Zeitwert erstatten?

Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen ersetzt der Versicherer diese zum Versicherungswert = Neuwert. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Der Wiederbeschaffungspreis weicht oft, insbesondere bei Geräten der Unterhaltungselektronik und unter anderem auch bei Computern, stark vom ehemaligen Anschaffungspreis ab.

Eine Entschädigung nach Zeitwert bzw. gemeinem Wert kommt lediglich für Sachen in Betracht, welche für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr zu verwenden sind (zum Beispiel ausrangierte Sachen auf dem Dachboden oder im Kellerraum). Versicherungswert für diese Sachen ist der für den Versicherungsnehmer hierfür erzielbare Verkaufspreis.

Wie sind in der Hausratversicherung Fahrräder versichert?

Fahrräder sind wie alle übrigen Sachen mitversichert. Mit Einschluss der sogenannten Fahrraddiebstahlklausel können Fahrräder auch gegen Diebstahl versichert werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Fahrraddiebstahlklausel gegebenenfalls gesondert beantragt werden muss. Es gelten die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen, welche gegebenenfalls gegen Mehrprämie vertraglich vereinbart werden müssen. Weiterhin zu beachten sind die besonderen Pflichten (Obliegenheiten) des Versicherungsnehmers nach dem Versicherungsfall.

Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls durch ein Schloss gesichert war und der Diebstahl außerdem zwischen 6* Uhr und 22* Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad außerhalb der vorgenannten Zeit noch in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlich genutzten Fahrradabstellraum befand.

*Der angegebene Zeitraum kann auch abweichend in den jeweiligen Klauseln vereinbart sein.

Endet meine Hausratversicherung mit einem Umzug?

Bei einem Wohnungswechsel (Umzug im Inland) geht der Hausratversicherungsvertrag auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht für eine Übergangszeit (in der Regel zwei Monate) Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn zu melden.

Kann ich meinen Hausratversicherungsvertrag zum Beispiel bei Heirat beenden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden?

Beim Zusammentreffen mehrerer Hausratversicherungen kann eine Doppelversicherung oder Überversicherung entstehen, die mit der Aufhebung des zeitlich später abgeschlossenen Versicherungsvertrags oder einer Anpassung (Erhöhung bzw. Reduzierung) der Versicherungssumme dieses Vertrags beseitigt werden kann.

Entsprechende Lösungswege sind unter Einbeziehung des/der jeweiligen Hausratversicherer durch den Versicherungsnehmer rechtzeitig zu veranlassen.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hausratversicherung von einem Versicherungsnehmer oder vom Versicherer nach einem Leistungsfall gekündigt werden?

Versicherungsnehmer und Versicherer können den Versicherungsvertrag nach einem Schadensfall unter den Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes außerordentlich kündigen. Diese gesetzliche Regelung ist jedoch nicht verbindlich. Vielmehr hat der Versicherer die Möglichkeit, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Hausratversicherungsvertrages hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren. In der Regel machen die Versicherer hiervon auch Gebrauch. So bestimmen die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Abschnitt B der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen, in welcher Art und Weise eine Kündigung nach dem Versicherungsfall möglich ist. Die meisten Versicherer übernehmen die Musterbedingungen des GDV unverändert in ihr eigenes Bedingungswerk. Jedoch besteht für die Versicherer auch die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu treffen. Eine generalisierende Antwort auf die oben gestellte Frage ist daher nicht möglich. Es kommt stets auf die in Ihrem Fall konkret getroffenen Vereinbarungen mit Ihrem Versicherer an. Bitte schauen Sie daher in dem Ihnen vom Versicherer zugeleiteten Bedingungswerk nach.

Dort finden Sie auch eine Bestimmung über die Höhe der von Ihnen im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu entrichtenden Versicherungsprämie. Diese konkretisiert die im VVG normierten allgemeinen Vorgaben.