Stand:geändert am 10.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Kfz-Versicherung
Inhalt
- Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
- Wer braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Welche Probleme können entstehen?
- Was muss ich bei einem Kfz-Unfall tun?
- Wo kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
- Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?
- Was kostet eine Kfz-Versicherung?
- Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
- Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten?
- Wie werden Kfz-Versicherer beaufsichtigt?
- Weitere Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie bezahlt, wenn durch das versicherte Fahrzeug andere zu Schaden kommen. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen freiwillig. In der Teilkaskoversicherung sind zum Beispiel Diebstahl, Hagelschäden und Glasbruch versichert. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden.
Welche Kfz-Versicherungen gibt es?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass derjenige, der durch ein Kfz geschädigt wird, zumindest die Sicherheit haben soll, dass sein Schaden ersetzt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch ein versichertes Fahrzeug Menschen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab.
Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es gibt deshalb auch keinen gesetzlich festgelegten Mindestversicherungsumfang. Es werden die Schäden am eigenen Kfz abgesichert. Man unterscheidet dabei die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Üblicherweise versicherte Gefahren in der Teilkaskoversicherung sind: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle sowie mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
Der Autoschutzbrief soll Hilfe bei Pannen (zum Beispiel Abschleppkosten, Ersatzteilversand, nicht die Reparaturkosten), Unfall (zum Beispiel Mietwagen-, Übernachtungskosten) oder Krankheiten (Rücktransport von Kranken) leisten.
Die Kfz-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden.
Die Telematik-Tarife sind ein zusätzlicher Baustein bei der Kfz-Versicherung. Bei diesem Baustein werden die Fahrdaten der Kunden anhand einer Telematik-Box oder App aufgezeichnet und diese erhalten bei umsichtiger Fahrweise Rabatte, zum Beispiel auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Diese Rabatte und deren Höhe sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen sind in dem Artikel "Telematik-Tarife bei der Kfz-Versicherung" abrufbar.
Wer braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, muss dafür zuerst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut Gesetz besteht eine Versicherungspflicht für jeden Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland.
Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf ein Versicherer einen Antrag ablehnen.
Welche Probleme können entstehen?
- Vorsatz: Wer mit seinem Kfz vorsätzlich Schäden verursacht, für den besteht kein Schutz durch die Kfz-Versicherung. Er muss selbst für die Schäden geradestehen.
- Verletzung von Pflichten: Sie haben das Kfz unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel über Nacht auf einem Firmengelände stehen lassen, wo es gegen Ihren Willen zu einer Fahrt entwendet wurde, auf der es zu einem Unfall gekommen ist? Oder waren Sie zum Beispiel ohne Führerschein unterwegs, als ein Unfall passierte oder standen Sie unter Alkoholeinfluss? Dann haben Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Kfz verletzt. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Versicherer über einen Schadenfall nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist informiert haben.
Wenn Sie diese Pflichten verletzen und die Pflichtverletzung auch Ursache für den Schaden war, kann der Versicherer – je nach dem Grad des Verschuldens – , einen Teil seiner Leistungen vom Versicherungsnehmer und/oder von mitversicherten Personen (zum Beispiel dem Fahrer) zurückfordern. Dabei kann der Kfz-Haftpflichtversicherer eine Erstattung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag – maximal bis zu 5.000 Euro – verlangen. Die meisten Versicherer schöpfen die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten voll aus. Die Verkehrsopfer sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt, da der Versicherer verpflichtet ist, ihnen den Schaden zu ersetzen. - Eigenes Verschulden: Sie haben als Fahrer den Unfall selbst verschuldet und werden verletzt: Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie nicht. Die Bei- und Mitfahrer allerdings sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Unfall kommt für sämtliche Unfallopfer die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen auf, der den Unfall verursacht hat.
Was muss ich bei einem Kfz-Unfall tun?
Sofern Sie eine Teilverantwortung für den Unfall nicht völlig ausschließen können, müssen Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Schadensanzeige bei Ihrer Versicherung machen. Sofern Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen des Unfalls ermitteln, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen.
Erkennen Sie im Falle eines Schadens grundsätzlich nicht den Anspruch an, den der Geschädigte gegen Sie erhoben hat. Sprechen Sie sich zuerst mit dem Versicherer ab.
Als Geschädigter können Sie bei einem Kfz-Unfall entweder vom Unfallverursacher oder direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Normalerweise stellen Sie Ihre Ansprüche direkt beim gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Den Versicherer des Unfallbeteiligten erfahren Sie unter Nennung des Autokennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer. Die Schadenanzeige bei der gegnerischen Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, den Schaden zunächst telefonisch beim Versicherer anzuzeigen. Dort erfährt man auch, welche Nachweise (zum Beispiel Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung) eingereicht werden sollen.
Wo kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Eine Kfz-Versicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?
Die in Deutschland zugelassenen Versicherer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte an, die sich zum Teil im Leistungsumfang stark unterscheiden.
So gibt es zum Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherungen, die lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung vorsehen. Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Sehr hohe Schäden können entstehen, wenn beispielsweise ein Fahrzeug mit einem vollbesetzten Bus zusammenstößt. Damit Sie auch für solche Extremfälle abgesichert sind, sollten Sie eine angemessen hohe Versicherungssumme für Ihren Vertrag vereinbaren. Denn sonst müssten Sie als Halter oder Fahrer selbst für den Teil des Schadens aufkommen, der über die Mindestversicherungssumme hinausgeht.
Ferner gibt es Produkte, die eine Zusatzdeckung durch eine mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kombinierte Fahrerschutzversicherung einschließen und damit bei Kfz-Unfällen einen Ausgleich für die vermögensrechtlichen Folgen von Personenschäden vorsehen, wenn eine Haftung Dritter ausscheidet oder die Deckung summenmäßig begrenzt ist.
Versicherungsnehmer sollten individuell den gewünschten Versicherungsbedarf ermitteln und anhand der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Versicherungsbedingungen, Versicherungsschein, Werbematerialien etc.) genau den Leistungsumfang prüfen. Gegebenenfalls sollte man beim Versicherer bzw. mehreren Versicherern gezielt nach bestimmten Produkten fragen.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Die Tarife bei der Kfz-Versicherung sind in Deutschland nicht einheitlich. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, müssen Sie beachten, dass verschiedene Tarifmerkmale für die Höhe Ihres Beitrags eine Rolle spielen. Das sind insbesondere Typ- und Regionalklassen sowie unterschiedliche Beitragssätze je nach Schadenfreiheitsrabatt
Auch andere Faktoren wie das Alter des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers, die Zahl der jährlich gefahrenen Kilometer und – in der Kaskoversicherung – die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung haben einen Einfluss auf den Beitrag.
Der Beitrag wird von der Versicherung üblicherweise jährlich geprüft und gegebenenfalls neu berechnet und ist unter anderem abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung im jeweiligen Versicherungstarif. Auch die Änderung persönlicher Merkmale hat Einfluss auf den Beitrag. Dazu können Änderungen der Fahrleistung, des Fahrerkreises und des Wohnorts gehören. Die Einstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ebenfalls auf den Beitrag aus.
Die Prämien für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (Achtung: nicht für die Kaskoversicherung!) können Sie gegebenenfalls auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
Wie alle Versicherungsgesellschaften haben auch Anbieter von Kfz-Versicherungen gesetzlich geregelte Informationspflichten. Folgende Informationen muss der Versicherer zur Verfügung stellen:
- Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
- Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten?
Folgende Kündigungsmöglichkeiten haben Sie als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung:
- Ablaufkündigung: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum Jahresende ab. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Einige Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden inzwischen auch einen unterjährigen Vertragsschluss an, so dass der Vertrag zum Beispiel vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres läuft. In der Regel müssen Sie auch bei unterjährigen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
- Kündigung im Schadenfall: Ihre Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen einen Monat nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen, das heißt nach Beendigung des Meinungsaustauschs zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über den Anspruch auf Entschädigung oder seine Grundlagen. Oder aber Ihre Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine Leistungspflicht entweder anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
- Kündigung bei Beitragserhöhungen: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöhen will, teilt er Ihnen dies spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung wirksam wird, mit. Dies ist meistens Ende November eines Jahres. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Benachrichtigung Ihren Vertrag kündigen. Auch wenn der Versicherer Sie später über die geplante Beitragserhöhung informiert, gilt die Monatsfrist.
- Verkauf: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, so hat nur der Erwerber eine Kündigungsmöglichkeit. Doch es gilt automatisch als Kündigung, wenn er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vorlegt.
Der Versicherer kann von Ihnen nur so lange Beiträge verlangen, bis die Kündigung wirksam wird.
Wie werden Kfz-Versicherer beaufsichtigt?
Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.
Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen und angebotenen Tarifen prüft die BaFin grundsätzlich nicht vorab. Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.
Wo kann ich mich genauer informieren?
Hier können Sie weitere Informationen erhalten:
- bei den Versicherungsunternehmen, die selbst Auskunft zum genauen Vertragsinhalt und Umfang der Leistungen geben können
- bei den örtlichen Verbraucherzentralen und bei anderen Verbraucherschutzverbänden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen
- auf der Internetseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- in einschlägigen Medien