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Stand:geändert am 23.08.2018 | Thema Verbraucherschutz Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, sofern erforderlich.

Rechtsschutz wird jedoch nicht allgemein versichert. Es gilt der Grundsatz der Spezialität: Versicherungsschutz wird in bestimmten Leistungspaketen geboten. Diese knüpfen an bestimmte Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers an (z.B. selbstständig/nicht selbstständig; Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs), für die bestimmte Gefahren (Leistungsarten) aus bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz; Arbeits-Rechtsschutz; Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz; Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten) versichert werden können. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls werden die Kosten nur dann von dem Versicherer übernommen, wenn die jeweiligen Rechtsgebiete sowie Eigenschaften oder Tätigkeiten auch tatsächlich versichert wurden. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung gut überlegen, welche Lebensbereiche abzusichern sind.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

Fragen & Antworten

Was versteht man unter "Vorvertraglichkeit" und "Wartezeit" in der Rechtsschutzversicherung? Wann liegen diese vor?

Rechtsschutzversicherungen bieten nur Versicherungsschutz für zukünftige Auseinandersetzungen. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass sich zeitlich vor dem Versicherungsbeginn oder aber während einer Wartezeit ereignet hat. Auf diese Weise schützen sich die Versicherer davor, dass die Kunden einen Rechtsschutzvertrag erst dann abschließen, wenn der Konflikt bereits aufgetreten oder zumindest schon vorauszusehen ist.

Darf mein Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Vertragsablauf kündigen, obwohl keine oder nur wenige Rechtsschutzfälle eingetreten sind?

Ja. Der Rechtsschutzvertrag kann zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Mein bisheriger Rechtsschutzversicherer hat mir aufgrund von Schadenhäufigkeit den Versicherungsvertrag gekündigt. Darf mein neuer Versicherer mit meinem bisherigen Versicherer Daten austauschen?

Ja. Bei Abschluss der Versicherung haben Sie mit den Versicherungsbedingungen auch ein Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten. Hiernach darf der Versicherer bei einer Kündigung Daten an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergeben.

Kann ein Rechtsschutzversicherungsvertrag nach einem Leistungsfall gekündigt werden?

Versicherungsnehmer und Versicherer können den Versicherungsvertrag nach einem Schadensfall unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich (vorzeitig) kündigen. Dies steht regelmäßig in den Vertragsbedingungen. Bitte schauen Sie daher in dem Ihnen vom Versicherer übergebenen Bedingungswerk nach.

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