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Stand:geändert am 22.11.2022 | Thema Verbraucherschutz Kfz-Versicherung

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie bezahlt, wenn durch das versicherte Fahrzeug andere zu Schaden kommen. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen freiwillig. In der Teilkaskoversicherung sind zum Beispiel Diebstahl, Hagelschäden und Glasbruch versichert. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden.

Welche Kfz-Versicherungen gibt es?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass derjenige, der durch ein Kfz geschädigt wird, zumindest die Sicherheit haben soll, dass sein Schaden ersetzt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch ein versichertes Fahrzeug Menschen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab.

Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es gibt deshalb auch keinen gesetzlich festgelegten Mindestversicherungsumfang. Es werden die Schäden am eigenen Kfz abgesichert. Man unterscheidet dabei die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Üblicherweise versicherte Gefahren in der Teilkaskoversicherung sind: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle sowie mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).

Der Autoschutzbrief soll Hilfe bei Pannen (zum Beispiel Abschleppkosten, Ersatzteilversand, nicht die Reparaturkosten), Unfall (zum Beispiel Mietwagen-, Übernachtungskosten) oder Krankheiten (Rücktransport von Kranken) leisten.

Die Kfz-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden.

Die Telematik-Tarife sind ein zusätzlicher Baustein bei der Kfz-Versicherung. Bei diesem Baustein werden die Fahrdaten der Kunden anhand einer Telematik-Box oder App aufgezeichnet und diese erhalten bei umsichtiger Fahrweise Rabatte, zum Beispiel auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Diese Rabatte und deren Höhe sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen sind in dem Artikel "Telematik-Tarife bei der Kfz-Versicherung" abrufbar.

Wer braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, muss dafür zuerst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut Gesetz besteht eine Versicherungspflicht für jeden Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland.

Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf ein Versicherer einen Antrag ablehnen.

Welche Probleme können entstehen?

  • Vorsatz: Wer mit seinem Kfz vorsätzlich Schäden verursacht, für den besteht kein Schutz durch die Kfz-Versicherung. Er muss selbst für die Schäden geradestehen.
  • Verletzung von Pflichten: Sie haben das Kfz unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel über Nacht auf einem Firmengelände stehen lassen, wo es gegen Ihren Willen zu einer Fahrt entwendet wurde, auf der es zu einem Unfall gekommen ist? Oder waren Sie zum Beispiel ohne Führerschein unterwegs, als ein Unfall passierte oder standen Sie unter Alkoholeinfluss? Dann haben Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Kfz verletzt. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Versicherer über einen Schadenfall nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist informiert haben.
    Wenn Sie diese Pflichten verletzen und die Pflichtverletzung auch Ursache für den Schaden war, kann der Versicherer – je nach dem Grad des Verschuldens – , einen Teil seiner Leistungen vom Versicherungsnehmer und/oder von mitversicherten Personen (zum Beispiel dem Fahrer) zurückfordern. Dabei kann der Kfz-Haftpflichtversicherer eine Erstattung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag – maximal bis zu 5.000 Euro – verlangen. Die meisten Versicherer schöpfen die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten voll aus. Die Verkehrsopfer sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt, da der Versicherer verpflichtet ist, ihnen den Schaden zu ersetzen.
  • Eigenes Verschulden: Sie haben als Fahrer den Unfall selbst verschuldet und werden verletzt: Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie nicht. Die Bei- und Mitfahrer allerdings sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Unfall kommt für sämtliche Unfallopfer die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen auf, der den Unfall verursacht hat.

Was muss ich bei einem Kfz-Unfall tun?

Sofern Sie eine Teilverantwortung für den Unfall nicht völlig ausschließen können, müssen Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Schadensanzeige bei Ihrer Versicherung machen. Sofern Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen des Unfalls ermitteln, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen.

Erkennen Sie im Falle eines Schadens grundsätzlich nicht den Anspruch an, den der Geschädigte gegen Sie erhoben hat. Sprechen Sie sich zuerst mit dem Versicherer ab.

Als Geschädigter können Sie bei einem Kfz-Unfall entweder vom Unfallverursacher oder direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers eine finanzielle Entschädigung verlangen.

Normalerweise stellen Sie Ihre Ansprüche direkt beim gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Den Versicherer des Unfallbeteiligten erfahren Sie unter Nennung des Autokennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer. Die Schadenanzeige bei der gegnerischen Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, den Schaden zunächst telefonisch beim Versicherer anzuzeigen. Dort erfährt man auch, welche Nachweise (zum Beispiel Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung) eingereicht werden sollen.

Wo kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?

Eine Kfz-Versicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter wenden.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?

Die in Deutschland zugelassenen Versicherer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte an, die sich zum Teil im Leistungsumfang stark unterscheiden.

So gibt es zum Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherungen, die lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung vorsehen. Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Sehr hohe Schäden können entstehen, wenn beispielsweise ein Fahrzeug mit einem vollbesetzten Bus zusammenstößt. Damit Sie auch für solche Extremfälle abgesichert sind, sollten Sie eine angemessen hohe Versicherungssumme für Ihren Vertrag vereinbaren. Denn sonst müssten Sie als Halter oder Fahrer selbst für den Teil des Schadens aufkommen, der über die Mindestversicherungssumme hinausgeht.

Ferner gibt es Produkte, die eine Zusatzdeckung durch eine mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kombinierte Fahrerschutzversicherung einschließen und damit bei Kfz-Unfällen einen Ausgleich für die vermögensrechtlichen Folgen von Personenschäden vorsehen, wenn eine Haftung Dritter ausscheidet oder die Deckung summenmäßig begrenzt ist.

Versicherungsnehmer sollten individuell den gewünschten Versicherungsbedarf ermitteln und anhand der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Versicherungsbedingungen, Versicherungsschein, Werbematerialien etc.) genau den Leistungsumfang prüfen. Gegebenenfalls sollte man beim Versicherer bzw. mehreren Versicherern gezielt nach bestimmten Produkten fragen.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Tarife bei der Kfz-Versicherung sind in Deutschland nicht einheitlich. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, müssen Sie beachten, dass verschiedene Tarifmerkmale für die Höhe Ihres Beitrags eine Rolle spielen. Das sind insbesondere Typ- und Regionalklassen sowie unterschiedliche Beitragssätze je nach Schadenfreiheitsrabatt

Auch andere Faktoren wie das Alter des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers, die Zahl der jährlich gefahrenen Kilometer und – in der Kaskoversicherung – die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung haben einen Einfluss auf den Beitrag.

Der Beitrag wird von der Versicherung üblicherweise jährlich geprüft und gegebenenfalls neu berechnet und ist unter anderem abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung im jeweiligen Versicherungstarif. Auch die Änderung persönlicher Merkmale hat Einfluss auf den Beitrag. Dazu können Änderungen der Fahrleistung, des Fahrerkreises und des Wohnorts gehören. Die Einstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ebenfalls auf den Beitrag aus.

Die Prämien für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (Achtung: nicht für die Kaskoversicherung!) können Sie gegebenenfalls auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Wie alle Versicherungsgesellschaften haben auch Anbieter von Kfz-Versicherungen gesetzlich geregelte Informationspflichten. Folgende Informationen muss der Versicherer zur Verfügung stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten?

Folgende Kündigungsmöglichkeiten haben Sie als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung:

  • Ablaufkündigung: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum Jahresende ab. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Einige Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden inzwischen auch einen unterjährigen Vertragsschluss an, so dass der Vertrag zum Beispiel vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres läuft. In der Regel müssen Sie auch bei unterjährigen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
  • Kündigung im Schadenfall: Ihre Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen einen Monat nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen, das heißt nach Beendigung des Meinungsaustauschs zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über den Anspruch auf Entschädigung oder seine Grundlagen. Oder aber Ihre Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine Leistungspflicht entweder anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
  • Kündigung bei Beitragserhöhungen: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöhen will, teilt er Ihnen dies spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung wirksam wird, mit. Dies ist meistens Ende November eines Jahres. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Benachrichtigung Ihren Vertrag kündigen. Auch wenn der Versicherer Sie später über die geplante Beitragserhöhung informiert, gilt die Monatsfrist.
  • Verkauf: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, so hat nur der Erwerber eine Kündigungsmöglichkeit. Doch es gilt automatisch als Kündigung, wenn er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vorlegt.

Der Versicherer kann von Ihnen nur so lange Beiträge verlangen, bis die Kündigung wirksam wird.

Wie werden Kfz-Versicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen und angebotenen Tarifen prüft die BaFin grundsätzlich nicht vorab. Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung

Wie werden Typ- und Regionalklassen festgelegt?

Typ- und Regionalklassen sind Tarifierungsmerkmale. Sie haben unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie. Automodelle, für die vergleichsweise häufig Schäden gemeldet werden, werden in eine höhere Typklasse eingestuft als solche mit geringen Schadensbilanzen. Die Regionalklasse berücksichtigt die Höhe der Schäden, die in der Region auftreten, in der das Fahrzeug angemeldet ist.

Die BaFin ist nicht am Verfahren der Typ- und Regionalklasseneinstufung in der Kfz-Versicherung beteiligt. Die Versicherungsunternehmen legen diese in eigener Zuständigkeit fest.

Was versteht man unter einem Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt wird einem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit der Versicherung ohne Schadensfall eingeräumt. Je länger man also keinen Unfall hatte, umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag, der sich aus der Schadenfreiheitsklasse ergibt. Fahranfänger und junge Fahrer zahlen daher in der Regel die höchsten Versicherungsbeiträge.

Die Neueinstufung des Schadenfreiheitsrabatts findet jeweils am Jahresende statt und kann zu einem niedrigeren oder – im Fall einer Schadensregulierung durch das Versicherungsunternehmen - höheren Schadenfreiheitsrabatt führen.

Bei kleineren Schäden ist es häufig sinnvoll, den Schaden selbst zu tragen, um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu umgehen. Normalerweise ist ein Schadenfreiheitsrabatt an eine bestimmte Person und einen bestimmten Vertrag gebunden. Unter gewissen Bedingungen ist jedoch eine Übertragung bzw. Anrechnung möglich.

Wenn Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, können Sie nicht automatisch die beim alten Versicherer geltende Schadenfreiheitsklasse auf die neue Versicherung übertragen. Dem neuen Versicherer, dem so genannten Nachversicherer, wird nur der bisherige Schadensverlauf Ihres Vertrags gemeldet. Aufgrund dieser Meldung stuft Sie dann der Nachversicherer in sein eigenes Schadenfreiheitsklassen-System ein. Dies ist so gesetzlich vorgesehen. Der Nachversicherer muss eine Sondereinstufung des Vorversicherers nicht übernehmen. Auch wenn der Vorversicherer Ihnen einen so genannten Rabattschutz gewährt hat, durch den Sie nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft worden sind, ist dieser Rabattschutz nur beim Vorversicherer wirksam.

Was ist eine Sondereinstufung?

Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung wird der Vertrag in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft, aus der sich der Versicherungsbeitrag ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen stuft der Kfz-Versicherer den Vertrag in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein. Welche Voraussetzungen das sind, ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, die dem Vertrag zugrunde liegen.

Bei der Sondereinstufung handelt es sich um einen Rabatt. Der Versicherungsnehmer zahlt eine niedrigere Versicherungsprämie, weil sein Vertrag in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird als er tatsächlich schadenfrei „erfahren“ hat.

Eine Sondereinstufung gilt nur für die Vertragslaufzeit zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Die Sondereinstufung kann bei einem Wechsel des Versicherers nicht auf den neuen Vertrag des Nachversicherers übertragen werden. Berücksichtigt wird bei Wechsel des Versicherers nur die Schadenfreiheitsklasse, die sich aus dem tatsächlichen Schadenverlauf ergibt.

Hierauf sollte bei Wechsel des Versicherers geachtet werden. Wenn nicht sicher ist, ob dem Vertrag eine Sondereinstufung zugrunde liegt, ist es sinnvoll, beim derzeitigen Versicherer nachzufragen. Der neue Versicherer wird nämlich die vorläufige Versicherungsprämie anhand der Schadenfreiheitsklasse errechnen, die im Versicherungsantrag angegeben ist. Ergibt die darauffolgende Abfrage beim vorherigen Versicherer eine niedrigere tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsklasse, hat dies in der Regel einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge.

Was versteht man unter einem Rabattschutz und einem Rabattretter?

Bei „Rabattschutz“ und „Rabattretter“ handelt es sich um Vertragsklauseln, die als Sondereinstufung unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsbestandteil werden. Jedoch bieten nicht alle Versicherer einen Rabattschutz oder einen Rabattretter an.

Der Rabattretter bzw. Rabattschutz gilt jeweils nur zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Bei einem Versicherungswechsel wird bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu einem anderen Versicherer nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern der tatsächliche Schadenverlauf berücksichtigt. Etwaige Sondereinstufungen und Sondervereinbarungen mit dem vorherigen Versicherer, zu denen auch der Rabattretter bzw. Rabattschutz gehört, werden bei einem Versicherer-Wechsel nicht übertragen.

Rabattschutz

Den Rabattschutz gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Wenn der Versicherer einen Rabattschutz anbietet, kann dieser in der Regel als zusätzliche kostenpflichtige Tarifoption vereinbart werden. Das bedeutet, dass für den zusätzlichen Schutz ein Aufpreis bezahlt werden muss. Damit der Schutz vereinbart werden kann, muss in der Regel mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht sein, beispielsweise SF4 oder SF6. Üblicherweise muss der Versicherungsnehmer auch ein bestimmtes Mindestalter haben, häufig 23 Jahre.

Nach einem selbstverschuldeten Unfall wird der Versicherungsvertrag normalerweise im darauffolgenden Jahr in eine niedrigere (schlechtere) Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies hat einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge. Wurde ein Rabattschutz vereinbart, wird die Schadenfreiheitsklasse und damit einhergehend der zugeordnete Schadenfreiheitsrabatt im Schadenfall im darauffolgenden Jahr nicht zurückgestuft. Mindestens einen Schaden pro Jahr hat der Versicherungsnehmer mit einem Rabattschutz frei, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren.

Rabattretter

Den Rabattretter gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Der Rabattretter bewahrt den Versicherungsnehmer vor dem Verlust seines Schadenfreiheitsrabatts. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert er hingegen nicht. Ähnlich wie beim Rabattschutz muss mitunter eine zusätzliche Option abgeschlossen werden. Teilweise wird auch eine kostenlose Form des Rabattretters in Tarifen angeboten. Die meisten Kfz-Versicherungen bieten diese Möglichkeit allerdings erst, wenn der Versicherungsnehmer eine hohe Schadenfreiheitsklasse (z.B. SF25) erreicht hat. In Neuverträgen ist der Rabattretter unüblich.

Kommt es bei einem Versicherungsnehmer mit Rabattretter zu einem selbstverschuldeten Unfall, so erfolgt zwar eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr. Der Rabattretter bewirkt aber, dass die Zurückstufung nur in dem Maße erfolgt, dass der bisherige Versicherungsbeitrag nicht steigt. Ein fiktives Beispiel: Rückstufung von SF 25 (30 %) nur nach SF 22 (30%) und nicht nach SF 16 (20%).

Ich habe nach einem Unfall den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Der Fahrer des anderen Wagens hat den Schaden aber nicht geltend gemacht. Darf meine Versicherung mich trotzdem in den Prozenten hochstufen?

Ja. Aufgrund der Schadenmeldung hat der Versicherer eine sogenannte Schadenrückstellung gebildet. Zur Bildung einer solchen Rückstellung ist ein Versicherer verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass er aufgrund haftpflichtrechtlicher Bestimmungen oder eines Gerichtsurteils Zahlungen an den Unfallgegner erbringen muss.

Die Schadenrückstellung wird aber in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren wieder aufgelöst. Wenn der Versicherer in dieser Zeit keine Entschädigungsleistungen erbracht hat, wird der Vertrag wieder als schadenfrei behandelt. Der Vertrag wird dann in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die ohne den gemeldeten Unfall erreicht worden wäre und die zu viel gezahlten Prämien werden erstattet.

Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des Versicherers weist die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Kraftfahrzeuge werden nur mit diesem Nachweis zum Straßenverkehr zugelassen. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer ab Zulassung des Fahrzeugs vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) und kann für diesen Zeitraum auch Beitrag beanspruchen.

Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug habe?

Wenn sich ein Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat, ist der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ (DBGK) für die Schadensregulierung zuständig. Auf der Internetseite des DBGK finden Sie Informationen zur Unfallmeldung und praktische Tipps. Auch unter der Telefonnummer 030 2020 5757 können Sie das DBGK erreichen.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland von einem Kfz geschädigt wurde?

Hat das Verkehrsopfer in Deutschland seinen Wohnsitz und hat sich der Verkehrsunfall außerhalb von Deutschland - in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Norwegen, Liechtenstein oder Island - ereignet und ist das Kfz des Unfallverursachers in einem der genannten Staaten zugelassen, hat das Verkehrsopfer die Wahl: Um den entstandenen Schaden regulieren zu lassen, können Sie sich als Verkehrsopfer entweder an den in Deutschland tätigen Schadenregulierungsbeauftragten des Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallverursachers oder aber direkt an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers im Ausland wenden. Namen und Anschrift des Beauftragten für die Schadenregulierung können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren.

Machen Ihnen jedoch weder die Versicherungsgesellschaft noch deren deutscher Schadenregulierungsbeauftragter innerhalb von 3 Monaten ab Meldung des Schadens ein Angebot zur Schadensregulierung, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Das gilt auch für den Fall, dass die andere Seite Ihren Anspruch zurückweist.

Was ist eine "Mallorca-Police"?

Einige Versicherer bieten unter diesem Begriff Versicherungsschutz, falls der Versicherungsnehmer im Ausland mit einem vor Ort angemieteten Mietwagen einen Schaden verursacht hat und für den Mietwagen kein ausreichender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Bei manchen Versicherern ist die "Mallorca-Police" automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, bei anderen muss diese Leistung gesondert vereinbart werden.

Was kann ich bei Fahrerflucht tun?

Wenn bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug in Deutschland das Opfer das amtliche Kennzeichen des Kfz nicht kennt, das den Unfall verursacht hat, so kann der Betroffene seine Ersatzansprüche bei der Verkehrsopferhilfe e.V. geltend machen. Die Verkehrsopferhilfe ist ein eigens für solche Fälle eingerichteter Entschädigungsfonds. Auch wenn sich herausstellt, dass die Kennzeichen am gegnerischen Fahrzeug gefälscht waren oder für das Kfz verbotenerweise kein Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden.

Jemand hat mein Auto mit einem Einkaufswagen beschädigt. Welche Versicherung ist zuständig?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ist zuständig, sofern die Beschädigung beim Be- oder Entladen seines Fahrzeugs erfolgt ist. Anderenfalls ist der Schaden in der Regel von einem eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungsvertrag des Verursachers gedeckt.

Darf ein Versicherer meinen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ablehnen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen (Kontrahierungszwang). Der Versicherer darf aber einen Antrag ablehnen, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherungsunternehmen seinen Tätigkeitsbereich geschäftsplanmäßig auf einen örtlichen Wirkungskreis einschränkt oder wenn es nur bestimmte Personengruppen und Berufskreise laut Geschäftsplan versichern will.

Der Versicherer darf einen Antrag auch ablehnen, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

  • den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
  • vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurück getreten ist oder
  • den Vertrag wegen Prämienverzug oder nach Eintritt eines Schadensfalls gekündigt hat.

Was bedeutet in der Kfz-Versicherung "höhere Gewalt" bzw. "unabwendbares Ereignis" und wann spielt das eine Rolle?

Mit dem Haftungsausschluss der „höheren Gewalt“ wollte der Gesetzgeber den Schutz der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, die an einem Unfall mit einem Kfz beteiligt sind, stärken. Maßgebliches Kriterium für das Vorliegen von höherer Gewalt ist, dass Haftungen ausgeschlossen werden sollen, die nicht mehr dem Verkehrsvorgang alleine zugeordnet werden können, sondern auf einem Drittereignis beruhen, das vom Verkehrsvorgang unabhängig und nicht abwendbar ist (zum Beispiel Erdrutsch, Blitzschlag, Tiere auf Bahngleisen). Die Beweispflicht liegt bei dem Kfz-Fahrer, der sich auf „höhere Gewalt“ beruft.

Der Haftungsausschluss „unabwendbares Ereignis“ ist anwendbar im Verhältnis motorisierter Verkehrsteilnehmer untereinander. Der Kfz-Fahrer, der sich auf den Haftungsausschluss beruft, muss beweisen, dass das Ereignis, das den Unfall verursacht hat, unabwendbar war. Das ist dann der Fall, wenn das schadenstiftende Ereignis auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Es muss gefragt werden, ob ein Idealfahrer überhaupt in die Gefahrensituation geraten wäre und ob der verunfallte Kfz-Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein Idealfahrer reagiert hat.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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